Speyer: Stadt Speyer erlässt Allgemeinverfügung zur Untersagung eines „Montagsspaziergangs“ am 20. Dezember 2021

Speyer – Zum Schutz der Bürgerschaft hat die Stadt Speyer eine Allgemeinverfügung erlassen, die sogenannte „Montagsspaziergänge“ sowie alle vergleichbaren, nicht-angemeldeten Versammlungen im Stadtgebiet am Montag, 20. Dezember 2021, explizit untersagt. Am zurückliegenden Montag hat es in Speyer eine unangemeldete Versammlung gegeben, für die sich unter anderem die „Freien Pfälzer“ verantwortlich zeichneten, die sich nach dem Vorbild der „Freien Sachsen“ gegründet haben und in den sozialen Netzwerken Menschen mobilisiert haben.

„Die nicht-angemeldeten Versammlungen stellen in der aktuellen Situation ein unnötiges Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung dar, insbesondere, weil sich die Teilnehmenden an keinerlei Corona-Schutzmaßnahmen halten. Wie auch schon die Stadt Landau und die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, haben wir uns daher entschieden, den in den sozialen Medien bereits fleißig beworbenen Spaziergang am kommenden Montag mittels einer Allgemeinverfügung zu untersagen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Nach dem deutschen Versammlungsrecht können die zuständigen Behörden Versammlungen verbieten, wenn deren Durchführung die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährden würden. Eine solche Gefährdung ist gegeben, weil sich die Teilnehmenden am vergangenen Montag zu einer nicht angemeldeten Versammlung getroffen haben, was für sich bereits ein Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, weil eine solche Versammlung gegen die in der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelte Personenbegrenzung für den Aufenthalt im öffentlichen Raum verstößt und weil sowohl in den sozialen Netzwerken als auch vor Ort ein hohes Maß an Aggressivität und Radikalisierung zu beobachten war und ist.

Bei den Montagsspaziergängen handelt es sich gerade nicht um Spaziergänge, also um zufällige Treffen. Der Charakter einer Versammlung ist u.a. durch die Ankündigung und das Mobilmachen in den sozialen Netzwerken gegeben.

Der genaue Wortlaut der erlassenen Allgemeinverfügung kann unter www.speyer.de/corona eingesehen werden.


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