Mannheim: Öffnung des Luisenparks nur für Jahreskarteninhaber ab Donnerstag, 29. April 2021

Mit vorheriger Anmeldung sowie Test oder Impfnachweis

Manheim – Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 23.04.2021 „dürfen die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten (jetzt auch bei einer Inzidenz über 100) … öffnen, wenn angemessene Schutz- und Hygienekonzepte eingehalten werden. Voraussetzung ist ein durch eine offizielle Stelle durchgeführter negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein Impfnachweis.“

Der Luisenpark Mannheim öffnet am Donnerstag, 29.04.2021 wieder seine Tore für Besucher, allerdings unter oben genannten Voraussetzungen: In einem ersten Schritt nur für Jahreskarteninhaber, mit Vorab-Anmeldung sowie negativem Corona-Schnelltest einer öffentlichen Stelle, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder mit Impfnachweis. Die Tagesterminvergabe ist über die parkeigene Homepage www.luisenpark.de/Anmeldung ab Mittwochnachmittag, 16 Uhr möglich. Aufgrund der weiter angespannten Pandemielage bleiben Teilbereiche des Parks (insbesondere alle Indoorbereiche) vorerst gesperrt. Es gilt eine Besucherobergrenze. Besucher müssen die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln einhalten. Der Herzogenriedpark bleibt wie bereits in der jüngeren Vergangenheit praktiziert, zunächst weiter als Grünfläche der Stadt Mannheim eintrittsfrei für alle Menschen offen.

„Wir freuen uns, dass neben dem Herzogenriedpark nun auch der Luisenpark wieder geöffnet werden kann. Damit können wir unseren Bürgerinnen und Bürgern in dieser schwierigen Zeit zumindest Stück für Stück ihre Parks zurückgeben. Für uns als Stadt ist das ein wichtiger Schritt“, so Umweltbürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell.
Ab der Park-Wiedereröffnung kann die Jahreskarte 2021 am Haupteingang sowie am Eingang Fernmeldeturm erworben oder verlängert werden, und zwar zum Vorverkaufspreis und mit einer Gültigkeit bis Ende April 2022.

Die für den Parkbesuch geltenden Auflagen im Detail befinden sich in Klärung und werden ab Mittwoch, 28.04.2021 an den bekannten Stellen kommuniziert.


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