Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte

Berlin – Die Bundesregierung hat heute den von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten Gesetzentwurf zur Errichtung einer „Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte“ beschlossen. Mit dem Gesetz soll eine öffentlich-rechtliche Bundesstiftung zur Förderung national bedeutsamer Orte geschaffen werden, die symbolhaft für die wechselvolle Geschichte der Demokratie in Deutschland stehen. Ziel ist es, mit Projektförderungen, eigenen Veranstaltungen oder Kooperationen bundesweit das Bewusstsein insbesondere der jüngeren Generationen für den Wert der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schärfen.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien: „Wir haben uns in Deutschland intensiv mit den Abgründen unserer Geschichte beschäftigt und werden dies auch weiterhin tun. Gleichzeitig wollen wir die positiven Seiten unserer Geschichte angemessen würdigen. Dafür stärken wir die vielfältigen Orte in allen Regionen der Bundesrepublik, an denen die Erinnerung an die freiheitliche Tradition Gestalt annimmt. Diese reichen von den Anfängen über die Paulskirche und die Weimarer Verfassung bis hin zur Bonner Republik, der Friedlichen Revolution in der DDR und das wiedervereinigte Deutschland. An den authentischen Orten lässt sich veranschaulichen, was es zu verteidigen gilt, und warum wir über die Höhepunkte unserer Demokratiegeschichte ehrliche Freude empfinden dürfen.“

Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Konzeption zur Förderung der Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Die neu zu errichtende Stiftung mit Sitz in Frankfurt am Main soll das Engagement des Bundes koordinieren und bündeln. Ein detailliertes Rahmenkonzept, das die inhaltliche Arbeit der Stiftung einbettet und kontextualisiert, wird derzeit erarbeitet und soll bis zur Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag begleitend vorgelegt werden.