Frankfurt-Gallus (ots) – Aufgrund medial geäußerter Vorwurfslagen hinsichtlich Anzahl und Schwere der Verletzungen von Versammlungsteilnehmenden im Rahmen der Versammlung “Tag der Wut” am Abend des 01.05.2021 wurden in der Folge mit der Rettungsleitstelle der Feuerwehr und den Zentralen Notaufnahmen der Frankfurter Krankenhäuser Kontakt aufgenommen. Laut Aussage der Rettungsleitstelle wurden im fraglichen Zeitraum am Samstagabend insgesamt 3 Einsätze im Bereich Frankenallee und der näheren Umgebung disponiert.

Hierbei handelt es sich um die beiden Einsätze eines Rettungswagens zur Behandlung einer Person nach Verdacht epileptischer Anfall und einer Person nach Verdacht Herzinfarkt. Der dritte Einsatz erfolgte für den Einsatz einer Drehleiter durch die Feuerwehr.

Nach Auskunft der Frankfurter Krankenhäuser sind am Abend des 01.05.21 bzw. in der Nacht zum 02.05.21 keine weiteren Patienten mit Schädelverletzungen oder Frakturen an Extremitäten eingeliefert oder vorstellig geworden. Lediglich in einem Krankenhaus wurde eine Person mit Verletzungen an Extremitäten vorstellig. Wie und wo es zu diesen Verletzungen kam ist aktuell nicht bekannt.

Der oben dargestellte Versammlungsteilnehmer wurde mit Verdacht eines epileptischen Anfalls ins Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde eine knöcherne Verletzung des Schädels festgestellt, deren Ursprung bislang unklar ist. Er wurde am Ort des Auffindens, zusammen mit Demo-Sanitätern, durch einen Ersthelfer der Polizei betreut. Hierzu musste die Auffinde-/Behandlungsörtlichkeit rundum von Polizeikräften abgesichert und der Transport des Verletzten, zunächst zu einem Rettungswagen der Polizei, von Polizeikräften gesichert werden. Polizei und Demo-Sanitäter arbeiteten dabei Hand in Hand. Mittlerweile konnte die Person wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Bei der Person mit Verdacht auf Herzinfarkt stellte der hinzugerufene Rettungsdienst eine blutende Kopfplatzwunde fest. Nach Erstversorgung durch die Rettungssanitäter lehnte er eine weitere Behandlung ab und entfernte sich ohne Angaben seiner Personalien vom Rettungswagen.

In beiden Fällen wurden durch die Polizei Ermittlungen wegen Verdachts einer Straftat gegen Unbekannt eingeleitet. Diese werden der Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Ferner wurde auch keine Person mit einer offenen Ellbogenfraktur festgenommen und in die Gefangenensammelstelle transportiert. Die in Rede stehende Person wurde nach einem Schlag mit einer Fahnenstange gegen einen Einsatzbeamten festgenommen und klagte beim Eintreffen im Polizeipräsidium über Schmerzen im Bereich des rechten Ellenbogens. Erkennbar war lediglich eine geringfügige Schwellung, keinesfalls eine Blutung oder gar ein offener Bruch. Die Person wurde nach ärztlicher Konsultation entlassen. Der Person wurde angeboten, eine Vertrauensperson zu kontaktieren und ihm wurden die nahegelegenen Krankenhäuser mitgeteilt. Er gab daraufhin an, selbstständig einen Arzt aufsuchen zu wollen.

Im Rahmen der weiteren Befassung wurde er am 05.05.21 an seiner Arbeitsstelle angetroffen. Er gab an, lediglich eine Prellung davongetragen zu haben. Eine Verursachung durch die Polizei schließt er aus.

Der in den Medien und Sozialen Medien dargestellte Vorwurf, die Polizei sei für mindestens drei Schädelbasisbrüche und mehrere Brüche von Armen und Händen verantwortlich, entbehrt jeder Grundlage und ist nachweislich falsch. Darüber hinaus hat auch eine gründliche und selbstkritische Einsatznachbetrachtung durch die Frankfurter Polizei ergeben, dass die eingesetzten Kräfte verhältnismäßig und lageangepasst reagiert haben.

Für Freitag, 07.05.21, wurde ein Aufzug unter dem Motto “100 Jahre Antifaschismus” angemeldet, zu dem der Anmelder ca. 200 Teilnehmende erwartet. Die Polizei geht von mehr als 200 Teilnehmenden aus.

Auch an diesem Tag soll jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer die Ausübung ihres/seines Grundrechts auf Versammlungsfreiheit ermöglicht werden. Die Frankfurter Polizei setzt dabei auf ein abgestuftes, differenzierendes und kommunikatives Einsatzkonzept; stets unter der Wahrung und – sofern es die Gesamtumstände zulassen – bei weiter Auslegung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.

Aus diesem Grund appelliert die Frankfurter Polizei schon im Vorfeld an jede einzelne Teilnehmerin und jeden einzelnen Teilnehmer, friedlich von ihrem/seinem Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch zu machen und die geltenden Bestimmungen zum Infektionsschutz jederzeit einzuhalten.

Der Polizei ist es ein Anliegen, dass die Veranstaltung wie geplant und insbesondere gewaltfrei und friedlich durchgeführt werden kann. Hierbei setzt sie auf den Austausch sowie eine gute und zielgerichtete Kommunikation mit dem Veranstalter und den Teilnehmenden.


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