Kreis Karlsruhe: Ab 08. März 2021 gelten Lockerungen für Einzelhandel, Sport, Museen und Zoos

Sieben-Tage-Inzidenz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe liegt im Korridor zwischen 50 und 100 Neuinfektionen

Karlsruhe – Das Landratsamt Karlsruhe hat als Gesundheitsamt am 7. März 2021 festgestellt, dass sowohl im Stadtkreis Karlsruhe als auch im Landkreis Karlsruhe seit drei Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner und seit fünf Tagen in Folge eine Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner besteht. Damit dürfen ab dem 8. März neben Buchhandlungen, Blumengeschäften und Gartenmärkten, die abhängig von der Verkaufsfläche bereits seit 1. März wieder öffnen dürfen, Einzelhandelsgeschäfte sogenanntes „Terminshopping“ anbieten, also Einkäufe mit vorheriger Terminbuchung. Ebenso sind mit Terminbuchung und Dokumentation auch Besuche von Museen, Galerien, Zoos und Gedenkstätten wieder möglich.

Von den Lockerungen ebenfalls umfasst sind ab sofort Individualsportarten im Außenbereich mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten bzw. maximal 20 Kindern. Wenn die Inzidenz unter 50 fällt, sind weitere Lockerungen möglich, steigt sie über 100 gelten wieder weitergehende Einschränkungen. Aktuell beträgt die 7-Tages-Inzidenz für den Landkreis Karlsruhe 66,7 und für den Stadtkreis Karlsruhe 74.

Der Zoologische Stadtgarten öffnet am kommenden Dienstag wieder – Tickets nur online buchbar

Der Besuch im Zoologischen Stadtgarten Karlsruhe ist ab Dienstag, 9. März 2021, mit Jahreskarte oder Einzeleintritt wieder möglich. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten. Der Verkauf von Tagestickets ist über den Online-Shop unter https://zoo-karlsruhe.ticketfritz.de und auch mit der App eTicket@KA (für Android und iOS im Google Play Store sowie im Apple App Store verfügbar, Desktopversion unter https://eticket-ka.de/#/tabs/buy) möglich. Die Zahl der Besucher ist auf täglich 2.000 Personen beschränkt.

Es besteht eine Registrierungspflicht für alle Zoogäste. Diese ist für Tagesgäste mit dem Online-Ticket verbunden. Für Reservierungen von Dauerkarten (Jahreskarten) wird im Online-Shop eine Reservierungsgebühr von jeweils 50 Cent erhoben, da auch der Zoologische Stadtgarten für jede Reservierung an den Anbieter die Gebühr abführen muss. Bei der App kann dagegen kostenfrei reserviert werden. Es werden alle Jahreskarten, die bei Beginn der Schließung gültig waren, automatisch um die Zeit des Lockdowns verlängert.

Für Jahreskartenbesitzer, die für die kommenden Tage reservieren möchten, ist unter 0 72 1/1 33 68 17 (täglich von 9 bis 12 und 12.45 bis 16 Uhr) ein telefonischer Service eingerichtet. Dort kann der Buchungswunsch hinterlegt werden. Dieser kostenlose Service ist immer nur für die Folgetage möglich. Die Aufnahme der Reservierungen muss manuell erfolgen. Daher ist dann beim Besuch nur der Eingang Süd (Bahnhof) nutzbar. Bei Online-Buchungen sind beide Eingänge nutzbar.

Für die Besuche im Zoologischen Stadtgarten können unterschiedliche Zeiträume zum Eintritt gebucht werden. Diese sind von 9 bis 11, 11 bis 13 und 13 bis 16 Uhr. Ab einer Stunde vor Kassenschluss gibt es zudem das günstigere Feierabendticket, das aber ebenfalls online erworben werden muss. Reservierungen und Tickets können entweder selbst ausgedruckt oder auf dem Smartphone gespeichert und am Einlass vorgezeigt werden. Im Online-Shop gibt es zudem Jahreskarten, diese werden nach der Beantragung produziert und mit der Post verschickt. Dieser Vorgang dauert in der Regel ein bis drei Werktage. Die Karte ist nach Erhalt ein Jahr gültig. In der App sind auch Jahreskarten verfügbar, die nur digital auf dem Smartphone abgespeichert werden. Im Online-Shop ist das Bezahlen mit Giropay (EC-Karte), Visa und Mastercard möglich, in der App zusätzlich auch mit PayPal. Für Freikarten oder Kombi-Tickets für die Zoos in Landau, Heidelberg und Karlsruhe, gelten die gleichen Regelungen wie für Jahreskarteninhaber.

Einige Tierhäuser sind aktuell geschlossen. Das Exotenhaus dagegen mit einer Einbahnstraßenregelung geöffnet. Dort wird per elektronischer Einlasskontrolle darauf geachtet, dass nicht zu viele Menschen auf einmal in das größte der Tierhäuser strömen. Das Exotenhaus täglich bis 16.30 Uhr geöffnet. Die Australienanlage sowie der Streichelzoo können vorerst nicht betreten werden.

Im Zoologischen Stadtgarten gilt eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Standard oder OP-Maske). Zudem sind die allgemeinen Abstandsregelungen sowohl am Eingang als auch in der gesamten Anlage einzuhalten. Weiterhin müssen sich die Besucher aus Sicherheitsgründen auf Einschränkungen einstellen. Kommentierte Tierfütterungen gibt es derzeit nicht. Das gastronomische Angebot wird in den ersten Tagen noch deutlich eingeschränkt sein. Der Tierpark Oberwald kann ebenfalls wieder besucht werden. Bei Fragen zu m Besuch und dem Online-Shop kann eine E-Mail an besucherservice@zoo.karlsruhe.de geschrieben werden.


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