Ludwigshafen: Stadtnotizen 25.01.2021

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Gedenkveranstaltung für die Opfer des Nationalsozialismus

Gemeinsam mit zwei Lehrkräften der Berufsbildenden Schule Naturwissenschaften gedenkt die Stadt Ludwigshafen am Rhein am 27. Januar mit einer Kranzniederlegung der Opfer der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft.

Bei der Gedenkveranstaltung am Mittwoch, 27. Januar 2021, 12 Uhr,
im Hof der Maxschule in der Schulstraße, hält Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck die Ansprache.

Schülerinnen und Schüler der Berufsbildenden Schule Naturwissenschaften, Trägerin des Abraham-Pokals 2020/21, haben die Texte im Unterricht vorbereitet.

Der 27. Januar erinnert an die Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945 durch die Rote Armee. Er ist seit 1996 bundesweiter Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus.

Aufgrund der aktuellen Bestimmungen der Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass diese Veranstaltung ausschließlich als Livestream über die städtische Internetseite auf www.ludwigshafen.de abgerufen werden kann. Gäste sind bei der Gedenkstunde leider nicht zugelassen.



Landtagswahl: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Rund 101.000 Wahlberechtigte sind in Ludwigshafen aufgerufen, am 14. März 2021 die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags neu zu wählen. Das Stadtgebiet Ludwigshafen wurde dafür in zwei Wahlkreise aufgeteilt: Zum Wahlkreis 36 Ludwigshafen I gehören die Stadtteile Friesenheim, Nord/Hemshof, West, Mitte, Süd, Mundenheim sowie Rheingönheim. Im Wahlkreis 37 Ludwigshafen II sind die Stadtteile Oppau, Edigheim, Pfingstweide, Ruchheim, Oggersheim, Maudach und Gartenstadt zusammengefasst.
Briefwahlanträge zur Landtagswahl können ab Montag, 8. Februar 2021 online über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post beantragt werden. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Aufgrund der Corona-Pandemie bittet die Verwaltung darum, die Möglichkeit der Wahl vor Ort nur in Ausnahmefällen zu nutzen. Für die Abholung der Briefwahlunterlagen ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Die Wahlbenachrichtigungen werden bis 21. Februar zugestellt.

Wer nach diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich unter Telefon 0621 504-3830 an das Briefwahlamt wenden.

Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt dann umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift.

Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen ist ab 8. Februar im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März, ist das Briefwahlamt zudem bis 18 Uhr geöffnet.

Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen stellen. Der Wahlbrief muss in jedem Fall spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Die Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen.

Zum Hintergrund:
Die Abgeordneten des Landtags Rheinland-Pfalz werden für jeweils fünf Jahre nach den Grundsätzen einer mit 
einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Die Wahlberechtigten haben zwei Stimmen: eine Stimme für die Wahl eines/einer Wahlkreis-Abgeordneten (Wahlkreisstimme) und eine Stimme für die Wahl einer Landes- oder Bezirksliste (Landesstimme). Mit ihrer Wahlkreisstimme (Erststimme) entscheiden die Wähler*innen darüber, welcher Abgeordnete in ihrem Wahlkreis direkt gewählt ist. Mit der Landesstimme (Zweitstimme) wird über die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien und Wählervereinigungen entschieden.

Da nicht auszuschließen ist, dass durch die Corona-Kontaktbeschränkungen ein Gang ins Wahllokal unmöglich wird, bereitet sich das Land parallel auf eine flächendeckende Alternative vor. Sollte die Pandemie den regulären Wahlgang verhindern, könnte diesmal ausschließlich per Brief gewählt werden. Eine entsprechende Gesetzesinitiative hat der Landtag auf den Weg gebracht.


Schulbuchausleihe 2021/2022: Anträge können online gestellt werden

Eltern mit einem Einkommen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze haben ab sofort die Möglichkeit, für ihre Kinder Anträge zur Teilnahme an der kostenlosen Schulbuchausleihe zu stellen. Berechtigte Schüler der allgemeinbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz erhalten auf diese Weise alle Schulbücher und Arbeitshefte unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Antragsformulare in Papierform werden in den nächsten Tagen über die Schulen ausgeteilt. Das entsprechende Formular steht auch auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfügung.

Zudem können Eltern in Ludwigshafen den Antrag 
seit diesem Jahr online stellen und 
notwendige Einkommens-Nachweise im Rahmen der Antragstellung als Datei anhängen. Der Online-Antrag steht auf der Homepage der Stadt Ludwigshafen www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/
onlineservices zur Verfügung.
Anträge in Papierform müssen bei der jeweiligen Schule oder im Servicebüro der Schulverwaltung, Rhein-Center, Rathausplatz 10, abgegeben oder per Post dorthin geschickt werden. Eine persönliche Vorsprache zur Abgabe des Antrags ist nicht erforderlich. Obwohl die Antragsfrist erst am 15. März 2021 endet, wird empfohlen, die Anträge schnellstmöglich beim Bereich Schulen zu stellen.

Weitere Informationen zur Schulbuchausleihe gibt es auf der Homepage der Stadt und der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz. Der Bereich Schulen ist vorzugsweise per Mail unter Schulbuch-maxxticket@ludwigshafen.de zu erreichen.



Lärmbeschwerde führt zu Auflösung von Geburtstagsparty

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Dienstagabend, 19. Januar 2021, eine Geburtstagsparty im Londoner Ring beendet. Die Einsatzkräfte waren nach 18 Uhr der Lärmbeschwerde einer Anruferin über laute Musik nachgegangen und hatten eine Wohnung als Quelle der Störung ausgemacht. Dort traf die KVD-Streife ein Ehepaar an, das angab, eine Geburtstagsparty zu feiern. Entgegen den Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie befanden sich sechs weitere Erwachsene in der Wohnung. Die Einsatzkräfte lösten die Feier auf und stellten somit auch wieder die Ruhe für die Nachbarschaft her.


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