Rhein-Pfalz-Kreis: Die Polizei-News

Unfall mit verletztem 4-jährigen Kind

Neuhofen (ots) – Am Mittwochabend 22.09.2021 gegen 18:30 Uhr, ereignete sich in der Rehhütter Straße ein Verkehrsunfall, bei dem ein 4-jähriges Kind verletzt wurde. Das Kind wollte nach dem Spielen die Straßenseite wechseln und wurde hierbei von einem
25-jährigen Autofahrer erfasst und leicht am Kopf verletzt.
Das Kind wurde zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.

Trunkenheitsfahrt mit anschließender Ingewahrsamnahme

Limburgerhof (ots) – Am Mittwoch 22.09.2021 gegen 10:30 Uhr, teilt ein Mitarbeiter einer Firma mit, dass ein Kollege alkoholisiert Auto gefahren ist. Aktuell würde sich dieser im Bereich des Rheingönheimer Wegs aufhalten. Vor Ort konnte der 52-jährige Autofahrer aus dem Großraum Köln neben seinem Fahrzeug festgestellt werden. Bei dem Mann konnte deutlicher Alkoholgeruch festgestellt werden.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,38 Promille. Der Fahrer musste die Beamten zwecks einer Blutentnahme auf die Dienststelle begleiten. Hiernach verließ der Mann die Dienststelle, der Führerschein wurde sichergestellt.
Der Fahrzeugschlüssel wurde einem Berechtigten übergeben.

Gegen 13:15 Uhr wird auf einem Supermarktparkplatz in der Waldseer Straße in Schifferstadt eine aggressive Person mitgeteilt. Vor Ort stießen die Beamten auf den 52-Jährigen, welcher am Morgen bereits wegen einer Trunkenheitsfahrt aufgefallen ist. Trotz Aufforderung wollte der Mann den Parkplatz nicht verlassen, sodass dieser zur Durchsetzung des Platzverweises in Gewahrsam genommen wurde.

Polizei warnt vor betrügerischen Anrufen

Schifferstadt (ots) – Am Mittwochabend 22.09.2021 erhielten Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof, Böhl-Iggelheim und Dannstadt-Schauernheim betrügerische Anrufe von angeblichen Polizeibeamten. All diese Anrufe dienten nur dazu, um Informationen über das Vermögen und eventuell vorhandene Bargeldbestände oder Wertgegenstände, die die vermeintlichen Opfer zu Hause aufbewahren, in Erfahrung zu bringen.

Durch die Anrufer wurde die Standardmasche genutzt, dass in der Nachbarschaft eingebrochen wurde und nun weitere Einbrüche angeblich bevorstünden. Zum Schutz können die Angerufenen ihre Wertsachen in polizeiliche Verwahrung geben. Die Angerufenen durchschauten alle die Betrugsmasche und beendeten das Telefonat.

Beachten Sie daher die Tipps Ihrer Polizei, um sich vor Betrügern am Telefon zu schützen:

  • Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
  • Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das machen nur Betrüger.

Sind Sie sich unsicher, fragen Sie bei Ihrer Polizeidienststelle nach. Benutzen Sie hierfür nie die Rückruffunktion Ihres Telefons, sondern wählen Sie die Nummer selbst.