Heidelberg: Stadtnotizen 19.01.2021

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„Mayors for Peace“ begrüßen Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages – Am Rathaus weht die Flagge mit der Friedenstaube

Für eine friedliche Welt ohne Atomwaffen: Gemeinsam mit rund 350 Städten und Gemeinden in Deutschland und fast 8.000 Städten weltweit setzt Heidelberg am Freitag, 22. Januar 2021, ein Zeichen. Einen Tag lang weht am Heidelberger Rathaus die grün-weiße Fahne mit symbolischer Friedenstaube der Initiative „Mayors for Peace“ („Bürgermeister für den Frieden“). Der Anlass: Am 22. Januar 2021 tritt der von den Vereinten Nationen im Jahr 2017 verabschiedete Atomwaffenverbotsvertrag in Kraft. Atomwaffen sind ab jetzt völkerrechtlich geächtet und verboten.

Die Organisation „Mayors for Peace“, ein von Hiroshima geführtes, weltweites Städtebündnis mit rund 8.000 Mitgliedern, darunter 700 Städte in Deutschland, begrüßt damit symbolisch das Inkrafttreten des Vertrages. Denn Städte mit ihrer wichtigen Infrastruktur und einer hohen Bevölkerungszahl gelten nach wie vor als vorrangige Ziele im Falle eines nuklearen Angriffes.

„Als Mitglied der Mayors for Peace begrüßen wir ausdrücklich das Inkrafttreten des Atomwaffenverbotsvertrages. Er ist ein Meilenstein auf dem Weg zu Global Zero, einer Welt ohne Atomwaffen. Denn die humanitären Folgen eines Einsatzes von Atomwaffen sind katastrophal“, betonte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner. „Wir brauchen jetzt eine neue Debatte über nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle. Eine friedliche und sichere Zukunft lässt sich nur in einer Welt ohne Atomwaffen gestalten“, so Würzner.

Noch immer verfügen die Atommächte über schätzungsweise rund 13.400 Nuklearwaffen. Derzeit investieren die Nuklearwaffenstaaten massiv in die Modernisierung und Einsatzfähigkeit ihrer Atomwaffenarsenale. Vereinbarungen zur nuklearen Abrüstung – wie der INF-Vertrag -– wurden aufgekündigt, ohne dass ein Folgevertrag an seine Stelle getreten ist.

Hintergrund

Der Vertrag über das Verbot von Kernwaffen (TPNW) wurde von den Vereinten Nationen am 7. Juli 2017 mit 122 Stimmen angenommen, am 20. September wurde er zur Unterschrift freigegeben. Nach der am 24. Oktober 2020 erfolgten 50. Ratifizierung tritt der Vertrag gemäß seinem Artikel 15 (1) am 22. Januar 2021 in Kraft. Mit Stand 8. Januar haben ihn 51 Staaten ratifiziert, 86 unterzeichnet. Die Atommächte sind dem Vertrag nicht beigetreten. Auch Deutschland ist nicht dabei.

In dem völkerrechtlich bindenden Vertrag verpflichten sich die Unterzeichnenden, „nie, unter keinen Umständen“ Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, anzuschaffen, zu besitzen oder zu lagern. Darüber hinaus verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, Personen, die von Kernwaffentests oder -einsätzen betroffen sind, umfassende Hilfe zu leisten und geeignete Maßnahmen zur Umweltsanierung der kontaminierten Gebiete in ihrem Hoheitsgebiet zu ergreifen. Auch nach Inkrafttreten des Vertrages ist ein Beitritt weiterer Staaten möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.mayorsforpeace.de.


Recyclinghof Kirchheim ab Donnerstag, 21. Januar 2021, wieder geöffnet – Mit Einlassbeschränkungen und Zugangsregeln

Unter Beachtung der geltenden Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen öffnet die Stadt Heidelberg den Recyclinghof Kirchheim, Oftersheimer Weg, ab Donnerstag, 21. Januar 2021, wieder. Ab Montag, 25. Januar 2021, ist außerdem keine Terminvereinbarung für den Recyclinghof Wieblingen/Abfallentsorgungsanlage, Mittelgewannweg 2a, mehr notwendig. Die beiden Recyclinghöfe sind allerdings nur für die Anlieferung in dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten geöffnet. Die kleineren städtischen Recyclinghöfe Emmertsgrund, Handschuhsheim und Ziegelhausen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, ebenso die Möbelhalle im Recyclinghof Kirchheim.

Aus Sicherheitsgründen gelten folgende Einlassbeschränkungen:

  • Grundsätzlich dürfen maximal drei Fahrzeuge gleichzeitig auf den Recyclinghof Wieblingen fahren. Für den Recyclinghof Kirchheim gilt eine maximale Zahl von fünf Fahrzeugen gleichzeitig auf dem Hof.
  • Es darf nur eine Person im Fahrzeug sitzen. Der notwendige Sicherheitsabstand zu den Beschäftigten der Recyclinghöfe muss eingehalten werden. Den Anweisungen des Personals vor Ort ist Folge zu leisten.
  • Eine Anlieferung ist nur mit einer FFP2-Maske oder OP-Maske möglich. Diese ist während des gesamten Aufenthaltes zu tragen.
  • Die Abgabe ist ausschließlich für Abfälle aus Privathaushalten oder von Gewerbebetrieben aus Heidelberg möglich. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, dies vor Ort durch einen Personalausweis oder ein ähnliches Dokument nachzuweisen. Anlieferungen von auswärts werden nicht angenommen.
  • Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die anfallenden Gebühren möglichst passend bereitzuhalten. Eine Kartenzahlung ist nur auf dem Recyclinghof Wieblingen möglich.

Für Rückfragen steht die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder telefonisch unter der zentralen Nummer 06221 58-29999 von Montag bis Freitag, 8 bis 13 Uhr, zur Verfügung.


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