Änderung bei Kurzzeitkennzeichen ab 1. April

Fahrzeugbezogen

Ingelheim – Ab dem 1. April 2015 wird das bisher personenbezogene Kurzzeitkennzeichen auf ein fahrzeugbezogenes Kurzzeitkennzeichen umgestellt. Mit dieser Neuregelung will der Bund einen Missbrauch der Kennzeichen für Fahrzeugverschiebungen ins Ausland verhindern.

Die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen ist ab dem 01. April 2015 nur noch unter folgenden Voraussetzungen möglich: Das Kurzzeitkennzeichen wird einem konkreten Fahrzeug zugeteilt. Eine gültige Hauptuntersuchung beziehungsweise Sicherheitsprüfung muss nachgewiesen werden. Das Fahrzeug muss im Fahrzeugschein konkret bezeichnet sein und es muss eine gültige Betriebserlaubnis vorliegen.

Das Kennzeichen wird nur für Probe- oder Überführungsfahrten zugeteilt, der Wechsel der Kennzeichen auf ein anderes Fahrzeug ist nicht möglich.

Weitere Informationen unter www.mainz-bingen.de (dort: Schlagworte, Kurzzeitkennzeichen).