Präsidialbereich (ots) – Dem Polizeipräsidium Rheinpfalz liegen Hinweise vor, dass am kommenden Montag 20.12.2021 erneut Personen in der Vorder- und Südpfalz zusammenkommen wollen, um gegen die Corona-Regeln zu protestieren. Hierzu stehen wir in engem Austausch mit den zuständigen Versammlungsbehörden. Diese als “Spaziergänge” bezeichneten Zusammenkünfte unterliegen grundsätzlich dem Versammlungsrecht. Damit genießen die Teilnehmer den Schutz der im Grundgesetz verankerten Versammlungsfreiheit.

Gleichzeitig entsteht bei Versammlungen unter freiem Himmel eine Anmeldepflicht bei der zuständigen Versammlungsbehörde. Das Versammlungsgesetz gibt vor, dass Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vor Bekanntgabe anzumelden sind. Bei zeitlich dringenden Anlässen kann diese Frist unterschritten werden, eine Anmeldung bleibt dennoch verpflichtend.

„Wir appellieren an alle Verantwortlichen, Versammlungen deshalb rechtzeitig vorher anzumelden. Dies ermöglicht den Versammlungsbehörden und der Polizei den erforderlichen Schutz der Versammlungsteilnehmenden zu gewährleisten, zum Beispiel durch verkehrslenkende Maßnahmen oder polizeiliche Begleitung. Daneben können etwaige Gefährdungen ausgeschlossen und mit dem Versammlungsleiter in kooperativen Gesprächen die sichere Durchführung der Versammlung erörtert werden.“

Der Veranstalter oder Leiter, der eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Anmeldung durchführt, begeht eine Straftat. Die Polizei unterliegt einem Strafverfolgungszwang und ist somit verpflichtet solche Straftaten zu verfolgen.

„Die Polizei wird am Montag mit starken Polizeikräften präsent sein und Personenansammlungen zusammen mit den Versammlungsbehörden rechtlich bewerten. Innerhalb der gesetzlichen Regelungen und Vorgaben werden wir das Recht auf Versammlungsfreiheit gewährleisten.“

Wer an einer verbotenen Versammlung oder einem Aufzug teilnimmt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. Darüber hinaus wird die Polizei bei ihren Kontrollmaßnahmen einen Schwerpunkt auf die Einhaltung der Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung legen.

„Deshalb appellieren wir: Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir alle gemeinsam durch diese schwierigen Zeiten kommen.“

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.