Sinsheim: Zensus 2022 – Erhebungsstelle in Sinsheim gestartet

Sinsheim – Die Vorbereitungen für den Zensus 2022 sind in Sinsheim mit der Eröffnung der Erhebungsstelle am 29. Oktober 2021 in der Werderstr. 14 angelaufen.

Der Zensus 2022 ist ein europaweites Projekt zur Gewinnung statistischer Bevölkerungsdaten. Es wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

Die Erhebungsstellen in Städten und Landkreisen organisieren die Haushaltsbefragung und stehen für Fragen der Bürger zur Verfügung.

Die Ergebung besteht aus drei Teilen:

  1. Stichprobenartige Haushaltbefragung ab Mitte Mai 2022
    Mit der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis werden im Zensus zwei Ziele verfolgt. Zum einen die Qualitätssicherung der amtlichen Einwohnerzahl, indem Über- und Untererfassungen aufgedeckt und so Karteileichen und Fehlbestände im Datenbestand ermittelt werden. Zum anderen ermöglicht die Haushaltsstichprobe die Erhebung weiterer Merkmale, die nicht oder nicht hinreichend verlässlich in den Melderegistern enthalten sind. Diese Strukturdaten über die Bevölkerung dienen als Grundlage für politische Entscheidungen von Bund, Ländern und Gemeinden auf den Gebieten Bevölkerung, Wirtschaft, Soziales, Wohnungswesen, Raumordnung, Verkehr, Umwelt und Arbeitsmarkt.
  2. Erhebung an Sonderbereichen wie z.B. Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften
    Bei Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften ist aufgrund einer relativ hohen Fluktuation oder unzureichendem Meldeverhalten sowie zum Teil unterschiedlicher Meldevorschriften in den Bundesländern von überdurchschnittlich vielen Registerfehlern auszugehen. Deshalb findet in diesen Sonderbereichen eine Vollerhebung statt. In Wohnheimen werden alle direkt befragt, die zum Stichtag dort wohnen. In Gemeinschaftsunterkünften übernimmt die Einrichtungsleitung stellvertretend die Auskunftspflicht für die Bewohner. Zu den Gemeinschaftsunterkünften zählen beispielsweise Alten- und Pflegeheime, psychiatrische Einrichtungen, Justizvollzugsanstalten oder Gemeinschaftsunterkünfte von Flüchtlingen.
  3. Gebäude und Wohnungszählung
    Bereits im September verschickte das statistische Landesamt an ausgewählte Haushalte Fragebögen zur Vorbefragung der Gebäude- und Wohnungszählung. 2022 werden alle privaten Eigentümer von Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum befragt, ebenso gewerblich tätige Mehrfacheigentümer und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Datenerhebung sind das Bundesstatistikgesetz (BStatG), das Zensusvorbereitungsgesetz (ZensVorbG 2022) und das Zensusgesetz (ZensG 2022). Nach § 24 des Zensusgesetzes besteht Auskunftspflicht. Für das Statistische Landesamt Baden-Württemberg und für alle Erhebungsstellen hat der Schutz personenbezogener Daten höchste Priorität. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen.


Die Mitarbeiter der Erhebungsstelle Sinsheim sind täglich von 8:00 – 13:00 Uhr telefonisch unter 07261 404-404 bzw. 07261 404-250, per E-Mail unter zensus@sinsheim.de oder nach persönlicher Terminvereinbarung in der Werderstr. 14 (2. OG) erreichbar.


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