Neustadt: Perspektivplan des Landes Rheinland-Pfalz ermöglicht weitere Lockerungen

Unter anderem in den Bereichen Kultur, Gastronomie und Sport

Neustadt an der Weinstraße – Mit der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) wird der zweite Öffnungsschritt des Perspektivplans umgesetzt. Aktuell hat Neustadt an der Weinstraße einen Inzidenzwert von 33,8 (Stand 20. Mai 2021) und somit den dritten Tag in Folge einen Wert unter 50 (basierend auf den offiziellen Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Ab Freitag, 21. Mai 2021 ist der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Freien mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern wieder zulässig. Es besteht ein Abstandsgebot (Ausnahme für Personen des gleichen Hausstands) sowie eine Maskenpflicht. Die Maske darf am Platz abgenommen werden. Zusätzlich ist eine Kontakterfassung, sowie eine Test- und Dokumentationspflicht der Betreiber notwendig. Die Zuschauer müssen einen Sitzplatz zugewiesen bekommen.

Probebetrieb der Breiten- und Laienkultur ist im Freien in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten zuzüglich einer anleitenden Person zulässig.
Vorausgesetzt, die 7-Tage-Inzidenz in Neustadt an der Weinstraße bleibt weiterhin unter dem Schwellenwert von 50 ist ab Montag der Betrieb von öffentlichen und gewerblichen Kultureinrichtungen auch im Innenbereich wieder zulässig.

Bei einer Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen sind ab dem übernächsten Tag gastronomische Einrichtungen auch im Innenbereich geöffnet. Das bedeutet, dass auch in Neustadt an der Weinstraße ab kommenden Montag, 24. Mai 2021 die Innengastronomie wieder öffnen darf, vorausgesetzt der Inzidenzwert hält sich weiterhin konstant. Auch hier gelten weiterhin das Abstandsgebot, die Maskenpflicht und eine Vorausbuchungspflicht. Zusätzlich müssen Gäste ein negatives gültiges Testergebnis oder eine entsprechende Genesenen- oder Geimpften-Bescheinigung vorweisen.

Ab dem 21. Mai 2021 ist kontaktloses Training (kein Wettkampf) für alle Sportarten (inklusive Tennis, Tischtennis, etc.) im Freien mit Abstand (Abstandsgebot) in einer Gruppe von maximal fünf Personen aus verschiedenen Haushalten möglich, wenn die Sportausübung angeleitet wird. Der Trainer obliegt die Pflicht zur Kontakterfassung. Sofern die 7-Tage-Inzidenz weiterhin unter 50 bleibt, erhöht sich in Neustadt an der Weinstraße die maximale Gruppengröße von fünf auf insgesamt 10 Personen.

Der Training- und Wettkampfbetrieb des Profi- und Spitzensport ist ab Freitag, 21. Mai 2021 im Freien mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Auch hier müssen das Abstandsgebot (Ausnahme für Personen des gleichen Hausstands), die Kontakterfassung und Testpflicht beachtet werden. Die Maskenpflicht entfällt am Platz. Zusätzlich muss den Zuschauern ein Sitzplatz personalisiert zugeteilt werden. Es besteht eine Dokumentationspflicht seitens der Betreiber.

Die Maskenpflicht im Innenstadtbereich bleibt bis auf Widerruf bestehen.


Die 21. CoBeLVO tritt am Freitag, 21. Mai 2021 in Kraft und mit Ablauf des 1. Juni 2021 außer Kraft.

Weitere Informationen und die aktuelle 21. CoBeLVO finden Sie unter
https://corona.rlp.de.


Rheinland-Pfalz: 21. Corona-Bekämpfungsverordnung ab 21. Mai 2021 gültig

Rheinland-Pfalz: 21. Corona-Bekämpfungsverordnung ab 21. Mai 2021 gültig


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