Heidelberg: Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu nächtlichem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese

Heidelberg – Die Stadt Heidelberg hat aufgrund der Ausschreitungen auf der Neckarwiese am Pfingstwochenende ein nächtliches Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese und die Kastanienallee verfügt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Heidelberg bekanntgemacht worden. Nachfolgend dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

Von Donnerstag, 27. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, und zwar immer zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Sollte die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen dürfen, würde das Verbot jeweils eine Stunde später, also ab 22 Uhr, greifen. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.


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