Ludwigshafen: Stadtverwaltung passt Corona-Maßnahmen wegen steigender Inzidenz an

Ab kommender Woche Fernunterricht an weiterführenden sowie an Berufsbildenden Schulen und Kitas im Notbetrieb – Testpflicht für Friseurbesuche

Ludwigshafen – Aufgrund anhaltend hoher Fallzahlen von Corona-Infektionen verschärft die Stadt Ludwigshafen die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Die Stadtverwaltung erlässt eine aktualisierte Allgemeinverfügung, welche Fernunterricht an weiterführenden sowie Berufsbildenden Schulen und den Notbetrieb von Kindertagesstätten ab der kommenden Woche vorsieht. Ferner enthält sie eine Testpflicht für den Besuch von Friseuren, Fahrschulen und außerschulischen Musikunterricht sowie verfügt die Schließung von Buchhandlungen, Baumärkten, Blumenläden und Gärtnereien für den Kundenverkehr.

Auf dieses Vorgehen haben sich die Stadt und das Land Rheinland-Pfalz verständigt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen bleiben bestehen, die Verweilverbote am Wochenende entfallen. Die neue Allgemeinverfügung tritt ab Donnerstag, 15. April 2021, 0 Uhr, in Kraft und gilt zunächst bis 25. April 2021.

OB Steinruck erneuert dringlichen Appell an die Bevölkerung

Mit den getroffenen Regelungen reagiert die Stadtverwaltung auf die Sieben-Tage-Inzidenz von Corona-Infektionen, welche zuletzt deutlich den Wert von 200 überschritt. „Die Zahlen
sind alarmierend, und wir gehen nicht davon aus, dass die Inzidenzwerte in den kommenden Tagen sinken. Unsere Krankenhäuser sind am Rand ihrer Belastbarkeit. Darauf hat gerade erst Prof. Layer von unserem Klinikum öffentlich sehr eindringlich aufmerksam gemacht. Es gibt keinen Spielraum mehr, und es gibt keine Zeit mehr für endlose Diskussionen, Nachlässigkeit oder Ignoranz“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Es geht um Leben und Tod. Ich appelliere an alle hier in unserer Stadt: Halten Sie sich an die Regeln! Jeder ist verantwortlich: für sich selbst und seine Mitmenschen. Nutzen Sie die Testangebote! Und: Lassen Sie sich impfen!“

„Es ist erschütternd, wenn wir aus unserem Impfzentrum hören, dass Termine einfach nicht wahrgenommen werden und verfallen, weil man vielleicht lieber vom Hausarzt mit einem speziellen Impfstoff geimpft werden möchte. Wer dann seinen Termin nicht storniert, sorgt dafür, dass im schlimmsten Fall dringend benötigter Impfstoff nicht verimpft werden kann, weil eben Termine reserviert und daher nicht neu vergeben werden können. Das kann und darf nicht sein“, betont die Oberbürgermeisterin. „Wir wollen hier keine Szene erleben, wie wir sie vor einem Jahr im Fernsehen aus Norditalien gesehen haben. Das zu verhindern, liegt nicht alleine in den Händen der Stadtverwaltung. Es liegt an jedem hier. Wir in der Verwaltung, in den Kliniken, in den Impf- und Testzentren tun alles, was möglich ist. Aber da, wo wir die Bekämpfung der Pandemie nicht als gemeinsamen und gesellschaftlichen Kraftakt verstehen, bei dem alle ihren Teil beizutragen haben, stoßen wir an unsere Grenzen. Da stehen wir heute. Es ist bitter ernst“, ergänzt sie.

Regelungen zu Schulen und Kitas

Die Kindertagesstätten in Ludwigshafen bleiben wegen der steigenden Infektionszahlen ab Montag, 19. April 2021, geschlossen. In allen Einrichtungen wird eine Notbetreuung eingerichtet für Kinder berufstätiger Eltern beziehungsweise berufstätiger Alleinerziehender, denen keine andere Betreuungsmöglichkeit zur Verfügung steht. Die Notbetreuung ist auch für Kinder geöffnet, bei denen dies aus sozialpädagogischen Gründen angezeigt ist. Die Notbetreuung wird außerdem für Kinder angeboten, die aufgrund der bevorstehenden Einschulung im Sommer 2021 weitere Unterstützung benötigen. Die genannte Regelung gilt sowohl für die Kindertagesstätten der Stadt als auch der Freien Träger. Die Stadtverwaltung appelliert an Eltern und Sorgeberechtigte, soweit es ihnen möglich ist, eine häusliche Betreuung sicherzustellen.

In Abstimmung mit dem Land wechseln die weiterführenden Schulen ab der 5. Klasse und die Berufsbildenden Schulen in Ludwigshafen ebenfalls ab Montag, 19. April 2021, wieder komplett in den so genannten Fernunterricht. Prüfungen können wie vorgesehen im Präsenzunterricht stattfinden.

An den Grund- und Förderschulen bleiben die Schüler wie bisher im so genannten Wechselunterricht. Diese Entscheidung beruht auf der Tatsache, dass die Lehrkräfte an den Grundschulen ein Impfangebot erhalten haben und hier ein kompletter Fernunterricht pädagogisch insgesamt problematischer ist als bei anderen Schulformen.

Der Notbetrieb der Kindertagesstätten und der Fernunterricht für die weiterführenden und Berufsbildenden Schulen dient ebenfalls vorrangig der Reduzierung von Kontakten und damit des Ansteckungsrisikos.

Testpflicht bei Friseurbesuchen, Fahrschulstunden und Musikunterricht

Buchhandlungen, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien werden für den Kundenverkehr geschlossen. Die Geschäfte dürfen Abhol-, Liefer- und Bringdienste nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen betreiben. Den Läden ist es gestattet, für zuvor vergebene Einzeltermine – bei denen ausschließlich Personen, die demselben Hausstand angehören, zeitgleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird – zu öffnen. Bei den Einzelterminen gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.

Friseurbesuche, Fahrschulstunden und außerschulischer Einzel-Musikunterricht sind nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests zulässig. Um die Angebot zu nutzen, ist ein zuvor durchgeführter Antigentest mit entsprechendem Ergebnis vorzuweisen. Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist nur im Freien und nur alleine oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

Befinden sich bei Fahrten in privaten Kraftfahrzeugen darin Personen aus verschiedenen Haushalten, müssen die Mitfahrer medizinische Gesichtsmasken (OP-Maske) oder KN95/N95-,FFP2-Masken oder Masken eines vergleichbaren Standards tragen. Die Maskenpflicht gilt nicht für die Fahrer der Kraftfahrzeuge.

Die übrigen Regelungen der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 18. CoBeLVO) bleiben unberührt.

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung sind auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de eingestellt. Basis der Regelungen in der Allgemeinverordnung bildet die aktuell gültige Fassung der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz. Informationen hierzu können die Bürger der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000 erhalten. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.

Bisher mehr als 31.000 Impfungen in Ludwigshafen verabreicht

In Ludwigshafen wurden – inklusive Einrichtungen wie beispielsweise Seniorenwohnheime und Krankenhäuser sowie Impfzentrum – bisher insgesamt 31.038 Impfungen (Erst- und Zweitimpfungen) durchgeführt. Das entspricht einer Impfquote von 21,4 Prozent. Die Anzahl der Erstimpfungen liegt bei 22.270, dies entspricht einer Quote von rund 15,4 Prozent. Die Zahl der Zweitimpfungen, also abgeschlossene Impfserien, beträgt 8.768, womit die Quote der durchgeführten Zweitimpfungen bei mehr als 6 Prozent liegt.
Momentan sind drei Impfstraßen im Impfzentrum in Betrieb. Je nach Verfügbarkeit der jeweiligen Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und Moderna sind in der Walzmühle wöchentlich annähernd 6.000 Impfungen möglich.

Zusätzlich mehrere Tausend Kontrollgänge seit Pandemiebeginn

Im Zuge der Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus hat sich die Belastung der Ordnungskräfte mit Beginn der Pandemie im vergangenen Jahr deutlich erhöht, weil die Anzahl der coronabedingten Kontrollen mehrere Tausend umfasste. Seit mehr als einem Jahr kommen zum alltäglichen, anspruchsvollen Tagesgeschäft die die Ordnungskräfte – der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) absolviert, wohlgemerkt ohne Corona-Maßnahmen, im Schnitt jährlich allein mehr als 11.000 Einsätze im Stadtgebiet – zusätzlich die Kontrollen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hinzu. Seit Beginn der Pandemie haben der KVD und die ihm zugeordneten Hilfskräfte bisher mehr als 6.000 coronabedingte Kontrollen durchgeführt.

Die Ordnungskräfte der Stadtverwaltung kontrollieren im Rahmen ihrer personell und materiell verfügbaren Ressourcen, aber eine vollumfänglich oder lückenlose Kontrolle der Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie ist nicht möglich.

Verfügbare Schnelltest-Angebote nutzen

In verschiedenen Schnelltestzentren in Ludwigshafen haben sich seit Anfang März mehrere Tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Neben dem von der Stadtverwaltung und dem DRK am Rathausplatz betriebenen Zentrum bieten beispielsweise die DLRG in ihrem Testzentrum in Oggersheim, der Malteser Hilfsdienst in Süd und die Johanniter Unfallhilfe in der Pfingstweide kostenlose Schnelltests an.

In Stadtgebiet sind Schnelltests beispielsweise auch bei Ärzten, in Apotheken und privaten Zentren möglich. Eine Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar:
https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/eden/org/facility/summary?%24%24code=TESTS-PUBLIC.


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