Speyer: Die Polizei-News

Symbolbild Funkstreifenwagen Polizei RLP (Foto: Holger Knecht)
Symbolbild Funkstreifenwagen Polizei RLP (Foto: Holger Knecht)

Geschwindigkeitsmessung

Neun Geschwindigkeitsverstöße wurden gestern zwischen 14:30 Uhr und 15:15 Uhr in der Paul-Egell-Straße geahndet. Bei erlaubten 30 km/h lag der Höchstwert abzüglich der Toleranz bei 55 km/h. Dies hat ein Bußgeld von 115 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge.

Zwei Drogenfahrten gestoppt – Ein Autofahrer will bei Drogentest täuschen

Aus dem Verkehr gezogen wurden gestern zwei PKW-Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen standen. Zunächst geriet um 19:00 Uhr ein 34-Jähriger in der Landwehrstraße in eine Verkehrskontrolle. Da bei ihm drogentypische Auffälligkeiten festgestellt wurden, sollte der Mann aus Freimersheim eine Urinprobe abgeben. Hierbei wollte er der Polizeistreife einen Becher mit Seifenflüssigkeit unterjubeln, um seinen Drogenkonsum zu vertuschen. Da der Versuch die Beamten zu täuschen scheiterte, wurde der 34-Jährige auf die Dienststelle gebracht, um ihn eine Blutprobe entnehmen zu lassen. Er räumte letztendlich ein, Cannabis konsumiert zu haben.

Einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde um 19:30 Uhr in der Tullastraße ein weiterer PKW-Fahrer. Auch der 27-Jähriger aus Dudenhofen zeigte Auffälligkeiten, die auf den Konsum von Drogen hinwiesen. Als ein Drogentest positiv auf Kokain reagierte, wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei weist daraufhin:

Wer unter dem Einfluss von illegalen Drogen wie Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain, Amphetamin oder Ecstasy ohne Ausfallerscheinungen am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße bis zu 1.500 Euro und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen. Kommen drogenbedingte Fahrfehler, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder sogar ein Verkehrsunfall hinzu, handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe). Ein/e Drogenkonsument/-in kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er/sie nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichend sein. Die Polizei leitet nicht nur ein Strafverfahren ein, sondern meldet den Vorfall an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Einbruch in Bäckereifiliale

Unbekannte brachen in der Nacht von Montag auf Dienstag in eine Bäckereifiliale in der Kurt-Schumacher-Straße ein und entwendeten Bargeld in zweistelliger Höhe. Die Höhe des Sachschadens dürfte sich auf etwa 800 Euro belaufen.

Zeugen, die von Montag,19:30 Uhr bis Dienstag, 04:30 Uhr verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Bereich der Kurt-Schumacher-Straße beobachtet haben, werden gebeten sich unter der Tel. 06232/137-0 oder per Email (pispeyer@polizei.rlp.de) bei der Polizei Speyer zu melden.