Karlsruhe: ZKM hat wieder geöffnet

Karlsruhe – Die maximale Anzahl anwesender Besucher in einer Ausstellung ist auf 120 begrenzt. Für den gemeinsamen Zutritt ist eine Gruppengröße von maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten gestattet. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre zählen zur Personenzahl nicht hinzu.

Es gelten weiterhin die bekannten Hygiene- und Abstandregeln. Das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske ist obligatorisch. An den Eingängen wird mit Infrarotthermometern auf Fieber geprüft.

Ein Besuch einer Ausstellung in einem Lichthof ist nur nach vorheriger digitaler Anmeldung für einen Zeitslot (je 2 Stunden) möglich. Vor Ort gibt es keinen Ticketverkauf. Das Ticket ist sowohl auf dem Handy als auch als Ausdruck vorzeigbar.


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