Neustadt: Justizstaatssekretär Dr. Matthias Frey besucht Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Staatssekretär Dr. Frey, Präsident Finanzgericht RLP Burkhart (Foto: Finanzgericht Rheinland-Pfalz)
Staatssekretär Dr. Frey, Präsident Finanzgericht RLP Burkhart (Foto: Finanzgericht Rheinland-Pfalz)

Neustadt an der Weinstraße – Beim Finanzgericht Rheinland-Pfalz wurde der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. Matthias Frey, heute vom Präsidenten des Gerichts, Klaus Burkhart, zum Antrittsbesuch empfangen. Vor Ort informierte sich der Staatssekretär über die aktuelle personelle Situation des Gerichts sowie die derzeitige Arbeitsbelastung.

„Das Finanzgericht unseres Landes leistet sehr gute Arbeit und findet bundesweit Anerkennung. Die hohe Qualität der Entscheidungen spiegelt sich auch in der Quote der Veröffentlichungen in der Fachpresse wider“, betonte Dr. Frey.

„Gerne möchte ich die Gelegenheit meines heutigen Besuchs nutzen, um allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre engagierte und kompetente Arbeit zu danken. Gerade im letzten Jahr ist es – auch unter den schwierigen Bedingungen der Pandemie – hervorragend gelungen, den Gerichtsbetrieb fortzuführen und die Verfahren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zügig zu erledigen“, erklärte der Staatssekretär anlässlich seines Besuchs vor Ort.


Hintergrund:
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist als oberes Landesgericht und gleichzeitig einzige Tatsacheninstanz mit sämtlichen in Rheinland-Pfalz entstehenden Steuerstreitsachen – also Streitigkeiten der Steuerbürger mit den Finanzämtern des Landes – befasst. Neben der Einkommensteuer (Lohnsteuer) sind die Körperschaft-, die Gewerbe- und Umsatzsteuer, die steuerliche Bewertung, aber auch die Erbschaft- und Schenkungssteuer, die Grunderwerbssteuer und die Kraftfahrzeugsteuer Gegenstand der Klageverfahren. Auf Kindergeldangelegenheiten, also auf Streitigkeiten der Bürger mit Familienkassen, erstreckt sich die Zuständigkeit der Finanzgerichte ebenfalls. Darüber hinaus ist das Finanzgericht auch für Zollsachen zuständig. Neben den eigentlichen Zöllen wird dabei der gesamte Bereich der Verbrauchsteuern (u.a. Mineralöl-, Tabak-, Bier- und Sektsteuer) und das Recht der Europäischen Union abgedeckt. Steuerstrafverfahren gehören hingegen nicht zur Zuständigkeit des Finanzgerichts. Gegen Urteile des Finanzgerichts gibt es – wenn zugelassen – als Rechtsmittel die Revision zum Bundesfinanzhof in München.

Sitz des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz ist Neustadt an der Weinstraße, sein Präsident ist seit Juli 2020 Klaus Burkhart.


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