Rheinland-Pfalz: Verschärfte Maskenpflicht ab 25. Januar 2021

Mainz – Ab Montag, 25.01.2021, gilt in Rheinland-Pfalz die „verschärfte Maskenpflicht“. Diese besteht nicht nur im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und beim Einkaufen.

An folgenden Orten ist eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu tragen („verschärfte Maskenpflicht“):

  • im Einzelhandel,
  • in Wartesituationen beim Einzelhandel,
  • im unmittelbaren Umfeld der Einzelhandelseinrichtung,
  • auf Parkplätzen von Einzelhandelseinrichtungen,
  • bei Verkaufsständen auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Reinigungen, Waschsalons,
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf,
  • Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
  • Großhandel
  • im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, sowie Taxi- und Mietwagenverkehre,
  • in Gottesdiensten und Versammlungen von Religions- oder Glaubensgemeinschaften,
  • beim Fahrschulunterricht der berufsbezogenen Ausbildungen und Angeboten von Bildungsträgern der Berufskraftfahrerqualifikation,
  • bei Publikumsverkehr in Ämtern, Behörden, Verwaltungen, der Rechtspflege dienende Einrichtungen (einschließlich der Notariate und Rechtsanwaltskanzleien), Zulassungsstellen, Bau-, Betriebs- und Wertstoffhöfe oder ähnliche öffentliche Einrichtungen,
  • bei Abhol-, Liefer- und Bringdiensten der genannten Einrichtungen.