Karlsruhe: Mit 2G-Regel im BBBank Wildpark – 20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht ab Paderborn-Heimspiel zugelassen

Karlsruhe – Der Karlsruher SC kann ab sofort wieder 20.000 Zuschauer ohne Maskenpflicht im BBBank Wildpark empfangen. Diese Maximalauslastung ist mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg möglich, durch die der KSC seine Heimspiele unter Einhaltung der 2G-Regelung veranstalten kann. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Durch die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg kann der KSC den im Neubau befindlichen BBBank Wildpark unter Berücksichtigung der 2G-Regelung erstmals seit März 2020 wieder voll auslasten. Gleichzeitig fällt die Maskenpflicht komplett weg. Weiterer Vorteil durch den Umstieg auf das 2G-Optionsmodell ist die anonymisierte Nachverfolgung und damit der Wegfall der Ticketpersonalisierung. Zudem können so nun auch wieder günstigere Tagestickets für die Stehplatzbereiche verkauft werden. Gleichzeitig trägt die Umstellung auf 2G zur weiteren Eindämmung des Infektionsgeschehens bei. Erstmalige Anwendung beim KSC findet die 2G-Regel beim kommenden Heimspiel gegen den SC Paderborn (31.10., 13.30 Uhr).

„Nach intensiven internen Abwägungen und dem Austausch mit Gesundheitsamt, Ordnungsamt, dem Fandachverband ‚Supporters Karlsruhe 1986‘ e.V. sowie Vertretern der aktiven Fanszene haben sich Beirat und Geschäftsführung des KSC für die Einführung der 2G-Regelung entschieden. Nur so ist die Rückkehr zur Maximalauslastung und damit der nächste Schritt in Richtung Normalität möglich. Zudem macht es uns die 2G-Regelung möglich, die viel diskutierte Maskenpflicht im Stadion komplett abzuschaffen. Zuletzt kam es hier bekanntlich immer wieder zu Verstößen, die so nun der Vergangenheit angehören. Durch die Umstellung ist nun auch wieder der Tageskartenkauf von günstigeren Stehplatztickets möglich. Zudem wird die Ansteckungsgefahr im Stadion weiter reduziert“, so KSC-Geschäftsführer Michael Becker.

„Bei aller Freude über die Rückkehr zum vollen Stadion hätten wir uns von Seiten der Politik eine klarere und bundesweit einheitliche Positionierung gewünscht, anstatt die Entscheidung an die Clubs weiterzugeben und unterschiedliche Verordnungen je nach Bundesland einzuführen. Auch die weitere Möglichkeit zum Einlass mit PCR-Tests, wie es zum Beispiel in Bayern der Fall ist, hätten wir im Sinne unserer Fans begrüßt. Für eine solche Ausnahmeregelung haben wir uns im Vorfeld gegenüber den Behörden vergeblich eingesetzt. Fußball sollte für alle da sein, das ist unser übergeordnetes Ziel beim Weg in Richtung Normalität, so dass wir mit der nun getroffen Lösung auch nicht vollends zufrieden sind. Sie war jedoch unter Abwägung aller Argumente auf Basis der derzeitigen Verordnung die Beste für den KSC“, so Becker weiter.

Zutritt zum BBBank Wildpark erhalten demnach ab dem kommenden Heimspiel nur vollständig geimpfte oder genesene Personen (2G-Regelung). Dies ist eine Vorgabe des Landes Baden-Württemberg, die der KSC durch die Umstellung des Modells einhalten muss.

Ausgenommen davon sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. Ebenso ausgenommen sind nicht impffähige Personen mit einem entsprechenden ärztlichen Attest.

Ein weiterer Vorteil der Umstellung auf die 2G-Regelung: Die Nachverfolgung muss nicht mehr über Personalisierung von Tickets erfolgen. Stattdessen findet sie einfach und anonymisiert via Luca-App, Corona-Warn-App oder Kontaktnachverfolgungsbogen statt.

Dauerkarteninhaber, welche aufgrund der neuen Regelung die Heimspiele nicht mehr besuchen können, haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre Dauerkarte zurückzugeben und erhalten anteilig ihr Geld zurück. Über den genauen Prozess informiert der KSC in Kürze.

Sobald eine neue Verordnung veröffentlicht wird, werden die Regelungen selbstverständlich überprüft bzw. die Zutrittsvoraussetzungen entsprechend angepasst.

In folgendem FAQ beantworten wir die wichtigsten Fragen:

Welche Zutrittsvorrausetzungen gelten ab sofort im BBBank Wildpark?
• Geimpft: Dem Ordnungspersonal muss der digitale oder in Papierform vorhandene Impfnachweis als Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
• Genesen: Dem Ordnungspersonal muss ein Genesenennachweis, welcher maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Zutritt durch die durchgängigen regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen (z.B. Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den ÖPNV, Schuljahreszeugnis). Soweit aufgrund besonderer Umstände Schülerinnen und Schüler keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann der Nachweis auch mit Hilfe ihres nachgewiesenen Alters (z.B. durch ein amtliches Dokument oder einen amtlichen Ausweis) erbracht werden. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.

Was ist mit Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
Nicht impffähige Personen benötigen zusätzlich zum gültigen Personalausweis oder Reisepass ein ärztliches Attest, aus dem klar und eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.

Muss im BBBank Wildpark eine Maske getragen werden?
Nein, durch die Wahl des 2G-Optionsmodells entfällt die Maskenpflicht für alle Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Nur für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Sind die Tickets weiterhin personalisiert?
Nein, eine Personalisierung von Eintrittskarten ist nicht mehr Voraussetzung zur Corona-Nachverfolgung. Stattdessen wird auf eine anonymisierte Nachverfolgung via Luca-App, Corona-Warnapp oder Kontaktverfolgungsformular zurückgegriffen, wie es bereits beispielsweise auch in Gaststätten der Fall ist.

Warum führt der KSC keine Zwischenlösung für eine höhere Auslastung, wie z.B. 2G/3G-Plus-Regelung ein?
Die Möglichkeit von 2G-Plus (Eigener Block für Getestete) oder 3G-Plus (PCR-Test) sieht weder die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch die aktuelle bauliche Situation vor.

Kann ich meine Dauerkarte aufgrund der Änderungen zurückgeben?
Ja, das ist möglich. Über den genauen Prozess der anteiligen Dauerkarten-Rückerstattung für die noch ausstehenden Heimspiele informieren wir zeitnah ausführlich. Bis dahin bitten wir Sie noch um Geduld. Bitte beachten Sie aber, dass bei einer Stornierung der Dauerkarte das Vorkaufsrecht für die Dauerkarte 2022/23 entfällt. Bitte beachten Sie zudem, dass sich die Verordnungen und damit auch die Zutrittsvoraussetzungen schon bald wieder kurzfristig ändern können.

Wie viele Zuschauer können die Heimspiele besuchen?
Im laufenden Neubau des BBBank Wildparks stehen aktuell 20.000 Plätze zur Verfügung. 2.000 Karten werden für Gästefans im Gästeblock reserviert.

Wann beginnt der Vorverkauf für das Heimspiel gegen den SC Paderborn?
Der Vorverkauf für die Partie soll noch in dieser Woche starten, dazu informieren wir zeitnah.

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
Gerne ist der KSC für Sie unter 0721/9643450 und per E-Mail via service@ksc.de erreichbar. Am Spieltag ist auch der i-Punkt auf dem Stadionboulevard hinter der Osttribüne besetzt. Für Fragen, Probleme oder andere Anliegen hat unser Team dort ein offenes Ohr und kann in vielen Fällen weiterhelfen.


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