Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 10. Dezember 2020 – Corona

Neutadt an der Weinstraße – Der Hauptausschuss empfiehlt den Abschluss einer Zweckvereinbarung zum Corona-Impfzentrum mit dem Landkreis Bad Dürkheim. In der Begründung heißt es: Nach §§ 12, 13 KomZG (Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit) können kommunale Gebietskörperschaften für den Fall miteinander Zweckvereinbarungen abschließen, dass eine Körperschaft einer anderen bzw. deren Einwohnern das Recht zur Mitbenutzung einer von ihr unterhaltenen Einrichtung einräumt.

Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat beschlossen, dass in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt Impfzentren entstehen, die möglichst bereits bis Mitte Dezember 2020 startklar sein sollen. Die Stadt Neustadt an der Weinstraße hat die Errichtung eines Impfzentrums auf einer Fläche von knapp 2.900 m2 im 1. OG des Gebäudes Chemnitzer Straße 2 in Neustadt an der Weinstraße veranlasst. Dieses ist ab dem 15. Dezember 2020 betriebsbereit. Kostenführende Stelle ist die Stadt Neustadt an der Weinstraße.
In Abstimmung mit dem Landkreis Bad Dürkheim stehen die Kapazitäten auch für die Bevölkerung des südlichen Teils des Landkreises Bad Dürkheim (VG Lambrecht, VG Deidesheim, Haßloch) zur Verfügung. Zu diesem Zweck soll auch ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden.

Das Thema wird abschließend in der nächsten Stadtratssitzung beraten.


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