Frankfurt (ots) – Der Aufzug mit dem Motto „Tag der Wut“ am 01. Mai 2021 startete vom Opernplatz um 18:45 Uhr mit etwa 2.200 Personen in Richtung Saalbau Gallus. Im weiteren Verlauf wuchs die Anzahl auf rund 3.500 an. Angemeldet waren lediglich 500. Insgesamt herrschte bereits von Anfang an eine aggressive Grundstimmung gegenüber den eingesetzten Polizeikräften. Veröffentlicht wurden Parolen wie bspw: „1. Mai – Straße frei – Nieder mit der Polizei“. Bereits im Vorfeld dieser Demonstration waren viele der TeilnehmerInnen vermummt und schwarz gekleidet. Es bildeten sich 2 Blöcke.

Der Block der den Aufzug anführte, nutzte mitgeführte Fahnenstangen zunächst durch Querhalten vor dem Körper zur Abwehr des Blocks nach außen hin. Kurze Zeit nach Beginn des Aufzugs entlud sich erstmals die aggressive Grundstimmung der TeilnehmerInnen gegenüber der Polizei.

Im Bahnhofsviertel/Taunusstraße wurden Böller und Rauchtöpfe gezündet und im Bereich der Karlstraße kam es dann zu weiteren gezielten Angriffen auf die Einsatzkräfte. Dort wurden wiederum Rauchtöpfe und Böller gezündet und auf Polizeikräfte geworfen.

Einem Einsatzbeamten wurde aus dem Aufzug heraus mit einer Fahnenstange auf den Helm geschlagen. In diesem Zusammenhang wurde eine männliche Person aus der Versammlung heraus festgenommen.
Darüber hinaus wurde seitens einzelner TeilnehmerInnen versucht, den Einsatzkräften mit Fahnenstangen zielgerichtet unter die Helm-Visiere zu stoßen.

Die Polizei stoppte daraufhin diesen Aufzug, sprach die TeilnehmerInnen mittels Lautsprecherdurchsagen an und forderte wiederholt, das Abbrennen von Pyrotechnik zu unterlassen und die Angriffe auf Einsatzkräfte in Form von Fußtritten, Schlägen und Angriffen mit Fahnenstangen, einzustellen.
Daraufhin beruhigte sich die aggressive Grundstimmung wieder etwas und der Aufzug konnte weiter in Richtung der Abschlusskundgebungsörtlichkeit laufen.

Dazu hatte sich die Polizei aufgrund ihres abgestuften und differenzierten Einsatzkonzepts und bei weiter Auslegung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bewusst entschlossen.
Das Konzept sah vor, bei ersten Störungen zunächst nur gegen deren Verursacher vorzugehen, den restlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Ausübung ihres Grundrechts auf Versammlungsfreiheit jedoch so lange wie möglich weiter zu gewährleisten.

Im Bereich der Mainzer Landstraße kam es dann erneut zum Zünden von Böllern und Rauchtöpfen. Kurz vor Erreichen der Abschlussörtlichkeit formierte sich der hintere Block neu und verstärkte die Abwehr nach außen u.a. durch verknotete Transparente.
Am Ort der Abschlusskundgebung wurden dann die Einsatzkräfte immer wieder durch VersammlungsteilnehmerInnen körperlich und durch Würfe mit Flaschen, Steinen und Pyrotechnik angegriffen. Auch mitgeführte Fahnenstangen kamen als Wurf- und Schlaggegenstände zum Einsatz.
Auf Versuche der Deeskalation durch ein Zurückziehen der Polizeikräfte reagierten die TeilnehmerInnen jedoch mit aggressivem Nachsetzen und weiteren Angriffen.

Aufgrund dieses durchgängig unfriedlichen Verlaufs löste die Polizei die Versammlung letztendlich um 20.35 Uhr auf. Dies wurde mehrfach durch Lautsprecherwagen an die VersammlungsteilnehmerInnen kommuniziert.
Die anwesenden Personen wurden nach Auflösung der Versammlung dann mehrfach aufgefordert, sich unverzüglich von der Örtlichkeit zu entfernen. Die überwiegende Mehrheit kam dieser Verfügung nach.

Etwa 200 Personen widersetzten sich dieser Aufforderung und blieben stattdessen am Ort der Abschlusskundgebung zurück. Zur Unterstützung einer notwendig gewordenen Räumung wurden 2 Wasserwerfer herangeführt. Ein Wasserwerfer kam kurzzeitig zum Einsatz, weil eine rund 20-köpfige Personengruppe dessen Durchfahrt behinderte. Der Einsatz war vorher mehrmals angedroht worden.

Insgesamt wurden 51 Personen kontrolliert sowie 17 Strafanzeigen u.a. wegen Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung, des tätlichen Angriffs auf sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte gefertigt.
15 Personen wurden vorübergehend festgenommen. Die Letzten davon wurden gegen 00.50 Uhr aus dem Polizeipräsidium entlassen. Dort fand derentwegen von 22-00.50 Uhr eine Spontandemonstration mit bis zu 22 Personen statt.

13 Polizeivollzugsbeamte wurden verletzt. Darüber hinaus wurden diverse Einsatzgegenstände sowie der Wasserwerfer mit Steinen beschädigt.

In der Folge wurden in den Sozialen Medien Vorwürfe gegen die Polizei erhoben, die teilweise mit kurzen Videosequenzen einschreitender Einsatzkräfte hinterlegt sind.
Die Vorwürfe und Videos sind bekannt.
Ein Teil dieser Vorwürfe bezieht sich auf 2 verletzte Männer, die unabhängig voneinander an der Örtlichkeit der Abschlusskundgebung angetroffen wurden.

Einer der Männer hatte eine Platzwunde am Kopf, die vor Ort medizinisch versorgt werden konnte. Eine Einlieferung in ein Krankenhaus wurde von ihm abgelehnt. Seine Identität ist noch ungeklärt. Der dieser Person zugeschriebene Herzinfarkt war eine in Twitter aufgekommene Fehlmeldung.
Der andere Mann hatte Zeugenaussagen zufolge einen Krampfanfall. Zur Abklärung wurde er in ein Krankenhaus verbracht. Bei der ärztlichen Untersuchung dort stellte sich heraus, dass er zudem eine knöcherne Kopfverletzung erlitten hatte. Entgegen der in den Sozialen Medien verbreiteten Meldung liegt kein Schädelbasisbruch vor.

Umfangreiche Sachverhaltsermittlungen zu einer möglichen Straftat hat die Polizei bereits Gestern aufgenommen. Das Ergebnis wird der Staatsanwaltschaft zur Bewertung vorgelegt. Der Geschädigte hat bisher keine Anzeige erstattet. Angaben zur Ursache der Verletzung konnte er nicht machen.

Beide Männer wurden durch Demo-Sanitäter, später durch eine RTW-Besatzung und einer der Männer durch einen Notarzt behandelt. Auch ein Polizeibeamter unterstützte die Erstversorgung der beiden Männer.
Beim Schutz der Örtlichkeit der Behandlung wurden die Polizeikräfte angegriffen. Der Transport des am Kopf verletzten Mannes zum RTW war nur durch ein Freimachen des Weges durch die Polizei möglich. Auch hierbei wurden die Einsatzkräfte angegriffen.

Aufgrund der besonderen polizeilichen Verpflichtung zu einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung kann die Öffentlichkeitsmeldung erst heute erfolgen. Insbesondere mussten Behauptungen in den Sozialen Medien intensiv gegengeprüft werden.

Im gesamten Stadtgebiet gab es eine deutlich wahrnehmbare Polizeipräsenz. Bisher liegen beim Polizeipräsidium Frankfurt, außer den von der Polizei eingeleiteten Verfahren, keine Strafanzeigen im Gesamtzusammenhang des Demonstrationsgeschehens rund um den 01. Mai 2021 vor.

Der Aufzug des deutschen Gewerkschaftsbundes hingegen verlief friedlich und vorbildlich. So wurde bei der Versammlungsbehörde der Aufzug DGB unter dem Motto „Solidarität ist Zukunft“ angemeldet.
Der Aufzug startete an der Hauptwache, führte durch die Innenstadt und endete am Opernplatz. Dort fand auch die Abschlusskundgebung statt.

In der Spitze nahmen bis zu 3.000 Personen an dieser Versammlung teil. Über den gesamten Zeitraum verlief die Versammlung durchweg friedlich und Anmeldungskonform. Der Austausch und die Kommunikation zwischen Veranstalter, Teilnehmenden und Polizei war vorbildlich.
Alle Auflagen, insbesondere der Hygiene- und Abstandsregeln, wurden eingehalten.

Kurz nach Versammlungsende zeigte eine nicht zur Versammlung gehörende Frau in Höhe der Taunusanlage den Hitlergruß in Richtung abwandernder Versammlungsteilnehmer. Daraufhin wurde die Frau unmittelbar durch Polizeikräfte kontrolliert und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet.

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