Mannheim: Sicherheitsdienst unterstützt Kontrollen rund um Wasserturmanlage

Mannheim – Ab Freitag, 2. April 2021, wird der städtische Ordnungsdienst – wie bereits im vergangenen Sommer – samstags sowie an Sonn- und Feiertagen bei der Überwachung rund um die Wasserturmanlage von einem privaten Sicherheitsdienst unterstützt. Bis Ende September sind zwei Doppelstreifen der Sicherheitsfirma von 12 bis 20 Uhr im Einsatz, um auf die aktuellen Corona-Regelungen sowie die städtische Polizeiverordnung hinzuweisen. Das zusätzlich eingesetzte Sicherheitspersonal wird als solches erkennbar sein. Außerhalb dieser Zeiten wird die Jugendstilanlage weiterhin ausschließlich durch den städtischen Ordnungsdienst bestreift.

„Die Kontrollen zur Durchsetzung der Corona-Verordnung fordern die Mitarbeitenden unseres städtischen Ordnungsdienstes nach wie vor sehr. Der probeweise Einsatz einer externen Sicherheitsfirma im letzten Jahr stellte eine große Entlastung dar. Daher haben wir uns dazu entschieden, in diesem Jahr erneut Unterstützung bei der Aufsicht der Wasserturmanlage hinzuzuziehen“, so Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht.

Für die Besucherinnen und Besucher der Wasserturmanlage gelten zum einen die infektionsschutzrechtlichen Vorgaben: Wahrung der Abstandsgebote und Beachtung der Maskenpflicht am Wochenende und an Feiertagen von 10 bis 19 Uhr.
Zum anderen sind die allgemeinen Regeln der städtischen Polizeiverordnung zu befolgen. Danach sind die Benutzung von Brunnen- oder Wasserbecken sowie das Betreten von bepflanzten Flächen und Rasenflächen, die nicht zum Aufenthalt freigegeben sind, untersagt. Auch das Grillen ist rund um den Wasserturm nicht gestattet. Hunde sind stets an der Leine zu führen und deren Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. Schließlich gilt, dass Abfälle in den dafür vorgesehenen Mülleimern entsorgt werden müssen.

Bei festgestellten Verstößen klären die Sicherheitsleute über die geltenden Regeln auf. Hoheitliche Befugnisse stehen ihnen dabei ausdrücklich nicht zu. Im Bedarfsfall, etwa falls sich eine Person uneinsichtig zeigen sollte und ein Bußgeld verhängt werden muss, werden der städtische Ordnungsdienst beziehungsweise die Polizei hinzugezogen.


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