Heidelberg: Stadtnotizen 21.12.2020

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Auf den städtischen Streuobstwiesen werden 
90 neue Bäume gepflanzt – Wichtiger Schritt zur Erhaltung der Heidelberger Obstbaumbestände

90 neue Bäume zum Erhalt und zur Entwicklung der wertvollen städtischen Streuobstbestände und im Sinne des Heidelberger Klimaschutzaktionsplanes: Am Kohlhof, am Bierhelderhof und am Speyererhof lässt das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie derzeit 90 Obstbäume anpflanzen, darunter Apfel- und Mostbirnbäume sowie einige Kirsch-, Zwetschgen- und Walnussbäume. Der Naturpark Neckartal-Odenwald fördert die Anpflanzung; rund ein Drittel der Kosten trägt die Stadt.

Um der Überalterung der Streuobstbestände entgegenzuwirken, müssen – neben einer kontinuierlichen Pflege des Bestandes – vor allem Obstbäume in ausreichender Zahl nachgepflanzt werden. Damit erzielt man eine gemischte Altersstruktur im Baumbestand und stellt den Erhalt der Streuobstbestände als landschaftsprägendes Element mit hohem ökologischen Wert und hohem Erholungswert sicher.

Sorten wie „Neckartaler“, „Bohnapfel“, „Hauxapfel“ und „Nußlocher Kotäckerle“

Neben regionaltypischen und robusten Apfelsorten wie „Neckartaler“, „Bohnapfel“ und „Hauxapfel“ werden auch Mostbirnbäume, darunter die Sorte „Nußlocher Kotäckerle“, sowie einige Kirsch-, Zwetschgen- und Walnussbäume angepflanzt. Allen Bäumen ist gemeinsam, dass es sich um sogenannte Hochstämme handelt. Sie weisen einen Kronenansatz in mindestens 1,8 Meter Höhe auf. Dadurch kann der Platz unter den Bäumen genutzt werden. Denn die städtischen Streuobstflächen am Kohlhof, Bierhelderhof und Speyererhof sind von der Stadt zur landwirtschaftlichen Nutzung als Wiese und Rinderweide verpachtet. Daher werden die Bäume auch nicht zu dicht gepflanzt und der Flächenbewirtschafter – der Landwirtschaftsbetrieb Schumacher, Bierhelderhof – wird in die Planung einbezogen.

Um die neu gepflanzten Obstbäume gegen Verbiss und vor dem Spieltrieb der Weidetiere zu schützen, werden sie mit einem massiven Holzverbau umgeben. Die größte Herausforderung ist aber, das Anwachsen der Bäume sicherzustellen. Das wird mit den zunehmenden Trocken- und Hitzeperioden im Frühjahr und Sommer immer schwieriger. Die Stadt muss außerdem die dauerhafte Pflege in Form von regelmäßigen Schnittarbeiten im Auge behalten. Das verursacht nicht unerhebliche Kosten für die Stadt.

Für den Verzehr oder Apfelsaft und als Winterfutter für Tiere

In den städtischen Streuobstwiesen auf dem Kohlhof, Bierhelderhof, Speyererhof und Boschwiese sind im Jahr 2016 auf einer Gesamtfläche von circa 38 Hektar rund 880 Obstbäume erfasst worden. Weitere städtische Streuobstwiesen gibt es in Rohrbach, Handschuhsheim, Neuenheim, Kirchheim und Ziegelhausen. Das Obst wird teils durch Pächter und von Schulklassen verwendet, teils für die Apfelsaftproduktion genutzt. Außerdem dient es im Winter der Tierwelt als Futter, insbesondere Vögeln und Igeln.

Streuobstbestände sind jetzt rechtlich besser geschützt

Mit der Änderung des Naturschutzgesetzes vom Juli 2020 wurden die Streuobstbestände in Baden-Württemberg unabhängig von einem eventuellen Schutzgebietsstatus erstmals rechtlich gesichert. Alle Streuobstbestände mit einer Fläche von 1.500 Quadratmetern und mehr sind grundsätzlich zu erhalten. Der Umwandlung solcher Streuobstbestände sind rechtlich enge Grenzen gesetzt. Sie bedarf in jedem Fall einer behördlichen Genehmigung. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung und Nutzung sowie Pflegemaßnahmen sind keine Umwandlung und daher erlaubt.

#hd4climate: Heidelberg ist Vorreiter beim Klimaschutz

Heidelberg will seine Vorreiterrolle im Umwelt- und Klimaschutz weiter ausbauen. Das Ziel: Bis spätestens 2050 will Heidelberg klimaneutral sein. Auf seinem Weg dorthin hat Heidelberg im November 2019 einen großen Klimaschutz-Aktionsplan mit den ersten 30 konkreten Vorschlägen aufgelegt. Dieser Aktionsplan legt Ziele und Prioritäten innerhalb des „Masterplan 100% Klimaschutz“ fest (www.heidelberg.de/masterplan100). Die Vorschläge betreffen alle Lebensbereiche, von Bauen und Wohnen, Ernährung und Konsum über die naturnahe Stadtgestaltung bis zur Mobilität (#hd4climate).


Neuer Bebauungsplan für Neuenheim-Mitte – Wohnnutzung wird weiter gestärkt / Erhalt der städtebaulichen Gestalt / Bestandsschutz für Betriebe

Die Stadt Heidelberg hat für einen Teil Neuenheims einen zusätzlichen Bebauungsplan aufgestellt. Diesen hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung am 17. Dezember 2020 einstimmig beschlossen. Der Bebauungsplan Neuenheim-Mitte, Teilbereich 1: Ladenburger Straße – Werderstraße – Schröderstraße – Lutherstraße, umfasst ein zentrales Quartier, das im Süden von der Ladenburger Straße, im Westen von der Werderstraße, im Norden von der Schröderstraße und im Osten von der Lutherstraße umfasst wird. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 2,7 Hektar. Der überwiegende Teil dieser Flächen befindet sich im Privateigentum.

Der neue Bebauungsplan sichert die städtebaulichen Ziele in dem unterschiedlich dicht bebauten Bestandsgebiet. Danach soll die städtebauliche Gestalt des Stadtteils, in dem der Denkmalschutz eine große Rolle spielt, erhalten und behutsam weiterentwickelt werden. Die Wohnnutzung soll durch den Bebauungsplan weiter gestärkt werden. Dazu gibt es einen Bestandsschutz für vorhandene Betriebe, die zugleich die Möglichkeit erhalten, bauliche Veränderung und Erweiterung vorzunehmen, sofern die Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird.

Der Bebauungsplan kennzeichnet außerdem bebaute und unbebaute Flächen. Dazu werden Baufenster festgesetzt, die zum einen den Gebäudebestand sichern und in geringem Maße Erweiterungsmöglichkeiten bieten. Zum anderen werden Flächen festgelegt, die von einer Bebauung freizuhalten sind. Über eine Verschattungsstudie wurde zuvor die Anordnung der Gebäude mit ihren Erweiterungsmöglichkeiten überprüft.


Corona-Pandemie: Stadt unterstützt Karnevalsvereine bei Online-Karneval

Die reguläre Karnevalskampagne 2020/21 ist aufgrund der Corona-Pandemie weitestgehend abgesagt. Das gilt insbesondere auch für den zentralen Heidelberger und den Ziegelhäuser Fastnachtsumzug. Heidelberger Karnevalsvereine möchten daher zum Erhalt der Brauchtumspflege auf andere Formate wie beispielsweise einen Online-Karneval zurückgreifen. Die Stadt Heidelberg unterstützt die Karnevalsvereine bei der Umsetzung mit einem Zuschuss von insgesamt bis zu 25.000 Euro. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2020 mit großer Mehrheit beschlossen.

Voraussetzung für die Förderung eines Karnevalsvereins ist eine Antragstellung nach Vorgaben der Rahmenrichtlinien Zuwendungen beim Referat des Oberbürgermeisters mit Kostenvoranschlag und detaillierter Auflistung der geplanten Veranstaltungen.


Müllabfuhr: Termine rund um Weihnachten und den Jahreswechsel

Aufgrund der Weihnachtsfeiertage 2020, wegen Neujahr und dem Feiertag „Heilige Drei Könige“ 2021 verschieben sich bis in die zweite Januarwoche 2021 die Abholtermine der Müllabfuhr. Die Verschiebungen betreffen immer die Restmüll-, Bioabfall- und Papierbehälter, die Gelben Säcke/Gelben Tonnen sowie die Papierbündelsammlung, Glas- und Speisereste-Entsorgung für Gewerbe.

Weihnachten (Freitag, 25. Dezember 2020)

Die Leerung verschiebt sich (Achtung: Leerung wird vorgeholt) folgendermaßen:

  • von Mittwoch, 23. Dezember, auf Dienstag, 22. Dezember 2020,
  • von Donnerstag, 24. Dezember, auf Mittwoch, 23. Dezember 2020,
  • von Freitag, 25. Dezember, auf Donnerstag, 24. Dezember 2020.

Neujahr (Freitag, 1. Januar) und Feiertag „Heilige Drei Könige“ (Mittwoch, 6. Januar 2021)

Von Freitag, 1. Januar, bis Samstag, 16. Januar 2021, verschieben sich die Termine der Müllabfuhr

  • von Freitag, 1. Januar, auf Montag, 4. Januar,
  • von Montag, 4. Januar, auf Dienstag, 5. Januar,
  • von Dienstag, 5. Januar, auf Donnerstag, 7. Januar,
  • von Mittwoch, 6. Januar, auf Freitag, 8. Januar,
  • von Donnerstag, 7. Januar, auf Samstag, 9. Januar, und
  • von Freitag, 8. Januar, auf Montag, 11. Januar 2021.

In der zweiten Woche des neuen Jahres verschieben sich die Termine der Müllabfuhr

  • von Montag, 11. Januar, auf Dienstag, 12. Januar,
  • von Dienstag, 12. Januar, auf Mittwoch, 13. Januar,
  • von Mittwoch, 13. Januar, auf Donnerstag, 14. Januar,
  • von Donnerstag, 14. Januar, auf Freitag, 15. Januar, und
  • von Freitag, 15. Januar, auf Samstag, 16. Januar 2021.

Recyclinghöfe: Schließung ab 21. Dezember bis 9. Januar

Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Recyclinghöfe Kirchheim, Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen ab Montag, 21. Dezember 2020, bis einschließlich Samstag, 9. Januar 2021, geschlossen. Der Recyclinghof Wieblingen, Mittelgewannweg 2a, ist für die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten nur mit Voranmeldung geöffnet. Die Termine für die Abgabe können unter der zentralen Telefonnummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr vereinbart werden.

Entsorgungswochen bei Papiertonne und Gelbem Sack/Gelber Tonne wechseln 2021

Zum Jahreswechsel 2020/2021 gibt es zwei ungerade Kalenderwochen (53./1. KW) hintereinander. Damit der 14-tägliche Leerungsrhythmus beibehalten werden kann und damit über die Feiertage keine Engpässe in den Heidelberger Haushalten entstehen, wechseln in sämtlichen Stadtteilen ab 1. Januar 2021 die Entsorgungswochen bei den Gelben Säcken/Gelben Tonnen und bei den Papiertonnen. Behälter, die bislang in den geraden Kalenderwochen geleert wurden, werden ab Januar 2021 in den ungeraden Kalenderwochen geleert und umgekehrt.

Die Restmüll- und Bioabfalltonnen, die im 14-täglichen Rhythmus geleert werden, können bei Bedarf über den Jahreswechsel auch in der Zwischenwoche bereitgestellt werden. Weiterhin orientiert sich die Entsorgungswoche bei 14-täglicher Abfuhr der Restmüll- und Bioabfalltonnen an der Hausnummer. Abfallbehälter der Häuser mit geraden Hausnummern werden in den geraden Kalenderwochen geleert (G), der Häuser mit ungeraden Hausnummern in den ungeraden Kalenderwochen (U). Weitere Informationen zu den Terminen der Müllabfuhr gibt es unter www.heidelberg.de/abfallkalender.

Die Abfuhrtermine online anzeigen lassen

Wer die Abfuhrtermine in der eigenen Straße erfahren möchte, kann sich diese unter www.heidelberg.de/abfallkalender online anzeigen lassen. Nach Straßennamen und Hausnummern geordnet, sind die einzelnen Leerungs- und Abholtermine für die Restmüll-, Bioabfall- und Papiertonne, für den Gelben Sack/die Gelbe Tonne aufgelistet. Die individuelle Tabelle kann ausgedruckt werden. Die Termine für das Jahr 2021 sind ab Anfang Dezember dort zu finden. Der persönliche Abfuhrkalender kann auf Wunsch auch mit einer Erinnerungsfunktion und der Möglichkeit, einen Kalender auf den eigenen PC zu legen, ausgestattet werden.


Corona-Soforthilfefonds: Stadt unterstützt Betroffene des Lockdowns – Förderung für Wirtschaft, Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport und Vereine in Stadtteilen

Die Stadt Heidelberg unterstützt Betriebe, Einrichtungen und Vereine, die vom zweiten Corona-Lockdown betroffen sind, mit einem Soforthilfefonds in Höhe von insgesamt 200.000 Euro. Die Mittel werden auf einen möglichst breiten und umfassenden Kreis verteilt und in die Bereiche Wirtschaftsförderung und Kreativwirtschaft, Kultur, Soziales, Sport sowie Vereine in den Stadtteilen fließen. Das hat der Gemeinderat am 17. Dezember 2020 einstimmig beschlossen.

  • Wirtschaft / Kreativwirtschaft (80.000 Euro): Der Schwerpunkt ist auf dem lokalen, stationären Einzelhandel geplant. Ziel ist, Maßnahmen zu fördern oder zusammen mit dem Handel durchzuführen, die diesem einen Mehrwert bringen. Es sollen Konzepte entstehen, die zusätzliche Frequenzen in den Einkaufsbereichen erzeugen, sobald die Pandemie das wieder zulässt. Die Wirtschaftsförderung wird die Maßnahmen in den kommenden Wochen entwickeln und konkretisieren. In Kooperation mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft soll zudem ein Projekt für Handel, Gastronomie, Kreativwirtschaft und Citymarketing umgesetzt werden: Unter dem Motto „FensterGlanz“ gestalten voraussichtlich ab Frühjahr 2021 Kreative und Künstler gemeinsam mit Einzelhändlern und Gastronomen Schaufenster neu. Effektvoll und kunstvoll sollen die Waren und Angebote der Geschäfte und Cafés sowie Werke, Produkte und Dienstleistungen von Künstlern und Kreativen gleichermaßen attraktiv ins Licht gerückt werden.
    Ein weiterer Baustein des Soforthilfefonds ist eine kurzfristige Aufstockung des Förderprogramms Kultur- und Kreativwirtschaft um 10.000 Euro zu folgendem Zweck: Viele freiberuflich Tätige sind auf staatliche Wirtschaftshilfen angewiesen. Voraussetzung ist meist eine Prüfung und Antragsübermittlung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier setzt die städtische Soforthilfe an: Pro Förderantrag bei der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft können bis zu 500 Euro für Leistungen durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder Rechtsanwälte beantragt werden. Soloselbständige, die direkt antragsberechtigt sind, können ebenfalls Beratungsleistungen durch prüfende Dritte in Anspruch nehmen. Antragsberechtigt sind freiberuflich und selbständig Tätige sowie Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz in Heidelberg. Anträge können vom 1. Januar bis 31. März 2021 gestellt werden, für Beratungsleistungen in diesem Zeitraum. Mehr unter www.kreativwirtschaft.heidelberg.de.
  • Kultur (50.000 Euro): Das Kulturamt realisiert ein weiteres Soforthilfe-Projekt. Unter dem Namen „Auftakt Kunst!“ können hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz Heidelberg ein aktuelles Werk aus eigener Produktion in Form eines Kurzvideos präsentieren. Gegenstand kann ein Werk sein, das in den vergangenen Wochen oder Monaten entstanden oder dieser Tage im Entstehen ist. Die Videos werden ab dem 23. Januar 2021 unter www.heidelberg.de/auftaktkunst und auf Youtube frei zugänglich zur Verfügung gestellt und können in den sozialen Medien weiterverbreitet werden. Alle beteiligten Künstlerinnen und Künstler erhalten eine einmalige Bruttovergütung von 500 Euro. Auf der Internetseite sind Infos zur Ausschreibung, den einzusendenden Materialien und das benötigte Formular zu finden. Einreichschluss für die Videos ist am 10. Januar 2021.
  • Soziales (10.000 Euro): Die Mittel sind für die Suchtberatung vorgesehen, einen der am stärksten betroffenen Bereiche von den Auswirkungen der Pandemie. Die Förderung wird zu gleichen Teilen auf die drei Heidelberger Suchtberatungsstellen aufgeteilt. Diese beraten, behandeln und begleiten, unterstützen und stabilisieren Abhängigkeitskranke und ihre Angehörigen in Krisen sowie in dauerhaft herausfordernden Lebenssituationen. Die schwierige finanzielle Situation der Beratungsstellen hat sich seit der Corona-Pandemie noch weiter verschärft: Neben den besonderen Herausforderungen, die der Betrieb der Beratungsstellen unter Corona-Bedingungen bedeutet, kommt erschwerend hinzu, dass die sonst erwirtschafteten Eigenmittel durch betriebliche und schulische Präventionsveranstaltungen weggebrochen und Spenden deutlich rückläufig sind.
  • Sport (40.000 Euro): Die Sportvereine verzeichnen erhebliche Einbußen, etwa durch Austritte von Mitgliedern sowie den Wegfall von Sponsoren, Festen, Wettkämpfen und Turnieren. Kostenpflichtige Kurse und Leistungen können nicht angeboten werden. Vor allem Kinder und Jugendliche, aber auch Senioren leiden darunter. Bei der Mittelverteilung soll entsprechend den Vorgaben des Sportförderungsprogramms der Jugendsport besonders gefördert werden. Ergänzend wird auch der Reha- und Behindertensport berücksichtigt. Gemäß dem Badischen Sportbund sind für 2020 13.710 Jugendliche unter 18 Jahren sowie 1.105 Reha- und Behindertensportler in Heidelberg gemeldet. Somit können 2,70 Euro je Jugend-, Reha- oder Behindertensportler an lokale Vereine ausbezahlt werden. Eine Antragstellung ist unter Angabe der Bankverbindung beim Amt für Sport und Gesundheitsförderung möglich.
  • Vereine in den Stadtteilen (20.000 Euro): Mit den Mitteln wird der Erhalt der Brauchtumspflege unterstützt und ein Beitrag dazu geleistet, das Vereinsleben in den Stadtteilen aufrechtzuerhalten. Antragsberechtigt sind Vereine, die ihren Sitz in Heidelberg haben und eine finanzielle Notlage in Folge der Corona-Pandemie begründen können. Mit der Förderung werden keine neuen Projekte oder Investitionen unterstützt. Die maximale Förderhöhe pro Verein beträgt 500 Euro. Das Antragsformular steht ab 7. Januar 2021 im Internet unter www.heidelberg.de/servicevereine zum Download und Ausdrucken bereit. Die Antragstellung ist anschließend bis 7. Februar 2021 beim Referat des Oberbürgermeisters möglich. Vereine, die den vorgenannten Bereichen zugeordnet werden können, sind im Rahmen dieses Förderprogramms nicht förderfähig.

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