Heidelberg: Stadtnotizen 23.02.2021

Heidelberg – News, Termine, Kulturelles, Politik und Wissenswertes.


Kreativwirtschaft: Jetzt für die „Ideentanke“ auf der Frankfurter Buchmesse bewerben – Gesucht werden kreative Lösungen für die Buch- und Medienbranche

Viel Zeit zum Lesen, geschlossene Buchhandlungen, Podcast-Boom und abgesagte Buchmessen: Die Corona-Pandemie stellt die Buch- und Medienwelt vor besondere Herausforderungen. Mehr denn je sind Ideen gefragt, die neue Geschäftsfelder erschließen. So ruft die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG Baden-Württemberg) gemeinsam mit der Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg den Wettbewerb „Ideentanke“ aus. Bis Freitag, 26. März 2021, können Start-ups und Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft crossmediale Konzepte, digitale Technologien oder andere kreative Lösungen einreichen. Neben einem Coaching-Programm winkt den zwei Gewinnerteams die Teilnahme an der Frankfurter Buchmesse. Vom 20. bis 24. Oktober 2021 können sie sich und ihre Projekte am baden-württembergischen Gemeinschaftsstand „Ideentanke“ präsentieren.

„Die Ideentanke macht Projekte innovativer Start-ups aus Baden-Württemberg zum richtigen Zeitpunkt sichtbar und gestaltet damit den Wandel der Buch- und Medienwelt mit“, sagt Dr. Angela Frank, Leiterin der Unit Kultur- und Kreativwirtschaft bei der MFG Baden-Württemberg: „Wir hoffen sehr, dass wir in diesem Herbst den Ideengebern aus dem Südwesten wieder vor Ort auf der Frankfurter Buchmesse eine optimale Plattform bieten können.“ Für ihren Auftritt am Gemeinschaftsstand auf der Frankfurter Buchmesse können sich die Siegerteams in Workshops vorbereiten. Darüber hinaus bekommen sie die Chance, an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen – unter anderem in der Partnerstadt Heidelberg. Speziell in diesem Jahr erhalten die Teams ein Einzel-Coaching mit einem Experten aus der Branche sowie einen professionell produzierten Imagetrailer.

Über die „Ideentanke“: Wettbewerb und baden-württembergischer Gemeinschaftsstand

Die Ideentanke ist eine Initiative der MFG Baden-Württemberg. Der Wettbewerb ermöglicht ausgewählten Kreativschaffenden aus dem Südwesten, sich auf der weltweit größten Buchmesse an einem gemeinsamen Stand zu präsentieren. Partner sind der Börsenverein des Deutschen Buchhandels – Landesverband Baden-Württemberg, die Stabsstelle Kultur- und Kreativwirtschaft der Stadt Heidelberg, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM).


Amphibienwanderung beginnt – Straßensperrungen im Bereich Schlierbach

Mit den frühlingshaften Temperaturen kommen zahlreiche Amphibien (Kröten, Frösche, Salamander, Molche) aus ihrem Winterquartier und wandern wieder zu ihren Laichgewässern. Das Umweltamt der Stadt Heidelberg bittet daher die Autofahrerinnen und Autofahrer mit Hinweisschildern um besondere Vorsicht. Entlang der ausgeschilderten Krötenwanderstrecken im Bereich der ehemaligen Kiesgrube westlich von Heidelberg-Grenzhof, in Ziegelhausen, in der Panoramastraße (Rohrbach), zwischen EMBL und Boxberg, im Emmertsgrund, vom Kohlhof Richtung Waldhilsbach, am Steigerweg und in Schlierbach beziehungsweise entlang des Schlosswolfsbrunnenweges (Altstadt) sind bei Dämmerung entlang von Straßen und Wegen Krötenhelferinnen und -helfer im Einsatz. Autofahrerinnen und Autofahrer werden gebeten, Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anzupassen.

In Nächten mit verstärkter Amphibienwanderung werden die Straßen Am Schlierbachhang beim Rondell, Wolfsbrunnensteige und Klingelhüttenweg jeweils an der Waldgrenze von 19.30 bis 6.30 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend ausgeschildert. Sofern die Wanderung anhält, werden mit Beginn der Sommerzeit am 28. März 2021 die Straßen von 20.30 bis 7.30 Uhr gesperrt.

Freiwillige Helferinnen und Helfer für die nächtlichen Sammelaktionen werden noch gesucht. Sie können sich an die folgenden Kontaktpersonen beim NABU Heidelberg wenden:
NABU Naturschutzzentrum, Telefon 06221 600705, E-Mail info@nabu-heidelberg.de sowie an Wilfried Münster vom AK Amphibien und Reptilien (E-Mail wmuenster@gmx.de).


Gestaltungsbeirat tagt – Sitzung am 2. März um 13 Uhr

Es gibt Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größe, exponierten Lage oder besonderen Bedeutung das Stadt- und Landschaftsbild prägen können. Bei solchen Projekten ist der Heidelberger Gestaltungsbeirat gefragt – ein unabhängiger Beirat für Architektur und Stadtgestaltung. Die nächste Sitzung des Gestaltungsbeirats findet am Dienstag, 2. März 2021, um 13 Uhr statt.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage findet die Sitzung digital statt. Interessierte Zuhörerinnen und Zuhörer sind aber herzlich eingeladen, im Neuen Sitzungssaal des Heidelberger Rathauses, Marktplatz 10 an der Sitzung teilzunehmen. Die Besucherzahl ist coronabedingt beschränkt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Während der Sitzung sind ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Hygienebestimmungen sowie Abstandsregeln zu befolgen.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:

1. Neubau Zweifamilienhaus, Maaßstraße 4/4 – 4/5 (Erläuterung der Verwaltung zum Bauvorbescheid)
2. Sino German Hi Tech Park Holding GmbH & Co. KG / Patton Barracks Konversion, Baufeld C4, F4-F6

Heidelberger Gestaltungsbeirat

Der Gestaltungsbeirat berät zu Bauvorhaben von stadtbildprägender Bedeutung. Er begutachtet diese mit Blick auf ihre städtebaulichen, architektonischen und landschaftsplanerischen Qualitäten und gibt entsprechende Empfehlungen ab. Ziel ist es, die Planungs- und Baukultur in der Stadt zu stärken und die städtebauliche und architektonische Qualität zu sichern. Die Sitzungen finden in der Regel vier Mal im Jahr statt. Weitere Sitzungen sind bei Bedarf möglich.

Der Gestaltungsbeirat setzt sich aus fünf unabhängigen Sachverständigen aus den Gebieten Städtebau, Hochbau und Landschaftsarchitektur zusammen: Prof. Gerd Gassmann, Prof. Rolf Hoechstetter, Prof. Markus Neppl, Prof. Christiane Soerensen und Prof. Sophie Wolfrum. Prof. Hoechstetter wurde per Gemeinderatsbeschluss am 10. Februar 2021 neu, die vier anderen Mitglieder für eine zweite Amtszeit in den Gestaltungsbeirat berufen.


Kreisimpfzentrum Heidelberg: Erste Dosen von AstraZeneca verimpft – Ab sofort kann sich Personal an Schulen und Kitas für Impfungen anmelden / Terminbuchung über Hotline 116 117 oder www.impfterminservice.de

Das Kreisimpfzentrum (KIZ) Heidelberg im Gesellschaftshaus Pfaffengrund hat am Montag, 22. Februar, mit der Verimpfung des Impfstoffes von AstraZeneca begonnen. Nachdem am Montag noch knapp 40 von 150 Terminen nicht vergeben wurden, waren am Dienstag alle verfügbaren 150 Termine im KIZ belegt. Noch in dieser Woche werden weitere 140 Termine angeboten, in der kommenden Woche, ab 1. März, können dann bereits 1.600 Personen mit AstraZeneca im KIZ geimpft werden. Da das Land Baden-Württemberg am Dienstag kurzfristig den Kreis der Berechtigten für Impfungen mit AstraZeneca erweitert hat, ergibt sich eine neue Situation.

Wer sich ab sofort mit AstraZeneca-Stoff impfen lassen kann

Folgende Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren sind in Baden-Württemberg laut Mitteilung des Sozialministeriums seit 22. Februar 2021 zusätzlich zu den bisherigen Personengruppen impfberechtigt und können den Impfstoff von AstraZeneca erhalten:

  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, hauptamtlich in Einrichtungen und aufsuchenden Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe und als Schullehrkräfte/Mitarbeitende an Schulen mit unmittelbarem Kontakt zu Kindern/Schülerinnen und Schülern sowie weiteren zu betreuenden Personen tätig sind, sowie die Auszubildenden und Studierenden, die im Rahmen der Ausbildung in entsprechenden Einrichtungen tätig sind. Damit sind laut Land auch Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher an SBBZ, Schulsozialpädagogen und vergleichbares Personal gemeint.
  • Personen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)
  • Personen mit hohem oder erhöhtem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen:
    – Krankenhaus- und Praxispersonal (auch Zahnarztpraxen), Heilmittelerbringer (z.B. Physio-, Ergotherapie, Podologie),
    – Personal der Blut- und Plasmaspendedienste mit Patientenkontakt,
    – Abstrichzentren mit Patientenkontakt,
    – Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Patientenkontakt,
    – Mitarbeitende der Einsatzdienste von Hausnotrufanbietern,
    – Personal in Justizvollzugsanstalten sowie der forensischen Psychiatrie,
    – Personal in der stationären Suchtbehandlung bzw. -rehabilitation.
    – Umfasst sind jeweils auch Auszubildende und Studierende mit unmittelbarem Patientenkontakt.
  • Personen in Institutionen mit einer Demenz oder geistigen Behinderung
    – Demenz: grundsätzlich über Verimpfungen nach Priorität 1 gem. § 2 CoronaImpfV in Pflegeheimen abgedeckt
    – Geistige Behinderung: in besonderen Wohnformen der Behindertenhilfe sowie in Werkstätten und Förderstätten für behinderte Menschen, in ambulant betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen der Behindertenhilfe
  • Tätige in der ambulanten oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz oder geistiger Behinderung

Bescheinigung des Arbeitsgebers ist Nachweis über Berechtigung

Die Impfberechtigten brauchen für den Termin im Impfzentrum eine Bescheinigung über das Arbeitsverhältnis und die entsprechende Tätigkeit von ihrem Arbeitgeber. Diese ist der Nachweis über ihre Impfberechtigung. Vorlagen dafür gibt es auf der Homepage des Sozialministeriums unter den FAQs zur Corona-Impfung („Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?“).

Die genannten Personengruppen können ab sofort ihren individuellen Impftermin in einem für sie günstig gelegenen Impfzentrum buchen. Die Terminvergabe erfolgt dabei zentral über die Hotline 116 117 sowie insbesondere über www.impfterminservice.de.

Bei der Terminvergabe über die Onlineplattform ist zu beachten: Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie weitere Beschäftigte in den Erziehungseinrichtungen sind dort noch nicht explizit als impfberechtigte Gruppe ausgewiesen. Das Land nutzt hier das System des Bundes und ist darauf angewiesen, dass der Bund die Texte des Buchungssystems ändert. Die genannten Gruppen sind gleichwohl ab sofort berechtigt, einen Termin zur Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff zu vereinbaren, wenn sie unter 65 Jahre alt sind. Die so gebuchten Termine sind gültig. Die tatsächliche Prüfung der Impfberechtigung erfolgt vor Ort in den Zentren.

Impfzentren dürfen nur mit Impftermin betreten werden

Heidelberg verfügt über zwei Impfzentren: Das Zentrale Impfzentrum (ZIZ) im Patrick-Henry-Village und das Kreisimpfzentrum (KIZ) im Gesellschaftshaus Pfaffengrund. Das ZIZ wird vom Rhein-Neckar-Kreis betrieben, das KIZ von der Stadt Heidelberg.

Termine in beiden Einrichtungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich: entweder über die Webseite www.impfterminservice.de oder unter der Telefonnummer 116 117.

Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis, den Berechtigungsnachweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos.

Bisherige Impfbilanz des KIZ

Insgesamt (Stand 22. Februar) sind bislang rund 1.475 Impfungen im KIZ erfolgt. Dazu kommen noch knapp 2.600 Impfungen, die durch zwei mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen gemacht worden sind – etwa 900 Personen haben dort bereits ihre Zweitimpfung erhalten. Bis Anfang März werden alle 15 Alten- und Pflegeheime in Heidelberg voraussichtlich „durchgeimpft“ sein.


Ab 1. März: Heidelberger Eltern können Zentrale Online-Vormerkung für Kita-Plätze nutzen – OB Prof. Würzner: Wichtiger Schritt, um Familien Anmeldeverfahren in Kitas zu erleichtern

Die Stadt Heidelberg bietet Eltern ab 1. März 2021 die Möglichkeit, einen Wunsch-Betreuungsplatz in einer Kita zentral vorzumerken. Damit will die Stadt Familien das Anmeldeverfahren für einen Kita-Platz erleichtern. Eltern können ihr Kind bequem von zu Hause im Online-Verfahren über www.heidelberg.de in drei Kindertageseinrichtungen vormerken. Das Angebot richtet sich an Heidelberger Familien mit einem Platzbedarf für Kinder im Alter von 1 bis 6 Jahren. Es gilt für Platzanfragen ab dem 1. Oktober 2021.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner betont: „Mit dieser Neuerung wird der Weg zu einem Kita-Platz vereinfacht und strukturierter. Für Familien ist das eine spürbare Verbesserung. Damit werden für Eltern beispielsweise Mehrfachanmeldungen in verschiedenen Kitas überflüssig. Ich freue mich sehr, dass wir hier einen weiteren wichtigen Schritt für ein familienfreundliches Heidelberg gehen.“

Stefanie Jansen, Bürgermeisterin für Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit der Stadt Heidelberg, ergänzt: „Das neu aufgesetzte Online-Verfahren hat erhebliche Vorteile: Die Eltern treten in eine verbindliche Kommunikation mit dem Kinder- und Jugendamt. Und sollte kein Platz in einer Wunsch-Kita frei sein, unterstützt das Amt bei der Suche nach Alternativen. Denn wir wissen, wie wichtig die verbindliche Zusage für einen Kita-Platz für junge Eltern ist.“

Und so funktioniert die Zentrale Vormerkung:

  • Nach einer Registrierung und mehrsprachigen Information geben Eltern ihre individuellen Daten und drei Wunsch-Kitas an.
  • Diese werden zentral in der Stadtverwaltung geprüft und an die entsprechenden Kinderbetreuungseinrichtungen weitergeleitet
  • Die Kindertageseinrichtungen prüfen, ob zum gewünschten Aufnahmedatum ein freier Platz zur Verfügung steht.
  • Über eine Platzzusage informiert dann das Kinder- und Jugendamt die Eltern per Mail.
  • Die verbindliche Vergabe des Platzes erfolgt mit Unterzeichnung des Betreuungsvertrages.
  • Sollte keine der gewünschten Kindertageseinrichtungen einen Betreuungsplatz anbieten können, erhält das Kinder- und Jugendamt über das System der Zentralen Vormerkung eine Information. Das Kinder- und Jugendamt nimmt mit den Eltern Kontakt auf und unterstützt bei der Suche nach Alternativen.

Möglich macht das die Onlineplattform „Kita-Data-Webhouse“ (KDW). Das Modul der sogenannten Zentralen Vormerkung ist ein kostenfreies Angebot des Landesjugendamtes (KVJS) an dem sich aktuell über 80 Anwenderkommunen aus Baden-Württemberg beteiligen. Ziel ist, dass sich Eltern weiterhin auf der Homepage der Stadt umfassend über alle Betreuungseinrichtungen in Heidelberg informieren und gleichzeitig verbindlich in den für sie favorisierten Kindertageseinrichtungen für einen Betreuungsplatz vormerken können. Ein Erklärvideo zur Zentralen Vormerkung ist ebenfalls auf der Homepage abrufbar.

Sollten Eltern über keinen Internetzugang verfügen oder aufgrund einer Behinderung das System nicht bedienen können, erhalten sie ein Formular zur schriftlichen Vormerkung im Kinder- und Jugendamt oder vor Ort in einer Kindertageseinrichtung. Die Zentrale Vormerkung ist ein kostenfreies Angebot für alle Eltern in Heidelberg und ein weiterer Baustein im Kontext des digitalen Bürgerservice.

Für die Kindertageseinrichtungen ergeben sich durch die Umstellung auf die Zentrale Vormerkung erhebliche Verwaltungsvereinfachungen. Händisch geführte Voranmeldelisten fallen weg und durch die im System verankerte automatisierte Kommunikation geht keine Vormerkung verloren.


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