Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild, Polizei, Verkehrsunfall © Polizei

Verkehrsunfälle bei winterlichen Straßenverhältnissen

Speyer (ots) – 08.02.2021, 16:15 bis 18:40 Uhr – Auch am Mittwoch kam es in Speyer und der Umlandgemeinde Hanhofen zu weiteren witterungsbedingten Verkehrsunfällen.

Auf der B9 in Höhe Abfahrt Verwaltungshochschule geriet gegen 12:30 Uhr ein aus Richtung Germersheim kommender Audi A4 auf der linken Fahrspur zu weit nach links und überfuhr eine am Fahrbahnrand liegenden Eisplatte. Das Fahrzeug des 55-jährigen Ludwigshafeners drehte sich dadurch um 180 Grad und kollidierte mit der Mittelschutzplanke. Der Fahrer blieb unverletzt, sein nichtmehr fahrbereiter Audi musste abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden in Höhe von 8.000 EUR.

Ein weiterer Unfall ereignete sich bei starkem Schneefall gegen 12:45 Uhr auf der witterungsbedingt glatten Fahrbahn der Schifferstadter Straße. Hier bremste ein in Richtung Speyer fahrender VW Sharan an einer Überquerungshilfe wegen eines Fußgängers. Dem dahinter fahrenden Lkw war ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr möglich, so dass er auf das Heck des VW auffuhr. Die 65-jährige VW-Fahrerin aus dem Rhein-Pfalz-Kreis als auch der 55-jährige Lastkraftfahrer aus Sachsen blieben unverletzt, an den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 5.500 EUR.

In Hanhofen verlor ein 18-jähriger Golf-Fahrer in der Hauptstraße auf schneeglatter Fahrbahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. Er kollidierte dabei mit einem Verkehrszeichen, einer Straßenlaterne sowie einem Stabmattenzaun.
Hierbei entstand ein Gesamtschaden von 8.000 EUR.

Die Polizei rät auch für die folgenden Tage für eine witterungsbedingt angepasste Fahrweise. Richten Sie den Sicherheitsabstand zum Vorausfahrende sowie Ihre Fahrtgeschwindigkeit stets an den örtlichen Straßenverhältnissen aus.

Betrugsanzeige gegen Schlüsseldienst

Speyer (ots) – 10.02.2021, 17:00 Uhr – Am Dienstag kam ein jüngeres Ehepaar aus der Innenstadt in die missliche Lage, einen Schlüsseldienst zu benötigen, nachdem sie sich aus ihrer Wohnung ausgesperrt hatten. Der Schlüsseldienst warb im Internet mit kostenloser Anfahrt. Auch am Telefon wurde die kostenlose Anfahrt und Überprüfung des Türschlosses auf Nachfrage nochmals zugesichert.

Gegenüber dem vor Ort eingetroffenen Mitarbeiter des Schlüsseldienstes entschied sich das Ehepaar wegen zu hoher Kosten letztlich gegen den Austausch des Türschlosses. Es wurden dann jedoch – entgegen der vorherigen Auskunft – dennoch Kosten für die An- und Leerfahrt sowie die angefallene Arbeitszeit in Höhe von insgesamt 142,68 EUR in Rechnung gestellt. Diese wurden durch das Ehepaar vor Ort gegen Rechnung beglichen.

Die Polizei rät in Fällen, in welchen ein Schlüsseldienst benötigt wird, zu folgendem Verhalten:

  • Fällt Ihnen die Wohnungstür zu und es handelt sich um einen Notfall, etwa wenn kleine Kinder allein in der Wohnung sind oder Essen auf dem Herd steht, rufen Sie die Feuerwehr!
  • Wenn Sie einen Schlüsseldienst rufen müssen: Klären Sie vorab die Anfahrtskosten, erklären Sie möglichst genau Ihr Problem und fragen Sie gezielt nach den Preisen für eine Türöffnung. Verweigert man Ihnen die Auskunft, wenden Sie sich an einen anderen Anbieter!
  • Beauftragen Sie nur die Öffnung der Tür und keine weiteren Leistungen wie etwa den Einbau eines neuen Schlosses. Vereinbaren Sie einen verbindlichen Festpreis. Verlangen Sie im Anschluss eine detaillierte Rechnung. Erscheint Ihnen der Preis für die Leistung zu hoch, bestehen Sie auf einer Rechnung und zahlen vor Ort maximal einen geringen Grundbetrag.
  • Lassen Sie sich nicht zur sofortigen Zahlung nötigen – etwa dazu, die geforderte Summe vom Geldautomaten abzuholen. Fühlen Sie sich unter Druck gesetzt, bedroht oder genötigt, haben Sie Angst oder den Verdacht eines Betruges, rufen Sie die Polizei!