Rhein-Neckar-Kreis: Landratsamt und seine Außenstellen wegen Corona-Pandemie grundsätzlich geschlossen – Terminvereinbarungen möglich

Heidelberg – Ab morgen, 16. Dezember 2020, gilt bis zum 10. Januar 2021 ein weiterer Lockdown. Darauf reagiert auch das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

„Das Haupthaus in Heidelberg und die Außenstellen der Kreisbehörde sind grundsätzlich geschlossen“, so Landrat Stefan Dallinger. Persönliche Behördenbesuche sind nur noch in Notfällen und nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der komplette Dienstbetrieb im Hintergrund bleibt aufrechterhalten, so dass die Bürgerinnen und Bürger die Kreisverwaltung telefonisch, per E-Mail oder per Post erreichen können. Die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden in den Außenstellen Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bleiben geöffnet. Um vorherige Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder über die Behördennummer 115 und Einhaltung der AHA-Regeln vor Ort wird gebeten. „Ebenso bitten wir von derzeit nicht erforderlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen“, sagt Stefan Dallinger weiter. Dies gelte auch für die Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörden. Vorgänge wie u.a. die Änderung von Halterdaten, technische Änderungen oder der Umtausch eines Führerscheins in einen Scheckkartenführerschein können vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Lage sicherlich verschoben werden. „Um sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Kundinnen und Kunden vor Ansteckung zu schützen, haben wir uns für diesen Weg entschieden und bitten die Bevölkerung um Verständnis dafür“, so der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises abschließend.

Die Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Kreisbehörde sowie die E-Mail-Adressen der Fachämter gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de. Ebenso ist die Behördennummer 115 Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 18 Uhr erreichbar.

Die Corona-Hotline des Gesundheitsamtes 06221 522-1881 ist wie folgt erreichbar: Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag von 9 Uhr bis 16 Uhr. Die Erreichbarkeitszeiten über die Feiertage können unter www.rhein-neckar-kreis.de/coronavirus abgerufen werden.


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