ADD: Keine getrennte Unterbringung von Flüchtlingsfamilien

Klarstellung

Trier – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) stellt aus gegebenem Anlass klar, dass Flüchtlingsfamilien bei der Zuweisung an Kommunen nicht getrennt untergebracht werden. Entsprechende Darstellungen im Rahmen des Flüchtlingsgipfels der CDU am vergangenen Donnerstag in Mainz sind falsch. Dort war behauptet worden, die Mitglieder einer Flüchtlingsfamilie seien von der ADD verschiedenen Orten im Land zugewiesen worden.

Tatsächlich handelt es sich im vorliegenden Fall um eine Familie aus Afghanistan, von der zunächst zwei minderjährige Kinder eingereist und als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen worden waren. Nach dem sogenannten Clearingverfahren wurden sie in einem Kinderheim in Pirmasens untergebracht. Als der Vater Monate später ebenfalls einreiste und angab, seinen Lebensmittelpunkt in Mainz zu gründen, wurde er dorthin zugewiesen mit der Prämisse, die Kinder zügig in seine Obhut zu überführen. Dies scheiterte an äußeren und inneren Umständen. Wären diese Probleme im Zuge der Erstzuweisung des Vaters bekannt gewesen, wäre er – trotz seines Aufenthaltswunsches – Pirmasens zugeteilt worden.

"Die Kosten für die Aufnahme und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden den Kommunen voll vom Land erstattet."