Neustadt: „Maskenpflicht in der Fußgängerzone“ ab 21.12.2020 aufgehoben

Neustadt an der Weinstraße – Die Maskenpflicht in der Fußgängerzone (wir berichteten) galt im Zeitraum vom 12. bis 20. Dezember 2020. Am 21.12.2020 wurde sie automatisch aufgehoben, da sie nicht verlängert wurde.

Es wird empfohlen, weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Situationen, in denen die Maske zur Pflicht wird, sind in der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung zu lesen. Diese gilt vom 16.12.2020 bis 10.01.2021.


News aus Neustadt an der Weinstraße - aufs Bild klicken
News aus Neustadt an der Weinstraße – aufs Bild klicken