Unterlagen zur Briefwahl am 19.04.2015 eingetroffen

Stichwahl für Landratsposten erforderlich

Lorsch – Bekanntlich muss das Wahlvolk am 19. April noch einmal darüber entscheiden, wer der neuen Landrates/die neue Landrätin des Kreises Bergstraße werden soll. Manch eine/r wird dazu nicht (noch einmal) an die Wahlurne pilgern wollen. Ab sofort können deshalb Briefwahlunterlagen auch bei der Stadtverwaltung Lorsch angefordert werden.

Wiederholte Briefwähler?

Leuten, die schon am 22. März per Briefwahl wählten und dabei im Falle einer Stichwahl wiederum Briefwahl ankündigten, werden die neuen Wahlunterlagen automatisch zugeschickt. Sollten diese Wählerinnen und Wähler bei der Stichwahl aber persönlich zu den Urnen gehen wollen, so können sie das (nur) in dem ihnen zugeteilten Wahllokal tun.

Erst zur Urne, jetzt per Post?

Wahlberechtigte, die lediglich für den 22.März Briefwahl beantragten, müssen nun erneut einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins zur Briefwahl stellen. Und zwar persönlich oder durch eine mit einer Vollmacht ausgestatteten Person im Stadthaus sowie online (www.lorsch.de). Oder man fordert die Briefwahlunterlagen per Fax an. Hierzu ist es erforderlich, die Rückseite der Wahlbenachrichtigung auszufüllen und an die Fax-Nr. 0 62 51/59 67-100 zu senden.

Dies gilt auch für alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme zunächst im Wahllokal abgaben, bei der Stichwahl am 19. April aber per Brief wählen wollen.

Haben Sie noch Fragen?

Sollten noch Fragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen bestehen, sind folgende Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros im Stadthaus Lorsch gerne zur Hilfe bereit: Frau Meusel (0 62 51/59 67-146),

  • Frau Wetzel (0 62 51/59 67-145), Frau Wooden (0 62 51/59 67-144) oder
  • Frau Neugebauer (0 62 51/59 67-142).