Mannheim: Präsident des Bundesarchivs erhält Honorarprofessur der Universität Mannheim

Bestellung zum Honorarprofessor, v.l.n.r.: Prof. Dr. Philipp Gassert (Dekan der Philosophischen Fakultät), Prof. Dr. Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs), Prof. Dr. Thomas Puhl (Rektor der Universität Mannheim) (Foto: Jula Jakob)
Bestellung zum Honorarprofessor, v.l.n.r.: Prof. Dr. Philipp Gassert (Dekan der Philosophischen Fakultät), Prof. Dr. Michael Hollmann (Präsident des Bundesarchivs), Prof. Dr. Thomas Puhl (Rektor der Universität Mannheim) (Foto: Jula Jakob)

Mannheim – Die Universität Mannheim hat einen neuen Honorarprofessor: Dr. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs, wurde am vergangenen Dienstag auf Vorschlag der Philosophischen Fakultät die Würde eines Honorarprofessors verliehen. Ausgezeichnet wurde er für seine hervorragenden Leistungen als Wissenschaftler, Dozent und Archivar.

Für die Philosophische Fakultät und das Historische Institut der Universität Mannheim, an dem Hollmann den Studierenden Kompetenzen zu digitalen und analogen Anwendungen archivischer Methoden vermittelt bedeutet seine Bestellung als Honorarprofessor eine Vertiefung der guten Beziehungen zum Bundesarchiv als zentralem Akteur für das nationale Gedächtnis. Das Bundesarchiv ist das größte und wichtigste Archiv in Deutschland, es fungiert als zentraler analoger und digitaler Speicher staatlicher und nationaler Überlieferung. So hat das Bundesarchiv beispielsweise jüngst die Akten der ehemaligen Stasi-Unterlagen-Behörde übernommen und damit seine gesellschaftliche Bedeutung auch für die Erinnerungskultur in der Auseinandersetzung mit SED-Unrecht unterstrichen.

Prof. Dr. Hollmann ist jedoch nicht allein Präsident des Bundesarchivs und damit führender Archivar Deutschlands, er ist zudem renommierter Historiker und Mediävist. Seine Dissertation über „Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter“ setzte Maßstäbe. Als Editor der Akten des Parlamentarischen Rats und der Kabinettsprotokolle der Bundesregierung in der Ära Adenauer hat er wichtige Grundlagenforschung zur Geschichte der bundesdeutschen Demokratie geleistet. Sein wissenschaftliches Werk umfasst auch Arbeiten zur Stadtgeschichte oder zur Montessori-Pädagogik im nationalsozialistischen Deutschland. Zugleich hat er grundsätzliche Forschung und Publikationen zur Archivkunde vorgelegt sowie zu den Herausforderungen der digitalen Archivierung.

Auch in der Lehre erbringt Prof. Dr. Hollmann hervorragende Leistungen: Seit mehreren Jahren vermittelt er Studierenden der Philosophischen Fakultät wichtige Kompetenzen in der Anwendung archivischer und digitaler Methoden – immer auf Basis neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie seiner konkreten Berufspraxis als Archivar. Seine Kurse, die er bis zu Beginn der Pandemie direkt an Materialien im Bundesarchiv durchführte, sind bei Studierenden außerordentlich beliebt, zumal der Präsident als Deutschlands oberster Archivar höchstpersönlich mit den Studierenden in die Magazine steigt.

„Die Bestellung von Herrn Hollmann als Honorarprofessor ist für uns ein wahrer Glücksgriff“, sagt Prof. Dr. Philipp Gassert, Dekan der Philosophischen Fakultät. „Herr Hollmann ist nicht nur ein exzellent ausgewiesener Archivar und Wissenschaftler, als Dozent bereichert er auch die zeitgeschichtliche Lehre an der Universität Mannheim enorm. Seine Berufung fügt sich zudem sehr gut in unsere Aktivitäten im Bereich des ‚Kuratierens und Vermittelns‘ ein, die die Fakultät beabsichtigt weiter auszubauen und im geplanten Julius-Mammelsdorf-Institut für praktische Kulturarbeit gezielt zu bündeln.“


Zur Person
Prof. Dr. Michael Hollmann wurde 1961 in Aachen geboren. Von 1979 bis 1988 studierte er in Mainz Geschichte und Germanistik. 1988 wurde er mit einer Arbeit über das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter promoviert. Von 1989 bis 1991 absolvierte er den Vorbereitungs­dienst für den Höheren Archivdienst beim Bundes­archiv. Seit 1991 arbeitet Michael Hollmann in verschiedenen Tätigkeiten im Bundes­archiv, von 2006 bis 2011 leitete er die Abteilung Bundes­republik Deutschland, seit 2011 ist er Präsident des Bundes­archivs.

Zur Honorarprofessur
Honorarprofessoren sind nebenamtliche Hochschullehrer. Voraussetzung für die Verleihung einer Honorarprofessur nach LHG § 55, Abs. 1, sind eine mindestens dreijährige selbstständige Lehrtätigkeit an einer Hochschule, überzeugende Leistungen in der Lehre und eine besondere wissenschaftliche Qualifikation.


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