„Weihnachtsfrieden“ für Steuerzahler

Keine Betriebsprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen

Rheinland-Pfalz – Die Finanzämter im Land werden auch in diesem Jahr den „Weihnachtsfrieden“ wahren. Darauf wies heute Finanzministerin Doris Ahnen hin.

„Traditionell sind die Finanzämter angewiesen, die Steuerzahler über Weihnachten nicht zu behelligen“, sagte die Ministerin.

Vom 23. Dezember bis zum 2. Januar 2015 sei von Verwaltungsakten abzusehen, die für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler belastend sein können.

Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Maschinell erstellte Mitteilungen wie auch Mahnungen würden allerdings weiterhin versandt.

„Steuerbescheide werden wie im Vorjahr auch während des ‚Weihnachtsfriedens‘ versandt. Diese Regelung hat sich bewährt. Viele Bürgerinnen und Bürger machen gerade zum Jahresende Kassensturz und ihre Pläne für die Zukunft. Außerdem sollen Steuererstattungen nicht verzögert werden“, so Ministerin Ahnen.