Ludwigshafen: Stadtnotizen 25.11.2021

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Parkgebühren digital mit dem Handy zahlen

In Ludwigshafen wird das Parken einfacher: Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt gab am Donnerstag, 25. November 2021, den Startschuss dafür, dass Autofahrer ihre Parkgebühren auch per Mobiltelefon zahlen können.

Dafür kooperiert die Stadt mit smartparking, einer Initiative und einem Verein für digitale Parkraumbewirtschaftung. Als Handyparken-Anbieter stehen „EasyPark“, „moBiLET“, „Yellowbrick/flowbird“, „paybyphone“, „Parkster“ und „PARCO“ zur Auswahl. Die Parkscheinautomaten bleiben parallel in Betrieb. Dort finden sich nun Informationen über die neuen Dienstleister und ihre Anleitungen für die ersten Schritte zum Handyparken.

Den Parkvorgang starten Autofahrer per App, Anruf oder auch per SMS. Die Parkzeit kann man ganz nach Bedarf stoppen oder verlängern. So entfallen Überzahlung und auch Verwarngelder wegen abgelaufener Tickets. Für diesen Komfort addieren die Anbieter unterschiedliche Zuschläge auf die kommunale Parkgebühr. Nutzer können frei wählen, bei welchem Betreiber sie ihr Ticket kaufen. Die jeweils gültige Höchstparkdauer gilt aber unabhängig von der Art der Zahlung.

„Diese Art der Zahlung ist ein weiterer Schritt zur Digitalisierung in Ludwigshafen. Parkraumnutzer wird das Zahlen vereinfacht, da neben Barzahlung nun auch eine digitale Lösung möglich ist. Zudem werden die Bargeldmengen in den Automaten reduziert, wodurch die Automaten unattraktiver für Aufbrüche werden“, so Thewalt.

Ob ein Auto ein digitales Ticket hat, erkennen die Mitarbeiter der Parkraumüberwachung am Kennzeichen, das sie mit einem zentralen Online-System abgleichen. „Unsere Politessen schauen zunächst, ob im Inneren des Fahrzeuges ein Parkschein ausgelegt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sie mittels App auf ihrem Smartphone prüfen, ob für das Kfz online Parkgebühren entrichtet worden sind, maßgebend ist das Kennzeichen und ob die dafür vorgesehene Frist nicht abgelaufen ist. Falls ein Ticket nicht gekauft oder bereits abgelaufen ist, wird eine Verwarnung fällig. Falls der Verursacher oder die Verursacherin über den QR-Code auf der Hinweiskarte über das entsprechende Portal das Verwarnungsgeld sofort zahlen möchte, kann er beziehungsweise sie dies tun“, erläutert Edeltraud Heller-Andor, Leiterin des Bereiches Straßenverkehr.


Gerüstet gegen Schnee und Eis

Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen ist für die Wintersaison gut gerüstet. Bei Schnee oder Eis starten Räum- und Streueinsätze, damit alle gut vorankommen. Sollte es erforderlich sein, beginnt der Winterdienst um 5 Uhr und dauert bis in die Abendstunden. Insgesamt stehen für die Einsätze neun Streu- und Räumfahrzeuge, sieben kleinere Streuer und zwei Kleinst-Streuer sowie 18 Klein-Lkw bereit.

Auch in dieser Wintersaison wird wieder ein Streufahrzeug zum Einsatz kommen, das reine Salzsole versprüht. Das Fahrzeug wird vor allem im Präventiveinsatz Verwendung finden. Die Sole verteilt sich gleichmäßiger auf der Fahrbahn und bleibt länger haften. Allerdings ist der Einsatz dieses Fahrzeuges aufgrund des hohen Wasseranteils bis zu Tiefsttemperaturen von minimal minus fünf Grad Celsius begrenzt.

Wenn bei einem Volleinsatz alle verfügbaren Gerätschaften und Einsatzkräfte gleichzeitig gegen Schnee und Eis tätig werden, sind bis zu 60 Mitarbeiter auf rund 570 Straßenkilometern mit Schütte, Streugut, Schneeschiebern und Fahrzeugen unterwegs.
Innerhalb von rund dreieinhalb Stunden werden Brücken, Hochstraßen und die wichtigsten Verkehrsknotenpunkte sowie Zebrastreifen, Kreuzungen und öffentliche Plätze maschinell und manuell betreut. Wird es extrem winterlich, packen Mitarbeiter des Bereiches Grünflächen und Friedhöfe, des Bereiches Stadtentwässerung und Straßenunterhalt sowie der Abteilung Verkehrstechnik mit an.

Täglich, bei besonderen Wetterlagen auch stündlich, werden Vorhersagen über den Internetdienst Meteogroup und Wettermanufaktur abgerufen. An diesen Wetterprognosen orientiert sich die Wochen- und Tagesplanung mit Rufbereitschaften und Folgeeinsätzen. Auch die drei Glättemeldeanlagen im Stadtgebiet an der Pylonbrücke, in der Meckenheimer Straße und an der L 523 sind ein wichtiger Faktor. Jede Wetteränderung mit Regen, Schnee und Eis wird über Sensoren in der Fahrbahndecke sofort an den Betrieb gemeldet. Die Einsatzleitung reagiert dann nach Information über die Bereitschaftshabenden mit entsprechenden Einsätzen.

Bei Kontrollfahrten werden im Stadtgebiet rund 100 Kilometer Fahrbahn überprüft. Trotz bester Organisation und engagiertem Einsatz der Mitarbeiter lassen sich Behinderungen des Verkehrs jedoch nicht immer verhindern. Setzt die Glätte beispielsweise kurz vor oder während des Berufsverkehrs ein, stehen die Einsatz-Fahrzeuge oft im Stau und kommen selbst nicht vorwärts, um die Fahrbahnen zu sichern.

Die Gewährleistung der Sicherheit für den öffentlichen Verkehr hat im Winter für die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes oberste Priorität. Aber auch Bürger müssen hierzu beitragen, indem sie selbst auf Gehwegen oder in Wohn- und Spielstraßen ihre Streu- oder Räumaufgaben leisten. Anstelle von Salz darf hierzu nur umweltschonendes Granulat, Sand oder Splitt eingesetzt werden. Auch die Verbindung des Gehweges zu einer Bushaltestelle oder zu einem Fußgängerüberweg gehört zum Verantwortungsbereich des Anliegers.

Auf dem Gehweg muss ein 1,50 Meter breiter Streifen freigehalten werden. Schnee ist sogleich nach Ende des Schneefalls zu räumen. Er kann am Gehwegrand aufgehäuft werden, die Sinkkästen und Straßenrinnen müssen freigehalten werden, um das Schmelzwasser abfließen zu lassen. Werktags müssen von 7 bis 21 Uhr und sonn- und feiertags von 8 bis 21 Uhr die genannten Bereiche sicher sein.
Weitere Informationen finden Bürger unter www.ludwigshafen.de, Rubrik Dienstleistungen A-Z: Stichwort „Winterdienst“

Weitere Daten:

  • Im Einsatz sind zwischen 60 und bereichsübergreifend 200 Mitarbeiter
  • 570 Kilometer Straßennetz
  • Neun Streu- und Räumfahrzeuge, sieben kleinere Streuer, zwei Kleinst-Streuer und 18 Klein-Lkw
  • Gelagert sind 2.000 Tonnen Salz, 350 Tonnen Granulat, 120 Tonnen Magnesiumchlorid in Vorratstanks
  • 15 Tonnen Natriumchlorid-Sole in einer Mischanlage

Sprechstunde des Ortsvorstehers Südliche Innenstadt

Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, Mundenheimer Straße 220, findet am Donnerstag, 2. Dezember 2021, 16 bis 18 Uhr statt.


3G-Regel für Besucher von städtischen Dienstgebäuden

Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen in der herrschenden Pandemie beschränkt die Stadtverwaltung ab Montag, 29. November 2021, für Besucher den Zugang zu Dienstgebäuden wie beispielweise das Rathaus und die Bürgerbüros. Ab diesem Zeitpunkt ist das Betreten der Gebäude nur noch unter der 3G-Regel zulässig. 3G-Regel bedeutet, dass die Besucher geimpft, genesenen oder negativ auf Corona getestet sein müssen, um die Dienstgebäude betreten zu dürfen.

Als Nachweis über ein negatives Corona-Test-Ergebnis gelten nur professionelle Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt). Es sind keine Tests vor Ort erlaubt. Kinder und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren müssen einen gültigen Schnelltest vorlegen, der maximal 24 Stunden alt sein darf. Personen unter zwölf Jahren unterliegen indes keiner Testpflicht.

„Die Stadtverwaltung hat sich für diese Zugangsbeschränkungen entschieden, um sowohl für die Besucher der Dienstgebäude als auch für die dort arbeitenden städtischen Mitarbeiter ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu bieten. Im Zuge der Corona-Pandemie appellieren wir an die gesamte Bevölkerung, Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen sowie auch die verfügbaren Impf- und Auffrischungsimpfangebote anzunehmen“, sagt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.


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