Heidelberg: Stadtnotizen 21.07.2021

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Coronavirus: Weitere Impfaktionen am Freitag und Samstag ohne Anmeldung – Heidelberg beteiligt sich an landesweiter Aktionswoche unter dem Motto #dranbleibenBW

Das Kreisimpfzentrum Heidelberg beteiligt sich mit drei Vor-Ort-Impfaktionen an der landesweiten Aktionswoche unter dem Motto #dranbleibenBW, die vom 21. bis zum 27. Juli angesetzt ist. Ziel der Aktionswoche ist es, viele Menschen noch vor den Sommerferien zu einer Impfung zu motivieren, so dass möglichst viele im Herbst gegen eine 4. Welle geschützt sind.

Eine Übersicht über landesweit alle Impfaktionen und weitere wichtige Infos rund um das Thema Schutzimpfung finden sich unter www.dranbleiben-bw.de. Folgende Aktionen werden in Heidelberg angeboten:

Freitag, 23. Juli, 16.30 bis 18.30 Uhr: Mobiles Impfteam an der Petruskirche, Hegenichstraße 15, 69124 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und Johnson&Johnson (nur eine Impfung nötig).

Samstag, 24. Juli, 10 bis 16 Uhr: Wohnland Breitwieser, Parkplatz, Wohnland Breitwieser, Parkplatz, Hertzstraße 8, 69126 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Johnson&Johnson (nur eine Impfung nötig).

Samstag, 24. Juli, 9 bis 16 Uhr: Sportzentrum Süd, Turnhalle, Pleikartsförsterstr. 130, 69124 Heidelberg. Impfmöglichkeiten bestehen mit dem Vakzin von Biontech (Zweitimpfung nötig) und Johnson&Johnson (nur eine Impfung nötig). Um eine Online-Anmeldung unter www.sportkreis-heidelberg.de wird gebeten, sie ist aber nicht zwingend.

Daneben besteht seit dem 19. Juli 2021 die Möglichkeit, sich auch ohne Termin im Kreisimpfzentrum, Schwalbenweg 1/2, impfen zu lassen. Dieses hat von Montag bis Samstag von 8 – 19 Uhr geöffnet. Hier besteht freie Auswahl zwischen allen vier zugelassenen und hochwirksamen Impfstoffen.

Wer kann sich impfen lassen?

Impfungen sind grundsätzlich ab 12 Jahren möglich. Für die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre ist nur der Impfstoff von Biontech zugelassen und es muss vor der Impfung ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch geben. Im KIZ stehen dafür ab Montag, 26. Juli, auch niedergelassene Kinder- und Jugendmedizinerinnen und –mediziner vor Ort bereit. Bei Kindern unter 14 Jahren ist eine Impfung grundsätzlich nur mit dem Einverständnis eines Erziehungsberechtigten möglich. Zwischen 14 und 16 Jahren kann der beratende Arzt oder die beratende Ärztin auf eine Einverständniserklärung verzichten, wenn der Impfling nach seiner oder ihrer Einschätzung die Bedeutung ermessen kann. Ab 16 Jahren wird regelmäßig von einer eigenen Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen oder der Jugendlichen ausgegangen.


Für mehr Verkehrssicherheit: Bitte Bäume und Hecken an Straßen und Wegen zurückschneiden

Die Niederschläge der vergangenen Wochen haben in der ganzen Stadt die Pflanzen ordentlich wachsen lassen. Das gilt auch für die Heckenpflanzen an Straßen und Gehwegen: Damit die Verkehrssicherheit weiter gewährleistet bleibt, bittet die Stadt Heidelberg daher alle Haus- und Grundbesitzerinnen und –besitzer, ihre Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Gehwegen regelmäßig zurückzuschneiden.

Wenn Grünwuchs in Geh- und Fahrwege hineinreicht, können diese nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden – insbesondere von Radfahrenden, Schulkindern, Menschen mit Gehhilfen oder Eltern mit Kinderwägen. Besonders gefährlich ist es, wenn Schulkinder auf die Straße ausweichen müssen. Darüber hinaus beeinträchtigen schlecht einsehbare Straßenkreuzungen und zugewachsene Straßenschilder und -laternen die Verkehrssicherheit für alle.

Naturschutz berücksichtigen

Ist ein Rückschnitt entlang der öffentlichen Wege und Straßen für die Verkehrssicherheit notwendig, dann sollte er auf jeden Fall maßvoll erfolgen: Im Sommer brüten viele einheimische Vogelarten, deshalb muss das Gehölz vor Beginn der Arbeiten sorgfältig nach Nestern abgesucht werden. Wenn noch Nester mit Jungvögeln vorgefunden werden, muss mit den Arbeiten bis zum Verlassen der Jungvögel abgewartet werden.

Abmessungen und Regelungen

Auf Geh- und Radwegen gilt eine Durchgangshöhe von zweieinhalb Metern. So kann gewährleistet werden, dass Fußgänger und Radfahrer nicht durch tiefhängende Äste behindert werden. Auf den Fahrbahnen gilt eine Höhe von viereinhalb Metern, damit Müllwägen oder hohe Transporter ungehindert die Straße passieren können. Straßenlaternen und Verkehrszeichen müssen immer freigeschnitten und sichtbar sein. Eigentümerinnen und Eigentümer sind außerdem verpflichtet, Gehwege und die Entwässerungsrinnen bei Bedarf zu reinigen um den ordnungsgemäßen Ablauf von Regenwasser zu gewährleisten.

Pflege der öffentlichen Grünflächen

Auch das Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg arbeitet mit großem Aufwand daran, die Stadtbäume und Pflanzen auf städtischen Grundstücken und öffentlichen Grünflächen zu pflegen und die Geh- und Fahrwege zum Erhalt der Verkehrssicherheit von Bewuchs freizuhalten. Allein acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen sich mit der Pflege der Stadtbäume.


Heidelberger Triathlon am 25. Juli – Verkehrseinschränkungen auf B37, L534 und rund um den Königstuhl

Der Triathlon „HeidelbergMan“ markiert einen Höhepunkt im Heidelberger Ausdauersport: Die Athletinnen und Athleten absolvieren am Sonntag, 25. Juli 2021, vor einer atemberaubenden Kulisse, eine anspruchsvolle Schwimm-, Rad- und Laufstrecke. Der Start in das Rennen erfolgt in diesem Jahr an der Alten Brücke, pandemiebedingt als sogenannter „Rolling Start“. Dabei gehen alle zehn bis 30 Sekunden bis zu fünf Teilnehmende gleichzeitig in den Neckar.

Zeitweise Sperrungen mehrerer Straßen zur Durchführung der Veranstaltung

Im gesamten Bereich der Veranstaltung ist am 25. Juli mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Zur reibungslosen Durchführung der Veranstaltung müssen teilweise Halteverbote und Vollsperrungen auf den folgenden Strecken angeordnet werden:

Wegen des Schwimmeinstiegs im Bereich der Alten Brücke ist die B 37 am 25. Juli von circa 8.30 bis 10.30 Uhr zwischen der Theodor-Heuss-Brücke und dem Karlstor gesperrt. Die Umleitung erfolgt über den Schlossbergtunnel. Die Uferstraße in Neuenheim ist ab 6 Uhr nicht mehr befahrbar, die L 534 (Neuenheimer Landstraße/Ziegelhäuser Landstraße) ist zwischen Theodor-Heuss-Brücke und Stiftweg von 8.30 bis 13.30 Uhr gesperrt.

Die Radstrecke über den Königstuhl – über unter anderem Neue Schlossstraße, Johannes-Hoops-Weg und Gaiberger Weg – ist von circa 9 bis 12 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Von den Sperrungen während der Veranstaltung ist unter anderem auch die Zufahrt zum Heidelberger Schloss und zum Parkhaus Kornmarkt/Schloss (P12) betroffen. Die Zufahrt zum Schloss mit der Bergbahn ist möglich. Verkehrsteilnehmer werden auf Umleitungsstrecken hingewiesen. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis.

Die Radfahrstrecke wird nach dem Schwimmen von den Athletinnen und Athleten zwischen 9.30 und 10.30 Uhr auf dem Neckarvorland in Angriff genommen. Die Streckenführung: Uferstraße – Neuenheimer Landstraße – Alte Brücke – Obere Neckarstraße – Fischergasse – Marktplatz – Oberbadgasse – Bremeneckgasse – Neue Schlossstraße – Graimbergweg – Klingenteichstraße – Johannes-Hoops-Weg – Speyererhofweg – Saupfercheckweg – Unterer St.-Nikolausweg – Gaiberger Weg – Drei-Eichen-Weg – Königstuhlweg – Chaisenweg – Kohlhöferweg – Gaiberger Weg – Molkenkurweg – Schloss-Wolfsbrunnenweg – weiter in die zweite Runde über Graimbergweg und Klingenteichstraße – nach der zweiten Runde Abfahrt über Schloss-Wolfsbrunnenweg und Neue Schlossstraße weiter bis zum Ziel an der Theodor-Heuss-Brücke.

Die Laufstrecke beginnt zwischen 10.50 und 11.30 Uhr an der Theodor-Heuss-Brücke. Die Streckenführung: Uferstraße – verlängerte Bergstraße – Brückenkopfstraße – Albert-Ueberle-Straße – Philosophenweg – bis zum Wendepunkt und zurück über Philosophenweg – Albert-Ueberle-Straße – Brückenkopfstraße – verlängerte Bergstraße – Uferstraße bis ins Ziel an der Theodor-Heuss-Brücke. Die letzten Athletinnen und Athleten werden gegen 14 Uhr im Ziel erwartet.

Ergänzend: www.heidelbergman.de


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