Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung

Eine Beteiligung an der Lärmaktionsplanung ist bis zum 31.05.2015 möglich (Symbolbild)

Neustadt an der Weinstraße – Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) teilt mit, dass die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung begonnen hat.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes betrifft die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. (Planerische Maßnahmen betreffend den Lärmschutz an Schienenstrecken liegen in der Hand der Kommunen.)

Eine Beteiligung an der Lärmaktionsplanung ist bis zum 31.05.2015 möglich. Sie kann online unter folgendem Link

www.laermaktionsplanung-schiene.de

oder auf dem Postweg unter folgender Anschrift

Eisenbahn-Bundesamt
Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplanung
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn

erfolgen.

Die Beteiligung ist in der Kartendarstellung des Online-Portals öffentlich einsehbar (Benutzername, Adresse und Beteiligung).