Anträge auf Agrarförderung stellen

Hinweis für Landwirte und Winzer

Bad Kreuznach – Der aktuell fortgeschriebene Flächennachweis 2015 sowie die dazugehörige Antragsmappe sind möglichst zeitnah, jedoch bis spätestens 15. Mai 2015 bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Salinenstraße 47, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, einzureichen.

Weitere Auskünfte zum Antragsverfahren erteilt die Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat Landwirtschaft, Gebäude Salinenstraße 56, 55543 Bad Kreuznach, Telefon 0671-803-1816, 1813 und 1817.

Angesichts des nahen Fristablaufs in Verbindung mit dem Feiertag in der 20. Kalenderwoche bleibt das Landwirtschaftsreferat im Gebäude Salinenstr. 56 der Kreisverwaltung Bad Kreuznach am 06.05.2015 und am 13.05.2015 nachmittags geöffnet.