Heidelberg: Stadtnotizen 10.02.2021

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Landtagswahl: Bereits über 20.000 Anträge zur Briefwahl gestellt

Bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg sind bereits über 20.000 Anträge für die Briefwahl zur Landtagswahl am 14. März 2021 eingegangen. Die allermeisten Anträge – rund 80 Prozent – erfolgten über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und über die städtische Webseite www.heidelberg.de/wahlen. Angesichts der Coronavirus-Pandemie ermutigt die Stadt Heidelberg die Bürgerinnen und Bürger dazu, regen Gebrauch von der Briefwahl zu machen. Diese kann bis spätestens Freitag, 12. März 2021, 18 Uhr beantragt werden

  • per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • online unter www.heidelberg.de/wahlen
  • per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de
  • unter Telefax 06221 58-49150
  • schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
  • oder formlos schriftlich.

Während der Schließung der Bürgerämter anlässlich des Lockdowns ist die persönliche Antragstellung nur in der Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43-45 von 8 bis 12 und 14 bis 16 Uhr möglich. Der Versand der Briefwahlunterlagen hat am Montag, 8. Februar 2021, begonnen.

Schnell und unkompliziert: Antrag per QR-Code

Am einfachsten ist die Beantragung der Briefwahlunterlagen per QR-Code: Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und leitet die Nutzerin oder den Nutzer automatisch zu einem bereits vorausgefüllten Online-Formular weiter. Einzig das Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende Anschrift müssen eintragen werden – das gesamte Prozedere dauert etwa zwei bis drei Minuten.

Bequem von zu Hause aus beantragen: über die Webseite

Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann auch über den Online-Antrag auf der städtischen Homepage unter www.heidelberg.de/wahlen beantragt werden. Dabei müssen alle Angaben zur Person wie Name, Geburtsdatum, Anschrift (gegebenenfalls abweichende Versandanschrift) und die Wahlbezirks- und Wählernummer (wie auf der Wahlbenachrichtigung abgebildet) angeben werden.

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen erfolgt bis 21. Februar

Allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die ins Wählerverzeichnis eingetragen sind, wird bis spätestens Sonntag, 21. Februar 2021, eine Wahlbenachrichtigung zugestellt. Aus technischen Gründen kann es vorkommen, dass Personen im selben Haushalt zu unterschiedlichen Zeiten ihre Wahlbenachrichtigungen zugestellt bekommen. Die Stadt Heidelberg bittet daher darum, bis zum 21. Februar 2021 von Anfragen abzusehen, die sich auf nicht zugestellte Wahlbenachrichtigungen beziehen. Wer nach diesem Stichtag keine Benachrichtigung erhalten hat, aber wahlberechtigt ist, sollte sich umgehend bei der Wahldienststelle im Bürger- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 06221 58-42220 melden.

Letzte Frist für den Wahlbrief am 14. März, 18 Uhr

Der Wahlbrief mit eingelegtem Stimmzettel muss bis spätestens 14. März 2021, 18 Uhr, beim Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Bergheimer Straße 43-45, 69115 Heidelberg oder im Briefkasten beim Rathaus, Marktplatz 10, 69117 Heidelberg, eingegangen sein.

Ergänzend: Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/wahlen und bei der Wahldienststelle der Stadt Heidelberg, Kurfürsten-Anlage 43-45, 69115 Heidelberg (bitte mögliche Änderungen der Öffnungszeiten der Bürgerämter beziehungsweise Regelungen aufgrund des Lockdowns beachten), Telefon 06221 58-13550 und 58-13580, oder per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de.


Beginn der Vegetationszeit am 1. März – Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt – bitte Baumschutzsatzung beachten

Am 1. März beginnt die sogenannte Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auch Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht zurückgeschnitten werden. Zulässig sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Die Stadt Heidelberg als Untere Naturschutzbehörde bittet zu beachten, dass die durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützte Vegetation wichtige ökologische Lebensräume umfasst. Diese gewährleisten beispielsweise das Blütenangebot für Insekten. Vögel nutzen Bäume, Gehölze und Sträucher als Versteckmöglichkeit sowie zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Auch Kleinsäuger, wie das Eichhörnchen und die streng geschützte Haselmaus, legen in Bäumen und Sträuchern ihre Nester an. Fledermäuse nutzen Baumhöhlen, Spalten und Hohlräume unter abstehender Rinde als Tagesverstecke.

Zum Schutz dieser Arten ist es während der Vegetationszeit verboten, Bäume, Sträucher, Hecken und beispielsweise auch großflächige Fassadenbegrünung im Stadtgebiet – unabhängig von ihrem Standort – zu entfernen. Ist die Fällung eines Baumes – etwa aus Gefahrengründen – unvermeidbar, wird gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung benötigt.

Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist das Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass durch die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg alle Bäume ganzjährig geschützt sind, die innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beziehungsweise im Geltungsbereich rechtswirksamer Bebauungspläne stehen und in einem Meter Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mehr als 100 Zentimeter (Obstbäume von mehr als 80 Zentimeter) haben. Ein Entfernen dieser Bäume bedarf der Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg.

Bei Fragen zu den Themen Vegetationszeit, Baumfällungen und Artenschutz stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter den Telefonnummern 06221 58-18180 und -45605 gerne zur Verfügung.

Die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind unter www.gesetze-im-internet.de nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist online unter www.heidelberg.de > Rathaus
> Stadtverwaltung > Ortsrecht, Nr. 3.16, zu finden.


Fast 50.000 kostenlose Masken an Menschen mit Heidelberg-Pass (+) verteilt

Die Stadt Heidelberg hat Menschen mit einem Heidelberg-Pass oder einem Heidelberg-Pass+ ein kostenloses Starterkit aus medizinischen Masken zur Verfügung gestellt. Mehr als 46.000 OP-Masken und über 3.800 FFP2-Masken wurden in der Zeit von Mittwoch, 3. Februar, bis Dienstag, 9. Februar, durch die Heidelberger Dienste in zehn Stadtteilen verteilt. Damit reagierte die Stadt auf die verschärfte Maskenpflicht in der Coronavirus-Pandemie.

Das Starterkit – bestehend aus 20 OP-Masken und zwei FFP2-Masken – sollte zur Überbrückung dienen, bis Aktionen und Regelungen vom Bund und lokalen Initiativen zum Zuge kommen würden. Die Stadt Heidelberg wollte damit sicherstellten, dass Menschen unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Lage weiterhin wichtige Dienstleistungen wie den Arztbesuch oder den Einkauf in Anspruch nehmen konnten.

Verschärfte Maskenpflicht seit zwei Wochen

Hintergrund ist, dass seit Montag, 25. Januar 2021, bundesweit eine verschärfte Maskenpflicht gilt: Im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkaufen, in Arztpraxen und in Betrieben müssen seitdem OPMasken oder FFP2-Masken getragen werden. Im Handel sind diese für einige Euro erhältlich – Geld, das nicht jede und jeder erübrigen kann. Die Stadt Heidelberg bittet darum, getragene Masken über den Restmüll zu entsorgen.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt Heidelberg über 3.800 Heidelberg-Pässe an Erwachsene und mehr als 2.800 an Kinder ausgestellt.

Ergänzend: Auf Initiative von Studierenden wurde durch Crowdfunding ein Betrag von rund 2.000 Euro gesammelt. Damit sollen kostenlose Masken für Bedürftige finanziert werden. Das Bündnis gegen Armut und Ausgrenzung und Verbände der Liga haben sich der Aktion angeschlossen. Die Ausgabe erfolgt in Kürze an zahlreichen Orten in Heidelberg. Eine Übersicht und weitere Informationen gibt es unter www.das-heidelberger-buendnis.de.


Schilder zur Maskenpflicht auf der Hauptstraße beschmiert – Regelung gilt weiter

Unbekannte haben in der Hauptstraße rund 30 Schilder, die auf die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen hinweisen, beschmiert. Der Vandalismus ereignete sich vermutlich in der Nacht auf Montag und zog sich noch weiter bis zur Ernst-Walz-Brücke, wo Brückenteile beschmiert wurden. Die Stadt wird die Schilder austauschen lassen, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen und die nächste Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vorliegt. Die weiteren Schmierereien werden ebenfalls entfernt, sobald es die Witterung zulässt. Zudem wird die Stadt Strafantrag stellen.

Die Stadt weist darauf hin, dass trotz der Schmierereien auf den Schildern, die Maskenpflicht in Fußgängerbereichen gemäß §3 der Corona-Verordnung natürlich dennoch weiterhin gilt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.


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