Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Mehrere Betrugsanrufe

Altrip/Schifferstadt (ots) – Am Freitag 05.02.2021 im Zeitraum von 09-14:45 Uhr, kam es in Altrip und Schifferstadt zu mehreren betrügerischen Telefonanrufen. Die Anrufer gaben sich als angebliche Microsoft-Mitarbeiter, Mitarbeiter einer Abbuchungsagentur, sowie vermeintliche Mitarbeiter einer Gewinnspielfirma aus und forderten Geldbeträge. In allen Fällen durschauten die Angerufenen die Betrugsmaschen und beendeten das Telefonat, sodass es zu keinem finanziellen Schaden kam.

Die Polizei rät in diesem Zusammenhang: Geben Sie nie ihre PIN oder andere Zugangsdaten zu Ihrem Online-Banking am Telefon weiter. Sprechen Sie am Telefon nicht über persönliche und finanzielle Verhältnisse. Gewähren Sie Fremden keinen Fernzugriff auf ihren Computer. Machen Sie keine Zusagen am Telefon und ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.

Ladendiebin von Verkäuferin eingeholt

Fußgönheim (ots) – Am Samstag 06.02.2021 gegen 17:10 Uhr entwendete ein 13-jähriges Mädchen in einem Drogeriemarkt in Fußgönheim Kosmetikartikel. Dies wurde durch eine aufmerksame Verkäuferin bemerkt. Nachdem der akustische Alarm des Ladens auslöste, rannte die 13-jährige davon. Die Verkäuferin konnte die flüchtige Diebin letztendlich stellen und zum Laden zurückbringen.

Mehrere Autos zerkratzt

Bobenheim-Roxheim (ots) In der Nacht von Freitag 05.02.2021 auf Samstag 06.02.2021 wurden in der Danziger Straße in Bobenheim-Roxheim zwei geparkte Fahrzeuge, ein BMW und ein Seat, beschädigt. Die Fahrzeuge waren hintereinander geparkt und wurden an beiden Seiten zerkratzt. Der Schaden dürfte mehrere Tausend Euro betragen. Hinweise auf einen Täter gibt es aktuell nicht.

Geschwindigkeitskontrollen der Polizei

Schifferstadt (ots) – Am Samstagabend 06.02.2021 zwischen 17-18:00 Uhr, haben Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt Laserkontrollen in der Burgstraße (30 km/h) durchgeführt. Es sind insgesamt 15 Verstöße festgestellt und geahndet worden. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit lag bei 45 km/h, was nach Abzug der Toleranz ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro nach sich zieht.