Frankenthal: Die Polizei-News

Symbolbild Polizei Frankenthal

PKW-Fahrer mit Laserpointer geblendet – Zeugen gesucht

Frankenthal (ots) – Am Sonntag 09.01.2022 gegen 20:05 Uhr befuhr ein Mann mit seinem PKW in Frankenthal die Flomersheimer Straße Richtung Mahlastraße. In Höhe der Gaststätte “Olympia” bei der dortigen Verkehrsampel wurde der Fahrer kurzzeitig mit einem grünen Laserpointer geblendet. Der Fahrer musste kurzzeitig abbremsen, es kam aber glücklicherweise nicht zu einem Unfall. Der Fahrer erlitt eine Augenreizung mit erhöhtem Tränenfluss.

Ein Strafverfahren wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie wegen gefährlicher Körperverletzung gegen unbekannt wurde eingeleitet. Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

PKW-Fahrer verlässt Unfallstelle nach Zusammenstoß Radfahrerin

Frankenthal (ots) – Am 10.01.2022 zwischen 14:00 und 14:20 Uhr kam es in der Mahlastraße an der dortigen Jet-Tankstelle zu einem Verkehrsunfall zwischen einer Radfahrerin und einem PKW. Die 17-jährige Radfahrerin befuhr den Radweg auf der linken Straßenseite in Richtung Studernheim. Der PKW-Fahrer fuhr aus dem Tankstellengelände heraus und übersah hierbei die Radfahrerin, die daraufhin über die Motorhaube stürzte. Sie erlitt Schürfwunden und Schmerzen an Handgelenk und Kopf.

Nachdem die Radfahrerin aufgestanden war, setzte der PKW-Fahrer trotz Blickkontakts zu ihr die Fahrt fort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern.

  • Bei dem Fahrzeug soll es sich um einen silbergrauen Mercedes gehandelt haben. Der Fahrer soll ca. 50-60 Jahre alt sein. Er habe dunkle Harre und einen Drei-Tage-Bart gehabt, zudem habe er eine Brille getragen.

Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns, Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden, notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.

Schlangenlinien fahrende Radfahrerin

Frankenthal (ots) – Am Montag 10.01.2022 gegen 20:30 Uhr fiel im Rahmen der Streife eine Schlangenlinien fahrende Radfahrerin in Frankenthal auf. Die 55-jährige Frankenthalerin hatte zu viel Alkohol getrunken. Ein Atemalkoholtest ergab 1,82 Promille. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Sie muss nun mit einer Geldstrafe rechnen.

Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Bereits mit einem Alkoholwert zwischen 0,3 Promille und 1,59 Promille ist eine Strafbarkeit nach § 316 StGB möglich, wenn eine “relative Fahruntüchtigkeit” vorliegt. Ein Fahrzeugführer ist, im Gegensatz zu der “absoluten Fahruntüchtigkeit” ab 1,6 Promille, “relativ Fahruntüchtig” wenn zu der Alkoholisierung eine sogenannte Ausfallerscheinung, wie z.B. das Fahren in Schlangenlinien oder die Verursachung eines Verkehrsunfalls hinzukommt.

Eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde ist auch dann möglich, wenn ein Führerscheininhaber alkoholisiert mit einem nicht führerscheinpflichtigen Fahrzeug, z.B. einem Fahrrad, am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt und sich hieraus Hinweise auf eine Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergeben.

Verkehrsunfall unter Alkohol- und Drogeneinfluss

Frankenthal (ots) – Am 09.01.2021 gegen 18.20 Uhr, wurde in der Mathias-Grünewald-Straße ein Verkehrsunfall mit einem flüchtigen Pkw gemeldet. Vor Ort konnte festgestellt werden, dass der Pkw frontal gegen einen Stromverteilerkasten gefahren war und hiernach geflüchtet war. Der Pkw Mercedes-Benz konnte sodann durch die eingesetzte Streife mit entsprechenden Beschädigungen an der Halteradresse festgestellt werden.

Nachdem zunächst auf Klingeln niemand öffnete, erschien der Halter, ein 35-jähriger Mann aus Frankenthal, während der Sachverhaltsaufnahme wieder an seiner Wohnung. Hierbei konnte durch die eingesetzten Beamten festgestellt werden, dass er augenscheinlich stark alkoholisiert war und zudem unter Drogeneinfluss stand. Angaben hierzu machte der Mann nicht.

Über Zeugen konnte jedoch ermittelt werden, dass der 35-jährige der alleinige Nutzer des Pkw ist. Aufgrund dessen wurde er mit zur Dienststelle genommen und eine Blutprobe entnommen. Bei seiner Durchsuchung konnte in seiner Jackentasche noch eine Schreckschusspistole festgestellt werden, für welche er keine waffenrechtliche Erlaubnis besaß. Ihn erwarten nun mehrere Strafanzeigen, sein Führerschein und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

Zeugen werden gebeten sich an die Polizeiinspektion Frankenthal unter der Tel.-Nr.: 06233/313-0 oder an die Polizeiwache Maxdorf unter der Tel.-Nr.: 06237/934-1100 zu wenden. Gerne nehmen wir Ihre Hinweise auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de entgegen.