Ludwigshafen: Anklage wegen Betrugs zum Nachteil der BASF

Kaiserslautern / Ludwigshafen – Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hat Anklage gegen zwei Verantwortliche einer Mannheimer Firma erhoben, die zu Lasten der BASF SE (BASF) Leistungen abgerechnet haben sollen, die tatsächlich nicht erbracht worden sein sollen. Ferner hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen Mitarbeiter der unteren Führungsebene der BASF erhoben, der zu Lasten seines Arbeitgebers an dem Betrug mitgewirkt und ihn dadurch ermöglicht haben soll. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern auch Anklage wegen Steuerhinterziehung gegen einen weiteren BASF-Mitarbeiter und eine Mannheimer Unternehmerin erhoben, an die ein Teil der Gelder weiterverschoben wurden.

Zu Unrecht abgerechnet wurden nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, des Kommissariats für Wirtschaftsstrafsachen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der Steuerfahndung Neustadt an der Weinstraße IT-Dienstleistungen der Mannheimer Firma über 5 Jahre, von Ende 2012 bis Ende 2017, im Gesamtwert von über 10 Millionen Euro. Diese Summe setzt sich zusammen aus Stundensätzen von mehr als einem Dutzend IT-Mitarbeitern. Die Mannheimer Firma stand in Geschäftsbeziehung zur BASF und erbrachte auch tatsächlich Leistungen für sie. Bei den zu Unrecht abgerechneten Leistungen handelt es sich teilweise um Stundensätze von Personen, die tatsächlich für die BASF tätig waren, nur eben nicht in dem abgerechneten Umfang, teilweise um Personen, die zwar existierten, aber überhaupt keine IT-Dienstleistungen für die BASF erbrachten.

In rechtlicher Hinsicht wird den Beteiligten der Luftabrechnungen, also zwei Verantwortlichen der Mannheimer Firma und einem Mitarbeiter der BASF, der Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs gemacht. Diese Vorwürfe wurden im Wesentlichen eingeräumt.

Ferner wurden nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft betrügerisch erlangte Gelder weiterverschoben und, um dies zu verschleiern, in großem Umfang Scheinrechnungen ausgestellt, denen keine Geschäftsvorfälle zugrunde lagen, so dass der Vorsteuerabzug unberechtigt war. Die Gelder wurden von der Mannheimer Firma an weitere Firmen weiter verschoben, hinter denen die Mannheimer Unternehmerin und ein weiterer BASF-Mitarbeiter standen. Den beiden Angeklagten, die hinter den Firmen standen, an die die Gelder weiterverschoben wurden, wird deswegen der Vorwurf der Steuerhinterziehung gemacht. Die Mannheimer Unternehmerin hat den objektiven Sachverhalt im Wesentlichen eingeräumt, einen Steuerhinterziehungsvorsatz aber bestritten. Der BASF-Mitarbeiter hat im Ermittlungsverfahren von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Die nach den Ermittlungen betrügerisch erlangten Gelder kamen letztlich bei der Mannheimer Firma, bei der Mannheimer Unternehmerin, bei der es sich um die Ehefrau eines der Verantwortlichen der Mannheimer Firma handelt, und bei den beiden BASF-Mitarbeitern an. Zivil- und strafrechtlich wurden umfangreiche Maßnahmen zur Schadenswiedergutmachung ergriffen. Gegen die Mannheimer Firma wurde 2018 ein Insolvenzverfahren eröffnet.

Der erste Verdacht hatte sich 2017 durch interne Compliance-Überprüfungen der BASF ergeben. Die BASF informierte damals die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern, die ein Ermittlungsverfahren einleitete.

Durchsuchungsbeschlüsse waren im Januar 2018 auch gegen zwei weitere BASF-Mitarbeiter und gegen zwei Verantwortliche einer weiteren Firma ergangen. Einer dieser BASF-Mitarbeiter ist bald darauf verstorben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen war der zweite nicht in den Tatplan eingeweiht. Das Verfahren gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern mangels Betrugsvorsatz eingestellt. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des Betrugs und der Steuerhinterziehung gegen zwei Verantwortliche einer weiteren Firma sind noch nicht abgeschlossen. Der Vorwurf wird von den Beteiligten bestritten.

Der Verdacht der Bestechlichkeit bzw. Bestechung im geschäftlichen Verkehr hat sich durch die Ermittlungen nicht bestätigt.

Die bezeichnete Anklage wurde zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgericht Kaiserslautern erhoben. Diese hat nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden.


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