Heidelberg: Stadtnotizen 16.09.2021

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Alltagsfitness für Ältere im Stadtteil – OB Prof. Würzner besuchte zum zehnjährigen Bestehen Bewegungstreff in der Weststadt

Als Wilhelm Dorrinck vor zehn Jahren ein ehrenamtliches Fitnessangebot auf dem Wilhelmsplatz in der Weststadt mit einer kleinen Gruppe Verwandter und Bekannter startete, ahnte er noch nicht, dass damit ein Pilot für die Gesamtstadt geboren war. 2014 machten das Amt für Soziales und Senioren der Stadt Heidelberg und das Netzwerk „Mehr Bewegung lebenslang“ daraus das Projekt „Bewegungstreffs im Freien“ für Ältere, das regelmäßig Alltagsfitness auf öffentlichen Plätzen in acht Stadtteilen bietet. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens besuchte Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner am 15. September 2021 den Bewegungstreff in der Weststadt und dankte den Initiatorinnen und Initiatoren für ihr Engagement.

„Aus Ihrer Idee ist ein tolles Projekt für viele weitere Stadtteile geworden. Die niedrigschwelligen Bewegungsangebote sind hervorragend geeignet, ältere Menschen anzusprechen, die nicht im Fitnessstudio oder Sportverein sind, aber dennoch Freude an der Bewegung und am Austausch mit anderen haben. Sie haben gezeigt, dass es oft gar nicht viel braucht, um wertvolle Effekte zu erzielen“, sagte Oberbürgermeister Prof. Würzner.

Ziel der Bewegungstreffs ist es, vor allem älteren Menschen zu ermöglichen, sich einmal in der Woche regelmäßig körperlich zu bewegen und anderen Menschen aus dem Stadtteil zu begegnen. Die Bewegungsaktivitäten orientieren sich an der Fitness für den Alltag und sollen älteren Menschen helfen, in Balance zu bleiben, sich an Kraft und Ausdauer zu erfreuen und situationsangemessen reagieren zu können. Durch die Bewegungsangebote im Freien werden öffentliche Plätze im Stadtteil wiederentdeckt und neu belebt, sind die Initiatoren sicher. Die Angebote sind kostenlos, können leicht erreicht und ohne Anmeldungen besucht werden. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich willkommen. Bequeme Alltagskleidung ist ausreichend.

Was den „Pilot“ in der Weststadt angeht, hat selbst die Corona-Pandemie den Bewegungsdrang der Teilnehmenden nicht bremsen können: Mit genügend Abstand wurde auf dem Wilhelmsplatz weitertrainiert, wöchentlich sind dort mittwochs ab 10 Uhr rund 20 Personen zwischen 65 und 83 Jahren aktiv. Interessierte Bewegungsfreudige sind jederzeit willkommen.

Die Bewegungstreffs in den Stadtteilen:

  • Bergheim: Schwanenteichanlage, donnerstags 10 Uhr
  • Handschuhsheim: Grahampark, freitags 9.30 Uhr
  • Kirchheim: Festplatz, dienstags 10 Uhr​
  • Kirchheim: „alla hopp!“-Anlage, mittwochs 10 Uhr
  • Rohrbach: Garten des Seniorenzentrums, Baden-Badener-Straße 11, dienstags 11.30 Uhr
  • Südstadt: Spielplatz zwischen Turner-, Kirschgarten- und Sickingenstraße, mittwochs 10 Uhr
  • Weststadt: Wilhelmsplatz, mittwochs 10 Uhr
  • Ziegelhausen: Kuchenblech (Nähe Seniorenzentrum), dienstags 10 Uhr

Bürgerämter: Geänderte Öffnungszeiten gelten bis zum Jahresende

In den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg gelten ab Donnerstag, 16. September 2021, bis zum Ende des Jahres geänderte Öffnungszeiten. Grund dafür ist, dass in jüngster Zeit mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit gewechselt haben und neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bürgerämtern aufgenommen werden. Die neuen Beschäftigten benötigen für das qualitativ anspruchsvolle und breit gefächerte Aufgabenprofil der Bürgerämter eine längere Einarbeitungsphase. Die Stadt Heidelberg bittet um Verständnis. Weitere Informationen im Internet unter www.heidelberg.de/buergerservice.


Etwa 1.300 Heidelberger Haushalte erhalten ab Januar 2022 mehr Wohngeld

Seit der Wohngeldreform vor zwei Jahren wird das Wohngeld, beginnend am 1. Januar 2022, künftig regelmäßig alle zwei Jahre automatisch an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Dadurch können viele einkommensschwache Haushalte weiter Wohngeld beziehen, die sonst aufgrund von Einkommenssteigerungen möglicherweise keinen Anspruch mehr gehabt hätten – darunter vor allem Rentnerinnen und Rentner sowie Familien. In Heidelberg werden davon voraussichtlich rund 1.300 Haushalte profitieren.

Für die bisherigen Wohngeldempfängerinnen und -empfänger steigt das Wohngeld ab Januar 2022 damit im Durchschnitt um rund 13 Euro pro Monat. Aber auch der Kreis der Berechtigten erweitert sich. Nach einer Schätzung des Bundes könnten bundesweit etwa 30.000 zusätzliche Haushalte wieder oder erstmals Wohngeld erhalten.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete beziehungsweise Belastung.

Die Stadt Heidelberg ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen. Ansprechpartner für das Wohngeld ist bei der Stadt Heidelberg die Wohngeldbehörde in der Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg, E-Mail wohngeldstelle@heidelberg.de, Telefon 06221 58-38722. Persönliche Vorsprachen sind möglich, vorherige Terminvereinbarungen werden jedoch empfohlen.


Heidelberger Herbstputzwoche von Montag, 11., bis Sonntag, 17.Oktober 2021 – Jetzt für die Aktionswoche anmelden

Einzelpersonen, Familien oder kleine Gruppen sind eingeladen, gemeinsam ihre Stadt von herumliegendem Abfall zu säubern. Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg ruft aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Putzaktion im kleinen Rahmen auf. Ab sofort können sich Interessierte zu der Putzwoche telefonisch unter den Nummern 06221 58-29999 (von 8 bis 13 Uhr) und 06221 58-29720 (von 8 bis 15.30 Uhr) oder per E-Mail an strassenreinigung@heidelberg.de anmelden. Die notwendigen Materialien wie Handschuhe, Zangen, Warnwesten und Säcke werden gerne zur Verfügung gestellt.

Die Herbstputzaktion findet stellvertretend für die jährliche, stadtweite Frühjahrsputzwoche statt. Bei der Frühjahrsputzwoche 2019 hatten sich insgesamt rund 4.000 Menschen an den verschiedenen Einzelaktionen beteiligt, bei denen Wege, Plätze und Grünflächen von Unrat gesäubert werden. Ziel der Putzaktionen ist es, ein Zeichen gegen herumliegenden Müll zu setzen und für das Thema zu sensibilisieren.


„Zeigen Sie Profil!“: Kostenloser Kurs zum Online-Selbstmarketing für Frauen – Anmeldefrist läuft bis 28. September

Für Heidelbergerinnen, die sich beruflich neu positionieren oder durch gelungene Selbstpräsentation im Internet Kundinnen und Kunden gewinnen möchten, bietet das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg in Kooperation mit der Kontaktstelle Frau und Beruf Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald und gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau einen kostenlosen „Xing“-Workshop an: „Selbstmarketing mit XING – Zeigen Sie Profil!“. „Xing“ ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern vor allem, berufliche Kontakte zu knüpfen.

Das Online-Seminar via Zoom findet an zwei Freitagvormittagen, 8. und 22. Oktober 2021, jeweils von 10 bis 13 Uhr statt. Den Einwahllink erhalten Interessierte rechtzeitig vor der Veranstaltung per E-Mail. Anmeldungen sind bis 28. September per E-Mail an frauundberuf@mannheim.de oder unter Telefon 0621 293-2590 (vormittags) möglich. Am Montag, 4.Oktober, von 18.30 bis 19 Uhr, haben die Teilnehmerinnen die Möglichkeit, Zoom vorab auszuprobieren. Zum Technik-Check lädt Referentin Kati Schmitt-Stuhlträger rechtzeitig per E-Mail ein.

Im Workshop arbeiten die Teilnehmerinnen aktiv an ihrer Präsenz bei „Xing“. Sie erhalten Tipps, wie sie ihr Profil auffrischen und überzeugender gestalten können. Sie lernen wichtige Funktionen kennen und erfahren, was ihr Profil professioneller erscheinen lässt, um Auftrag- und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf sich aufmerksam zu machen und sich mit ihnen zu vernetzen. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmerinnen bereits ein „Xing“-Profil angelegt haben.


Corona-Verordnung: Landesregierung führt Stufenplan zur Eindämmung der Pandemie ein – Derzeit gilt die Basisstufe / Bisherige Regelungen bleiben vorerst bestehen

In der Stadt Heidelberg und landesweit gilt ab Donnerstag, 16. September 2021, die am 15. September veröffentlichte Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Mit dieser Verordnung wurde ein Stufenplan eingeführt, der das Gesundheitssystem vor Überlastung schützen soll. Heidelberg ist derzeit in der sogenannten Basisstufe. Damit gelten weiterhin die bereits bestehenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

Die nächste Stufe, die sogenannte Warnstufe, gilt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind oder die Hospitalisierungsinzidenz des Landes innerhalb von fünf Werktagen den Wert 8 erreicht – also 8 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in einer Klinik behandelt worden sind. Dort, wo die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt, ist dann im Innenraum ein Schnelltest nicht mehr ausreichend: Ungeimpfte/nicht genesene Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen (mit Ausnahme von Beherbergungsbetrieben und bei körpernahen Dienstleistungen).

Die dritte Stufe, die Alarmstufe, gilt, sobald an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt sind, oder die Hospitalisierungsinzidenz des Landes Baden-Württemberg über 12 liegt – also 12 von 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen mit Corona-Symptomen in einer Klinik behandelt worden sind. In der Alarmstufe tritt die 2G-Regel in Kraft. Ungeimpfte/nicht genesene Personen haben dann zu bestimmten Bereichen keinen Zugang. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Dort findet sich auch die neue Regelung auf einen Blick.

Für Heidelberg ergeben sich durch die Basisstufe unter anderem folgende Regelungen:

Grundsätzlich gilt: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss ein negatives Testergebnis präsentieren (3G-Regel). Ein Schnelltest darf maximal 24 Stunden alt sein, ein PCR-Test maximal 48 Stunden. Eine Übersicht der Testangebote (Schnell- und PCR-Test) in Heidelberg findet sich unter www.heidelberg.de/testen.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kindergartenkinder. Ebenfalls ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie der Berufsschulen. Der Nachweis erfolgt hier im Zweifel durch ein entsprechendes Ausweisdokument wie Kinderreisepass oder Schülerausweis.

Unverändert bleibt die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (mit Ausnahme des privaten Bereichs und beim Sporttreiben) und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch Kontaktdaten müssen zur Rückverfolgung eventueller Infektionen weiter erfasst werden.

  • Treffen und private Feiern: Für private Treffen gibt es keine besonderen Einschränkungen. Kontaktbeschränkungen fallen weg. Das gilt auch für private Feiern, zum Beispiel Hochzeiten. Für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ist ein 3G-Nachweis erforderlich.
  • Einkaufen: Im Einzelhandel gelten keine besonderen Beschränkungen.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Bei Friseurbesuch, Massage etc. ist ein 3G-Nachweis nötig.
  • Gastronomie: Im Innenraum gilt die 3G-Regel. Ausgenommen ist das Abholen von Speisen.
  • Öffentliche Veranstaltungen, Volksfeste und Sportveranstaltungen: In geschlossenen Räumen gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Im Freien gilt sie bei mehr als 5.000 Besuchern oder wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Dazu zählen auch Konzerte, Theater- oder Opernaufführungen, Betriebs- und Vereinsfeiern, Stadtführungen.
  • Religiöse Veranstaltungen: Für religiöse Veranstaltungen gelten keine besonderen Beschränkungen. Im Innenraum gilt die Maskenpflicht; im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Kontaktdaten müssen erfasst werden.
  • Diskotheken: Besucherinnen und Besucher, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen einen negativen PCR-Test vorweisen. Ein Schnelltest reicht nicht aus.
  • Hotels: Wer keine Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss bei der Anreise und alle drei Tage während des Aufenthalts einen negativen Schnelltest vorlegen.
  • Amateur- und Freizeitsport: Im Innenbereich, etwa in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen, gilt die 3G-Regel. Ein Schnelltest ist ausreichend. Für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien, an Badeseen mit kontrolliertem Zugang und in Freibädern wird kein Test benötigt. Ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen ist Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
  • Freizeiteinrichtungen: In Freizeiteinrichtungen, unter die auch zoologische und botanische Gärten fallen, ist der Zutritt zu geschlossenen Räumen nur mit 3G-Nachweis möglich.
  • Touristische Verkehre: Zum Beispiel Ausflugsschifffahrt oder touristischer Bahn-, Bus- und Seilbahnverkehr können nur mit 3G-Nachweis genutzt werden.
  • Bundestagswahl: Am 26. September gelten in den Wahllokalen die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften. Wahlgebäude dürfen nur mit OP-Maske (oder höherwertig) betreten werden. In den Wahllokalen steht Desinfektionsmittel bereit. Wählerinnen und Wähler werden gebeten, zur Kennzeichnung des Stimmzettels möglichst einen Stift mitzubringen. Es gibt keine Pflicht, einen Impf-, Test-, oder Genesenennachweis vorzulegen.

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