Frankenthal: Medizinischer Mund-Nasen-Schutz auch in Verwaltung ab 25. Januar 2021 Pflicht

Frankenthal – Ab Montag, 25. Januar 2021, muss vor dem Hintergrund der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes auch in den Verwaltungsgebäuden von Besuchern und Mitarbeitern ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Dies können so genannte OP-Masken oder FFP2-Masken sein; Alltagsmasken aus Stoff sind nicht mehr zulässig. Die Regelung gilt ebenso für Besucher von Beerdigungen in den Trauerhallen und ab Freitag, 29. Januar, auch im Wertstoffcenter.

Das Anfang des Jahres eingeführte Fiebermessen von Besuchern bleibt bestehen – ab einer Körpertemperatur von 37,5 Grad ist der Zutritt zu den Gebäuden bzw. dem Wertstoffcenter nicht möglich.