Heidelberg: Stadtnotizen 23.11.2021

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Bahnstadt: Mietwohnraumförderung endet 2023 – Erstanträge können nur noch bis Ende 2021 gestellt werden / Objektförderung rückt in den Fokus

Für den Heidelberger Stadtteil Bahnstadt gibt es zwei Förderungen für preisgünstiges Wohnen. Eine ist die seit 2012 existierende Förderung für Haushalte in Mietwohnungen (Subjektförderung). Nach elf Jahren wird diese Förderung voraussichtlich Ende 2023 auslaufen. Grund ist, dass das sechs Millionen Euro umfassende Guthaben, das mit dem Einzug der ersten Bahnstädterinnen und Bahnstädter im Jahr 2012 zur Verfügung stand, bald aufgebraucht ist. Neue Anträge für eine Förderdauer über zwei Jahre können daher nur noch im Dezember 2021 gestellt werden. Im Frühjahr 2022 geht die Vorlage in die städtischen Gremien. Dann wird auch beraten, wie Mieterhaushalten in Härtefällen geholfen werden kann.

Die eigens für die Bahnstadt entwickelte Subjektförderung, die es in anderen Stadtteilen nicht gibt, ist seit 2012 vielfach in Anspruch genommen worden. Insgesamt sind es 372 geförderte Mieterhaushalte (Stand: 31. Dezember 2020). Das entspricht einem Anteil von 12,1 Prozent des Wohnungsbestandes in der Bahnstadt. Vergleicht man den Anteil geförderter Haushalte in der Bahnstadt mit dem der geförderten Wohnungen der übrigen Stadtteile, belegt die Bahnstadt nach dem Emmertsgrund, Boxberg und Bergheim den vierten Platz bei den Förderfällen.

Mietzuschüsse werden noch bis Ende 2023 gezahlt

Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstadt erhalten noch bis Ende 2023 einen einkommensabhängigen Mietzuschuss in Höhe von bis zu vier Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Förderfähige Haushalte werden über das zu erwartende Förderende informiert. Im laufenden Förderjahr können noch Anträge auf Mietzuschuss bis Förderbeginn im Dezember 2021 für maximal 24 Monate bewilligt werden. Bewilligungen mit Wirkung ab Januar 2022 werden nur noch für Folgeanträge für einen einjährigen Bewilligungszeitraum erteilt. Erstanträge können ab 2022 nicht mehr eingereicht werden.

Neuer geförderter Wohnraum ab 2022

Künftig rückt eine weitere Förderart, die sogenannte Objektförderung, in den Fokus. Über diese entsteht günstiger Wohnraum in Neubauten in der Bahnstadt und ganz Heidelberg. Die Miete fällt dort in Summe geringer aus als mit einem Zuschuss der künftig entfallenden Subjektförderung.

Zum Hintergrund: Aktuell sind Bauherrn in der Bahnstadt verpflichtet, 20 Prozent der neuen Wohnflächen für 25 Jahre zu einem Mietzins anzubieten, der 33 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Eine Erhöhung dieser Quote und damit der Flächen für gefördertes Wohnen im Zuge des neuen Baulandmanagements steht in der Gemeinderatssitzung am 9. Dezember 2021 zum Beschluss.

Geförderte Wohnungen werden derzeit im Mark-Twain-Village (200 Wohnungen), Campbell Barracks (16 Wohnungen) und im Wieblinger Weg (21 Wohnungen) gebaut. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden 2022 und damit vor Ende der Subjektförderung in der Bahnstadt bezugsfertig sein. 83 weitere geförderte Wohnungen werden momentan in der Bahnstadt gebaut, unter anderem am Europaplatz. Noch mehr geförderte Wohnungen – die genaue Zahl steht noch nicht fest – werden bei künftigen Bauvorhaben in der Bahnstadt entwickelt, unter anderem im Kopernikusquartier zwischen Czernyring und Grüner Meile und auf den Grundstücken zwischen Montpellier- und Czernybrücke.

Kontakt und Beratung

Bei Fragen hilft die Wohnraumförderstelle im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25720, E-Mail wohnbaufoerderung@heidelberg.de. Informationen gibt es auch im Internet unter www.heidelberg-bahnstadt.de > Leben > Wohnen.


Corona: Stadt unterstützt Aufbau von Impfangeboten

Die Stadt Heidelberg unterstützt den Aufbau weiterer Impfangebote in Heidelberg. Geplant sind zentrale gelegene Angebote in der Innenstadt. Zudem will die Stadt in Stadtteilen Räume und Ausstattung bereitstellen, die von lokalen Ärztinnen und Ärzten für Impfaktionen genutzt werden können. Daneben steht die Stadt in engem Austausch mit dem Rhein-Neckar-Kreis, um über die von dort betreuten mobilen Impfteams des Landes Impfmöglichkeiten im Stadtgebiet anzubieten. Eine Reaktivierung des geschlossenen Kreisimpfzentrums im Gesellschaftshaus Pfaffengrund ist von Seiten des Landes nicht geplant.

„Wir brauchen mehr Impfangebote vor Ort. Daran arbeiten wir gemeinsam mit unseren Partnern mit voller Kraft. Wir wollen mehrere Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in denen sich Bürgerinnen und Bürger zusätzlich impfen lassen können – sowohl in zentraler Lage als auch in möglichst vielen Stadtteilen“, sagt Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner: „Mein großer Dank gilt den Heidelberger Ärztinnen und Ärzten, die den Betrieb der neuen Angebote maßgeblich mitermöglichen. Im Gegenzug möchten wir die Ärzteschaft dabei unterstützen, ihre Patientinnen und Patienten möglichst eng versorgen zu können.“

Aktuell gibt es ergänzend zu den Impfangeboten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte auch bereits eine dauerhafte Impfaktion (DIA) des Rhein-Neckar-Kreises in der ehemaligen Kantine der Alten Chirurgie (Im Neuenheimer Feld 110, 69120 Heidelberg). Die Vereinbarung von Terminen ist erforderlich, aktuell sind allerdings keine Termine mehr verfügbar. Mehr Informationen unter www.rhein-neckar-kreis.de/impfaktionen.

Einen Überblick über Impfangebote in Heidelberg gibt die Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/impfen.


Corona: Zugang zu städtischen Ämtern und Bürgerämtern nur noch mit 3G-Nachweis – Stadt bittet darum, Angelegenheiten möglichst telefonisch, per E-Mail und digital zu erledigen

Mit Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird ab Mittwoch, 24. November 2021, bundesweit die 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt. Beschäftigte müssen dann vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Stadt Heidelberg hat entschieden, für Besucherinnen und Besucher von städtischen Gebäuden – wie unter anderem das Rathaus und die Bürgerämter in den Stadtteilen – ebenfalls die 3G-Regelung einzuführen. Sie gilt ab 24. November 2021: Für den Zutritt ist ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung oder ein negativer Text erforderlich, der nicht älter als 24 Stunden ist. In allen öffentlichen Gebäuden der Stadt muss zudem weiterhin eine medizinische Maske getragen werden. Es gelten die Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Stadtverwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern weiterhin alle Dienstleistungen in vollem Umfang an. Alle Bürgerämter und Dienststellen bleiben regulär geöffnet. Zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie der städtischen Mitarbeitenden ist es allerdings erforderlich, persönliche Zusammentreffen zu reduzieren und Warteschlangen zu vermeiden. Die Stadt bittet daher Bürgerinnen und Bürger, persönliche Besuche und Vorsprachen auf das Notwendigste zu beschränken und vorab einen Termin mit den Ämtern und Dienststellen zu vereinbaren. Wo immer es möglich ist, sollten Angelegenheiten schriftlich, telefonisch oder auf digitalem Weg erledigt oder besprochen werden und Unterlagen nicht persönlich, sondern per Post oder E-Mail eingereicht werden. Bei allen Bürgerämtern ist auch ein direkter Post-Einwurf möglich.

Ein großer Teil der städtischen Dienstleistungen kann über Online-Services genutzt werden: Unter www.heidelberg.de/formulare stehen zahlreiche Formulare und Dienste zur Verfügung.


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