Heidelberg: Stadtnotizen 17.06.2021

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Stadt und Polizei beschließen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit – Nächtliches Verkaufs- und Konsumverbot von Alkohol an Wochenenden / Aufenthaltsverbot auf Neckarwiese beginnt später

In der Heidelberger Altstadt, auf der Neckarwiese und in Teilen Bergheims gilt ab Freitag, 18. Juni 2021, jeweils an den Wochenenden ein nächtliches Alkoholverkaufs- und -konsumverbot. Die Stadt Heidelberg hat hierzu in enger Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Mannheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Jeweils in den Nächten von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag gilt von 23 Uhr bis 6 Uhr zunächst ein Alkoholverkaufs- und abgabeverbot. Eine Stunde später – jeweils von 24 Uhr bis 6 Uhr – folgt ein Alkoholkonsumverbot für den öffentlichen Raum im Geltungsbereich. Der Ausschank in der konzessionierten Gastronomie, also der Verzehr an Ort und Stelle, ist davon ausgenommen. Zudem wird das nächtliche Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese fortgesetzt – es beginnt aber künftig zwei Stunden später. Der Aufenthalt ist dann an den Wochenenden von 24 Uhr bis 6 Uhr verboten. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung kann unter www.heidelberg.de eingesehen werden.

Grund für die Allgemeinverfügung ist, dass Stadt und Polizei auch für die kommenden Wochenenden besondere Herausforderungen sehen: Aufgrund der sommerlichen Temperaturen und der Corona-bedingten Schließung von Clubs und Diskotheken wird weiterhin mit einem erhöhten Besucherandrang an beliebten Orten in Heidelberg gerechnet. Im Geltungsbereich kam es in den vergangenen Wochen wiederholt zu unzulässigen Ansammlungen im Sinne der Corona-Verordnung. Hierbei wurde zuweilen viel Alkohol konsumiert, Lärm verursacht und es erfolgten auch Straftaten. Das nächtliche Alkoholverkaufs- und Alkoholkonsumverbot sowie das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, dem Lärm- und Infektionsschutz. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Karte (Foto: Stadt Heidelberg)
Karte (Foto: Stadt Heidelberg)

Wo gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Der Geltungsbereich des nächtlichen Alkoholverkaufs und -konsumverbots erstreckt sich auf die Bereiche Altstadt (einschließlich des Bereiches rund um das Heidelberger Schloss, den Karlstorbahnhof, Neckarstaden und die Alte Brücke mit der Nepomuk-Terrasse) und Neckarvorland, Neckarwiese, Montpellierbrücke, Bismarckplatz, Bergheimer Straße, Schwanenteichanlage.

Wann gilt das nächtliche Alkoholverkaufs- und -konsumverbot?

Das Verkaufsverbot von Alkohol gilt immer freitags und samstags von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Alkoholkonsumverbot gilt jeweils erst eine Stunde später – von 24 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags. Das Verbot tritt am Freitag, 18. Juni, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 12. Juli 2021, befristet.

Was ist konkret verboten?

Ab 23 Uhr ist der Verkauf und die Abgabe von Alkohol für den Verzehr im öffentlichen Raum verboten – also beispielsweise an Kiosken, Imbissen und To-Go-Angebote von Kneipen. Ab 24 Uhr ist der Konsum von alkoholischen – auch selbst mitgebrachten – Getränken im öffentlichen Raum des Geltungsbereiches verboten. Erlaubt bleibt der Verzehr in der konzessionierten Gastronomie an Ort und Stelle, das heißt im bestuhlten Innen- als auch im Außenbereich von Gaststätten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Das Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese gilt in den Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und von Sonntag auf Montag jeweils von Mitternacht bis 6 Uhr. Das Aufenthaltsverbot tritt am Freitag, 18. Juni, in Kraft und ist zunächst bis einschließlich Montag, 12. Juli 2021, befristet.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee (siehe Karte).


Ältere Menschen bestmöglich unterstützen – Erste Heidelberger Pflegekonferenz bot Erfahrungsaustausch für regionale Akteure

Quartiersnahe und leistungsfähige Pflege- und Unterstützungsstrukturen werden angesichts des demografischen Wandels auch im „jungen“ Heidelberg immer wichtiger – und damit auch die Abstimmung und Vernetzung der Akteure vor Ort. 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter anderem aus den Bereichen Pflege, Gesundheit, Heimaufsicht und Kommunen konnte Sozialbürgermeisterin Stefanie Jansen bei der ersten Kommunalen Pflegekonferenz am 14. Juni 2021 im Rathaus begrüßen. Einen Tag lang standen Projekte der stationären und ambulanten Pflege sowie kommunale Unterstützungsprojekte für Seniorinnen und Senioren im Fokus.

„Unser Ziel ist es, älteren Menschen längstmöglich ein Leben im gewohnten Umfeld zu ermöglichen. Dafür müssen wir die Strukturen im Vor- und Umfeld der Pflege, aber auch in der Pflege selbst stärken“, sagte Jansen. Die Ergebnisse der Kommunalen Pflegekonferenz wolle man künftig für die Sozial- und Altenhilfeplanung nutzen. Heidelberg will mit der Kommunalen Pflegekonferenz Vorreiter für andere Kommunen sein. Die Stadt wurde 2020 in die Förderung des Sozialministeriums Baden-Württemberg aufgenommen, das sich zum Ziel gesetzt hat, Erfolgsmodelle Kommunaler Pflegekonferenzen zu etablieren. Bis 2022 werden in Heidelberg zwei Pflegekonferenzen durchgeführt, die begleitend evaluiert werden.


Wieder fit für den Alltag – Stadt bietet Bewegungsangebot für Seniorinnen und Senioren nach dem Corona-Lockdown

Viele Monate waren vor allem ältere Menschen in der Pandemie dazu angehalten, möglichst zu Hause zu bleiben und Kontakte einzuschränken. Die lange Zeit des Rückzugs in die eigene Wohnung und das geringe körperliche Training hat bei vielen älteren Menschen dazu geführt, dass sie sich jetzt bei Aktivitäten außerhalb der eigenen vier Wände sehr unsicher fühlen und Angst vor Stürzen haben. Das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg bietet deshalb im Rahmen des Projekts Mobilität und Teilhabe kurzzeitig das Bewegungsprogramm „Wieder fit für den Alltag“ an. Ziel ist, älteren Menschen wieder mehr Sicherheit und Selbstvertrauen für eigenständige Aktivitäten außerhalb der eigenen Wohnung zu vermitteln.

Das Programm richtet sich insbesondere an ältere und hochaltrige Personen mit Mobilitätseinschränkungen, die beispielsweise auf einen Rollator oder Gehstock angewiesen sind. Das Programm bietet in acht Trainingseinheiten à 45 Minuten unter anderem Übungen zur besseren Balance, zur Muskelstärkung und für das selbständige Training im Alltag. Der Kurs startet am 8. Juli 2021 und findet immer donnerstags von 10.45 bis 11.30 Uhr im Seniorenzentrum Weststadt, Dantestraße 7, statt. Auf Wunsch kann auch ein ehrenamtlicher Fahrdienst zum Angebot genutzt werden. Weitere Information und Anmeldung bei der Stadt Heidelberg, Amt für Soziales und Senioren, Antje Kehder, Telefon 06221 58-38340, E-Mail antje.kehder@heidelberg.de. Das Angebot ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 2. Juli 2021.


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