SGD Süd: Keine Verstöße gegen das Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk – Kleine Mängel bei der Lagerung

Neustadt an der Weinstraße – Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) hat im Dezember 2020 die Lagerung des Silvesterfeuerwerks kontrolliert. Insgesamt wurden 152 Märkte (in Rheinhessen 100, in der Pfalz 52) kontrolliert, davon 122 an den ursprünglichen Verkaufstagen 29. und 30. Dezember 2020.

Bei den 122 Märkten (in Rheinhessen 78, in der Pfalz 44) wurden sowohl das Ver-kaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 als auch eine mögliche Lagerung bereits angelieferter Ware überprüft, bei den 30 anderen Märkten wurde nur die etwaige Lagerung und die Einhaltung der damit verbundenen Vorgaben überprüft.

In 18 Märkten (11 in Rheinhessen, 7 in der Pfalz) wurden folgende Verstöße festgestellt:

  • dreizehnmal kein Hinweis auf Rauchverbot / Verbot offenes Feuer,
  • dreimal Feuerlöscher zugestellt und
  • neunmal brennbare Flüssigkeiten im Umfeld gelagert.

Diese Verstöße wurden noch während der Kontrollen behoben.

Ein Verstoß gegen das Verkaufsverbot von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 gemäß der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz wurde in keinem der 152 überprüften Märkte festgestellt.