Ludwigshafen: Stadtnotizen 21.12.2021

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Ortsgeschichte Rheingönheim: Subskription weiterhin möglich

Der Stadtteilverein Rheingönheim e.V. und das Stadtarchiv geben gemeinsam ein neues, grundlegendes, zweibändiges Werk zur Rheingönheimer Ortsgeschichte heraus. Die weltweite Papierknappheit hat zwar verhindert, dass der erste Band der Rheingönheimer Ortsgeschichte vor Weihnachten vorgelegt werden konnte. Er wird nun im ersten Quartal 2022 erscheinen. Die Subskription des Gesamtwerks ist allerdings weiterhin möglich. Mit der verbindlichen Vorbestellung kann man die beiden Bände für 25 Euro statt später 30 Euro erwerben. Bestellungen werden per E-Mail an stadtarchiv@ludwigshafen.de oder per Post an das Stadtarchiv Ludwigshafen, Rottstraße 17, 67061 Ludwigshafen, entgegengenommen.


Auf Regeln für Feuerwerk zum Jahreswechsel 2021/2022 achten

Mit Blick auf den bevorstehenden Jahreswechsel 2021/2022 und das in diesem Zusammenhang übliche Abbrennen sowie Abschießen von Silvesterfeuerwerk weist der Bereich Öffentliche Ordnung der Stadtverwaltung Ludwigshafen auf die dabei einzuhaltenden Vorschriften hin. Die Stadt bittet darum, angesichts der herrschenden Corona-Pandemie unter anderem zur Entlastung des Gesundheitssystems auf diese Regelungen zu achten.

„Wir appellieren an die Ludwigshafener Bürgerinnen und Bürger, sehr zurückhaltend und sorgsam mit den Feuerwerkskörpern umzugehen“, betont Kämmerer und Ordnungsdezernent Andreas Schwarz. „Die Krankenhäuser sind bereits jetzt überlastet und deren angespannte Situation darf nicht durch weitere, vermeidbare Notfälle verschärft werden. Außerdem bedeutet das Silvesterfeuerwerk sowohl für viele Menschen als auch für Tieren wegen der außergewöhnlichen Lautstärke immer großen Stress.“

Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern 2021

Bund und Länder haben sich auf ein weiteres Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper und pyrotechnische Munition für das Jahr 2021 geeinigt. Ein generelles Böllerverbot ist jedoch nicht vorgesehen. Einzig die Städte und Kommunen entscheiden, ob ein räumlich beschränktes Verbot zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischer Munition auf öffentlichen Straßen und Plätzen besteht. Ludwigshafen hat derzeit aktuell keine Böllerverbotszonen ausgewiesen.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass man sich ungehindert in den angrenzenden Nachbarländern nach Belieben mit Feuerwerkskörpern und Pyrotechnischer Munition eindecken kann. Alle im Handel erhältlichen pyrotechnischen Artikel in Deutschland wurden getestet und sind mit einem Zulassungszeichen (CE-Zeichen) versehen. Die Bundesanstalt für Materialforschung und -Prüfung (BAM) ist in Deutschland für die Erteilung von Zulassungen zuständig. Sollte diese Kennzeichnung fehlen, sind die Feuerwerkskörper und pyrotechnische Munition in Deutschland verboten. Das bedeutet, dass man sich mit dem Besitz und der Einfuhr dieser Gegenstände unter Umständen nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) strafbar macht.Umgang mit Schreckschuss- und Signalwaffen an Silvester und Neujahr.

Das Verschießen von speziell für Schreckschuss- und Signalwaffen zugelassener Silvester- und pyrotechnischer Munition ist ohne behördliche Erlaubnis lediglich auf befriedetem, beziehungsweise umzäunten Anwesen zulässig. Dabei kann es sich um ein eigenes oder – mit Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers – auch um ein fremdes Grundstück handeln.

Um zu vermeiden, dass Geschosse das jeweilige Grundstück verlassen, muss die Schussabgabe senkrecht über den Kopf nach oben erfolgen, wobei auf genügend Abstand zu brennbaren Objekten zu achten ist. Von Balkonen darf keine pyrotechnische Munition verschossen werden. Dies gilt auch für offen zugängliche Vorgärten und den öffentlichen Verkehrsraum.

Darüber hinaus ist auf die allgemein bekannten Vorschriften für das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk, gerade im Sinne des vorbeugenden Brand- und Lärmschutzes zu achten. Pyrotechnische Gegenstände dürfen generell nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Pflegeheimen abgebrannt werden. Auch Personen, welche im Besitz eines kleinen Waffenscheines und damit berechtigt sind, im öffentlichen Raum eine Schreckschuss- und/oder Signalwaffe zu führen, dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums keine pyrotechnische Munition abfeuern, da hierzu von den zuständigen Waffenbehörden grundsätzlich – auch zu Silvester und dem Neujahrsbeginn – keine Schießerlaubnis erteilt wird. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.


KVD setzt Reizstoffsprühgerät gegen Angreifer ein

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat Freitagnacht, 
17. Dezember 2021, den Angriff eines 53-Jährigen in Edigheim durch den Einsatz eines Reizstoffsprühgeräts abgewehrt. In einem Wohnhaus war der Mann gegen 23.30 Uhr bei der Begegnung mit der Patrouille mit einer Schere auf die Einsatzkräfte losgestürmt. Beim Einsatz des Reizstoffes ließ der 53-Jährige die Schere fallen und ihm wurden Handfesseln angelegt. Der KVD begleitete den Mann in die Klinik, wo er gemäß des Landesgesetzes über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG) stationär aufgenommen wurde und leistete dort erheblichen Widerstand.

Die Polizei hatte den KVD kurz nach 23 Uhr gebeten, in dem Wohnhaus Maßnahmen gemäß PsychKHG für den Mann zu prüfen, der seine Nachbarn bedroht habe. Die Einsatzkräfte warteten in der Nähe der Wohnungstür des 53-Jährigen auf das Eintreffen der Polizei, als sich wenig später die Türe öffnete und der Mann beim Anblick der KVD-Streife brüllend auf diese zurannte.


Ballett Der Nussknacker entfällt

Das Gastspiel des Genfer Balletts mit dem Klassiker Der Nussknacker, das am 21. und 22. Dezember stattfinden sollte, muss kurzfristig wegen Erkrankungen im Ensemble abgesagt werden. Das Ballet de Genève musste seine Tournee deshalb in Le Havre in Frankreich abbrechen.

Betroffene Besucherinnen und Besucher senden bitte ihre Theaterkarten mit Angabe der Bankverbindung an das Theater im Pfalzbau, Berliner Straße 30, 67059 Ludwigshafen. AbonnentInnen erhalten eine Gutschrift.


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