Heidelberg: Stadtnotizen 17.02.2021

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Landtagswahl: Alle Wahlgebäude in Heidelberg – Stadt Heidelberg bittet um Nutzung der Briefwahl

Für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021, gibt es in Heidelberg insgesamt 70 Wahlbezirke, die in 27 öffentlichen Gebäuden untergebracht sind. Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können grundsätzlich nur im Wahlraum desjenigen Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Der Wahlraum ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben, die alle Wahlberechtigten spätestens am 21. Februar erhalten haben sollten. Wer in einem anderen Wahlraum wählen will, benötigt einen Wahlschein. Mit einem Wahlschein kann in einem beliebigen Wahlraum in Heidelberg oder durch Briefwahl gewählt werden.

Angesichts der Coronavirus-Pandemie bittet die Stadt Heidelberg darum, von der Briefwahl regen Gebrauch zu machen. Diese kann beantragt werden per QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, online unter www.heidelberg.de/wahlen, per E-Mail an wahldienststelle@heidelberg.de, unter Telefax 06221 58-49150, schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich.

Während der Schließung der Bürgerämter anlässlich des Lockdowns ist die persönliche Antragstellung nur in der Wahldienststelle in der Kurfürsten-Anlage 43-45 möglich. Zwar werden ab Montag, 22. Februar 2021, alle Bürgerämter wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Aus Infektionsschutzgründen werden die Bürgerinnen und Bürger dennoch dringend gebeten, für die Beantragung des Wahlscheins die postalischen und digitalen Antrags- und Kommunikationswege zu nutzen.

Die Antragsfrist endet am Freitag, 12. März 2021. Die Stadt Heidelberg bittet darum, die Postlaufzeiten für die Zusendung der Briefwahlunterlagen zu beachten. Die Wahldienststelle beim Bürger- und Ordnungsamt hat an diesem Tag bis 18 Uhr geöffnet.

Die meisten Wahllokale sind barrierefrei

Der Großteil der Wahllokale ist auch für Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich (siehe Liste unten). Personen, die in einem der barrierefreien Wahlräume wählen möchten, ohne dort wahlberechtigt zu sein, müssen jedoch vorher einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit dem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, gleich bei der persönlichen Beantragung des Wahlscheins bei der Wahldienststelle oder in den Bürgerämtern nach deren Wiedereröffnung zu wählen. Es können jedoch geänderte Öffnungszeiten im Zusammenhang mit dem Lockdown vorkommen und teilweise ist der Service nur mit Terminvergabe möglich. Die Stadt rät, sich hierzu auf der städtischen Homepage oder telefonisch in den Bürgerämtern zu informieren.

Änderungen bei einzelnen Wahllokalen

Während der Umbaumaßnahmen des Hölderlin-Gymnasiums sind die
Wahlbezirke 002-02 bis 002-05 in die Theodor-Heuss-Realschule verlegt.

Die Wahlgebäude im Stadtgebiet Heidelberg:

Gebäude, Anschrift, Status

  • Schlierbach Grundschule, Schlierbacher Landstr. 23, rollstuhlgerecht
  • Rathaus, Marktplatz 10, rollstuhlgerecht
  • Theodor-Heuss-Realschule, Plöck 103/105, nicht rollstuhlgerecht
  • Volkshochschule Heidelberg, Bergheimer Str. 76, rollstuhlgerecht
  • Landhausschule, Landhausstr. 20, nicht rollstuhlgerecht
  • Willy-Hellpach-Schule, Römerstr. 77, rollstuhlgerecht
  • Englisches Institut, Rheinstr. 14, rollstuhlgerecht
  • Eichendorffhalle, Heidelberger Str. 50-52, rollstuhlgerecht
  • Internationale Gesamtschule Heidelberg, Baden-Badener Str. 14, rollstuhlgerecht
  • Kurpfalzschule, Schäfergasse 18 rollstuhlgerecht
  • Geschwister-Scholl-Schule, Königsberger Str. 2, rollstuhlgerecht
  • Albert-Schweitzer-Schule, Schwanenweg 3, rollstuhlgerecht
  • Fröbelschule, Mannheimer Str. 217, rollstuhlgerecht
  • Johannes-Gutenberg-Schule, Wieblinger Weg 24/7, rollstuhlgerecht
  • Heiligenbergschule, Berliner Str. 100, rollstuhlgerecht
  • Tiefburgschule, Pausenhalle Kriegsstr. 14, rollstuhlgerecht
  • Tiefburgschule, Turnhalle An der Tiefburg, rollstuhlgerecht
  • Bürgeramt Handschuhsheim, Dossenheimer Landstr. 13, rollstuhlgerecht
  • Bürgeramt Neuenheim, Rahmengasse 21, rollstuhlgerecht
  • Johannes-Kepler-Realschule, Mönchhofstr. 24, nicht rollstuhlgerecht
  • Bunsen-Gymnasium, Humboldtstr. 23, nicht rollstuhlgerecht
  • Waldparkschule, Am Waldrand 21, nicht rollstuhlgerecht
  • Grundschule Emmertsgrund, Forum 1, rollstuhlgerecht
  • Neckarschule, Peterstaler Str. 15, nicht rollstuhlgerecht
  • Steinbachhalle, Am Fürstenweiher 40, rollstuhlgerecht
  • Bürgerbegegnungsstätte Ziegelhausen/Peterstal, Wilhelmsfelder Str. 107, rollstuhlgerecht
  • Grundschule Bahnstadt, Gadamerplatz 3, rollstuhlgerecht

Bürgerentscheid zum Ankunftszentrum: Gemeindewahlausschuss beschließt Zusendung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten

Über die geplante Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge des Landes Baden-Württemberg auf das Wieblinger Areal Wolfsgärten wird es am 11. April 2021 einen Bürgerentscheid in Heidelberg geben. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat der Gemeindewahlausschuss am 15. Februar 2021 einstimmig beschlossen, dass im Vorfeld des Entscheids nicht nur die Wahlbenachrichtigung, sondern auch der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten verschickt werden. Dadurch werden alle Abstimmungsberechtigten in die Lage versetzt, ohne vorherige aktive schriftliche oder persönliche Antragstellung per Briefwahl am Bürgerentscheid teilzunehmen. Der Versand der Unterlagen an die rund 107.000 Abstimmungsberechtigten wird ab dem 15. März 2021 erfolgen – also unmittelbar nach der Landtagswahl, die am 14. März 2021 stattfindet.

Wählerinnen und Wähler, die beim Bürgerentscheid am 11. April aber dennoch in einem Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen, können das grundsätzlich tun. Wer so seine Stimme abgeben will, muss allerdings zwingend den postalisch übersandten Wahlschein und ein Ausweisdokument im Wahllokal vorlegen – die Wahlbenachrichtigung allein ist nicht ausreichend. Durch die Zusendung der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen kann die Anzahl der Urnenwahlbezirke deutlich von 97 auf 26 reduziert werden.

Der Bürgerentscheid wendet sich gegen einen Beschluss des Gemeinderats vom Juni 2020. Dieser hatte der Verlagerung des Landesankunftszentrums für Geflüchtete von Patrick-Henry-Village (PHV) auf die Fläche Wolfsgärten beschlossen, damit das Ankunftszentrum des Landes Baden-Württemberg eine Perspektive mit Neubauten in Heidelberg erhält. Den Umzug des Ankunftszentrums innerhalb von PHV hatte der Gemeinderat in derselben Sitzung abgelehnt. Die ehemalige US-Militärfläche soll nach dem Dynamischen Masterplan der Internationalen Bauausstellung (IBA) zum 16. Heidelberger Stadtteil entwickelt werden.

Beim Bürgerentschied am 11. April 2021 werden die Bürgerinnen und Bürger über die Frage abstimmen: „Sind Sie gegen eine Verlagerung des Ankunftszentrums für Flüchtlinge an das Autobahnkreuz auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche Wolfsgärten?“

Gemeindewahlausschuss: Der Gemeindewahlausschuss leitet die Gemeindewahlen und stellt das Wahlergebnis fest. Im Gemeindewahlausschuss sind Vertreter aller Fraktionen des Heidelberger Gemeinderats vertreten. Den Vorsitz hat Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner beziehungsweise Bürgermeister Wolfgang Erichson als sein Stellvertreter.


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