Rheinland-Pfalz: Infektionsschutzgesetz beschlossen – Regelungen in Rheinland-Pfalz

Mainz – Rheinland-Pfalz setzt bereits seit Anfang März 2021 die Notbremse ab einer Inzidenz von 100 konsequent um. Mit der von der Bunderegierung beschlossenen Notbremse treten einige neue Regeln in Kraft. Im Wesentlichen ändern sich für Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer folgende Punkte.

  • ‍Ausgangsbeschränkungen ab 22 Uhr statt 21 Uhr. Joggen und Spazierengehen alleine ist bis 24 Uhr erlaubt.
  • Ein Haushalt trifft maximal eine weitere Person, Verstöße gegen Kontaktbeschränkungen im Privaten werden geahndet.
  • Schule: Bei Inzidenzen von mehr als 165 Fernunterricht und Notbetreuung, Kita in der Notbetreuung. Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
  • Für Besuche beim Friseur, der Fußpflege, in Zoos und botanischen Gärten werden tagesaktuelle (24 Stunden gültig) Tests nötig.

Weitere Infos zur „Bundesnotbremse“: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesweite-notbremse-1888982