Mehr Rückgabestellen für Elektronikgeräte

Plenarsitzung des Bundesrates am 07.05.2021

Berlin – Die Rückgabe alter oder defekter Elektrogeräte wird vereinfacht: Nach dem Bundestag hat am 7. Mai 2021 auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Dessen Ziel ist es, das Netz an Rückgabestellen auszuweiten, um die Sammelquote von Elektroschrott, aber auch wiederverwendbaren Geräten zu erhöhen.

Rückgabe auch im Lebensmittelhandel

Dazu wird unter anderem der Lebensmittelhandel in die Rücknahmepflicht einbezogen: Verbraucherinnen und Verbraucher können künftig Altgeräte in Geschäfte zurückbringen, die mehr als 800 qm Verkaufsfläche aufweisen und mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten.

Für Hersteller gelten verschärfte Abholpflichten: Sie dürfen nur noch kleinere Sammelcontainer auf Wertstoffhöfen aufstellen, damit möglichst wenig Altgeräte beim Sammeln und Abholen zerstört werden, sondern für eine Wiederverwendung in Betracht kommen. Außerdem sieht das Gesetz neue Informationspflichten vor. Betroffen sind etwa 25000 Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Die neuen Regeln sollen am 1. Januar 2022 in Kraft treten und nach 5 Jahren evaluiert werden.

Sammelquote nicht erreicht

Grundlage für das Gesetz ist die europäische WWE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall. Sie schreibt ab dem Jahr 2019 eine Sammelquote von mindestens 65 Prozent vor. Mit einer Quote von 43,1 Prozent für das Jahr 2018 liegt Deutschland noch weit unter der vorgegebenen europäischen Zielmarke, heißt es in der Gesetzesbegründung – daher bestehe Handlungsbedarf. Zudem stagnierten die Mengen an Altgeräten, bei denen eine Wiederverwendung möglich ist, seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Im Sinne der Abfallhierarchie und des Ressourcenschutzes sei eine längere Lebensdauer von Elektro- und Elektronikgeräten jedoch unabdingbar.

Schritte bis zum Inkrafttreten

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet, anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit der Handel sich darauf einstellen kann, tritt es am 1. Januar 2022 in Kraft.