Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses am 11. März 2021

Neustadt an der Weinstraße – Neben dem Thema „Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise“ hat sich das Gremium über diese Tagesordnungspunkte beraten.

Für die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen in Neustadt befürwortet der Hauptausschuss den Beschluss einer Satzung. Sie ist Voraussetzung für die Grundlagenfestsetzung sowie die Berechenbarkeit von Ausbaubeiträgen. Grundlage ist die aktuelle Fassung des § 10a KAG (Kommunalabgabengesetzes, Stand Mai 2020).

Im Rahmen der Einführung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen in Neustadt sollen verschiedene Straßen beziehungsweise Flurstücksnummern in der Innenstadt umgewidmet werden. Mit dabei sind unter anderem die Badstubengasse, Teile der Laustergasse und die Kellereistraße. Das Thema wird abschließend in der nächsten Stadtratssitzung behandelt.
Das Gremium hat zudem Oberbürgermeister Marc Weigel ermächtigt, den Bauvertrag zur Verlängerung des Fußgängerstegs am Hauptbahnhof mit der DB StationService AG und dem Zweckverband SchienenPersonenNahVerkehr Rheinland-Pfalz Süd zu schließen. Durch die Baumaßnahme soll eine Anbindung zur Schillerstraße entstehen. Auch darüber berät der Stadtrat, gleiches gilt für den nächsten Punkt.

Darüber hinaus wurde Oberbürgermeister Marc Weigel ermächtigt, mit der Gerst Massivbau GmbH als Eigentümerin der Grundstücke im Baugebiet Am Jahnplatz im Ortsbezirk Lachen-Speyerdorf einen Erschließungsvertrag zu schließen, in dem sich das Unternehmen zur Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen im Baugebiet verpflichtet. Dazu zählen unter anderem Versorgungs- und Entwässerungsanlagen, Straßen, Wege sowie ein Spielplatz.

Ebenfalls vorberaten wurde die „Änderung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021“. Hintergrund ist ein Schreiben der ADD in dem sie mitteilt, dass gegen die vorgelegte Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2021 Rechtsbedenken erhoben werden und der Haushalt deshalb nicht genehmigt werden könne. Die Rechtsbedenken beziehen sich auf die genehmigungspflichtigen Investitionskredite.

Der Hauptausschuss hat zudem den Antrag auf überplanmäßige Haushaltsmittel für den Ausgleich von Mindereinahmen im ÖPNV für das Jahr 2021 in Höhe von 51.000 Euro gebilligt. Ursache sind deutliche Rückgänge bei den Fahrgastzahlen. Abschließend entscheidet ebenfalls der Stadtrat.

Beschlossen wurde die Lieferung von Lichtmasten für 2021 durch eine Firma aus Steinheim. Sie deckt den Jahresbedarf von zu ersetzenden oder neuen Beleuchtungsmaßnahmen ab.

Ebenfalls beschlossen wurde die Vergabe von zusätzlichen Planungsleistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung des Bahnübergangs 1001 in der Speyerdorfer Straße an ein Büro in Weimar zum Preis von insgesamt rund 81.000 Euro. Hintergrund sind überarbeitete Planungen und aktualisierte Verkehrsuntersuchungen.


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