Rathaus KL
Das Rathaus in Kaiserslautern (Foto: Metropolnews)

Kaiserslautern – Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober zwei Grundsatzbeschlüsse zur Prüfung zweier potenzieller neuer Wohngebiete im Osten der Stadt gefasst. Das betrifft eine knapp 27 Hektar große Fläche entlang der Salingstraße sowie eine knapp neun Hektar große Fläche östlich der Kantstraße (Erbsenberg).

Das Areal an der Salingstraße wurde in früherer Zeit durch die US-Streitkräfte als Lagerfläche genutzt. Auf einem Teilbereich der Fläche befindet sich die Werkstatthalle eines Busunternehmens und frühere Aufstellflächen für Busse. Der restliche Teil der Fläche ist weitgehend ungenutzt bzw. wird derzeit als Lagerfläche für Erdmassen in Anspruch genommen. Die Fläche ist von den Inhabern des Busunternehmens zwischenzeitlich verkauft worden. Die neuen Grundstückseigentümer sind an die Stadtverwaltung herangetreten, um eine städtebaulich passende Nachnutzung des Areals konsensual vorzubereiten. Der Rat stimmte am 25.10.2021 dem Vorschlag der Verwaltung zu, ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Die aktuell vorgelegten Ideen und Konzepte sehen einen überwiegenden Wohnanteil, verbunden mit einer hohen urbanen Dichte, als Nachnutzungsoption für das Areal vor. Sie zeigen eine stark verdichtete und vereinzelt bis zu 6-geschossige Bebauung, die hier eine prägnante Bebauungssituation vor der Kulisse des Pfälzer Waldes schafft. Direkt an das Gelände angrenzend existiert eine stillgelegte Bahntrasse, die man in einen Radschnellweg umwandeln könnte, womit das neue Wohngebiet direkt mit dem Bahnhof verbunden wäre.

Das zweite potenzielle Wohngebiet liegt am Erbsenberg. Es erstreckt sich von der Kantstraße nach Osten zu den Sportplätzen des VfR Kaiserslautern, im Norden bis gegenüber der Einmündung der Lina-Staab-Straße und im Süden bis zur Einmündung der Fritz-Walter-Straße. Um eine mögliche Entwicklung der Fläche vorzubereiten, hat der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung wurde angeregt.

Im abgegrenzten Bereich befinden sich sowohl städtische Flächen als auch private Flächen. Inwieweit die privaten Eigentümer bereit sind, ihre unbebauten Flächen in das Verfahren einzubringen, ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Die Flächen des VfR Kaiserslautern könnten zukünftig als Sportplätze im Bebauungsplan festgesetzt werden. Bei Bedarf könnten auch Vereinsflächen in den Bereich der Wohngebiete integriert werden. Für das Gebiet wurde vom Rat eine Veränderungssperre erlassen.